Lexikon · Baugenehmigung

Baugenehmigung – Definition, Verfahren und Fristen

Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis für ein Bauvorhaben. Wann sie nötig ist, welche Verfahren es in NRW gibt und wann sie erlischt.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern, anders zu nutzen oder abzureißen. In Nordrhein-Westfalen ist sie nach § 60 BauO NRW grundsätzlich erforderlich und wird erteilt, wenn dem Vorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen (§ 74 Abs. 1 BauO NRW).
Auch: Bauantrag, Baugenehmigung NRW, Baugenehmigungsverfahren

Was bedeutet Baugenehmigung genau?

Die Baugenehmigung wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt, in Köln bei der Stadt. Wichtige Regeln der Landesbauordnung NRW:
Genehmigungspflicht: Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen grundsätzlich der Baugenehmigung (§ 60 Abs. 1 BauO NRW). Für kleinere Vorhaben gibt es Ausnahmen und eine Genehmigungsfreistellung.Verfahren: Für die meisten Wohngebäude gilt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren (§ 64 BauO NRW) mit eingeschränktem Prüfumfang; große Sonderbauten durchlaufen das reguläre Verfahren. Seit 1. September 2026 soll die Behörde im vereinfachten Verfahren innerhalb von sechs Wochen entscheiden; unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Genehmigung danach als erteilt (§ 74 Abs. 2 und 3 BauO NRW).Prüfmaßstab: Bauplanungsrecht, also Bebauungsplan oder § 34 BauGB, und Teile des Bauordnungsrechts, etwa Abstandsflächen.Baubeginn: erst nach Erteilung; der Baubeginn ist mindestens eine Woche vorher in Textform anzuzeigen (§ 74 Abs. 8 BauO NRW).Geltungsdauer: Die Genehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen oder der Bau länger als ein Jahr unterbrochen wird; Verlängerung jeweils um bis zu ein Jahr auf Antrag (§ 75 BauO NRW).
Die Genehmigung wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt. Nachbarn können sie unter Umständen anfechten.

Beispiel aus Köln

Eine Familie hat ein Grundstück in Köln-Rondorf gekauft und möchte ein Einfamilienhaus bauen; für das Gebiet gilt ein Bebauungsplan (Sachverhalt angenommen). Der Architekt reicht im Juni 2026 den Bauantrag ein. Nach Nachforderung eines Entwässerungsplans erhält die Familie die Genehmigung im Oktober 2026.Weil sich die Finanzierung verzögert, beginnt sie erst im Frühjahr 2028 zu bauen, innerhalb der Drei-Jahres-Frist. Hätte sie bis Oktober 2029 nicht begonnen, hätte sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen müssen.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Beim Verkauf prüfen Käufer, ob Gebäude, Anbauten oder ein ausgebautes Dachgeschoss genehmigt sind. Fehlende Genehmigungen können den Preis drücken oder zu Rückfragen der Bank führen. Halten Sie Baugenehmigungen und genehmigte Pläne bereit, im Zweifel lassen sie sich über Akteneinsicht bei der Bauaufsicht beschaffen. Was bei ungenehmigten Bauteilen droht, erklärt der Ratgeber Bauen ohne Genehmigung in NRW. Verkaufen Sie ein Grundstück mit erteilter, noch gültiger Baugenehmigung, kann das für Käufer ein Vorteil sein. Den Wert schätzt die Online-Bewertung; mehr für Käufer im Ratgeber Kaufen und Bauen.

Abgrenzung: Baugenehmigung vs. Vorbescheid

Baugenehmigung Vorbescheid
Umfang ganzes Vorhaben einzelne Fragen
Bauen erlaubt ja nein
Geltung in NRW 3 Jahre bis Baubeginn 3 Jahre
Antrag Bauantrag Bauvoranfrage
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Baugenehmigung.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wie lange ist eine Baugenehmigung in NRW gültig?
Sie erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wird oder die Bauausführung länger als ein Jahr unterbrochen ist (§ 75 BauO NRW). Auf einen in Textform gestellten Antrag kann die Frist jeweils um bis zu ein Jahr verlängert werden.
Brauche ich für einen Dachausbau eine Baugenehmigung?
Oft ja, vor allem wenn neuer Wohnraum entsteht, sich die Nutzung ändert oder tragende Teile betroffen sind. Ob ein Vorhaben genehmigungsfrei ist, hängt vom Einzelfall ab. Klären Sie das vorab mit Architekt oder Bauaufsicht, bevor Sie Aufträge vergeben.
Was passiert, wenn ein Gebäudeteil nicht genehmigt ist?
Die Bauaufsicht kann eine nachträgliche Genehmigung verlangen, die Nutzung untersagen oder im Extremfall den Rückbau anordnen. Beim Verkauf sollten Sie den Käufer darüber informieren, denn fehlende Genehmigungen beeinflussen Preis und Finanzierung und können sonst zu Haftungsrisiken führen.

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