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Immobilien-Lexikon – von A bis Z.

124 Begriffe rund um Verkauf, Erbe, Steuern, Bewertung und Kapitalanlage – kurz definiert, mit Rechtsgrundlage und einem Beispiel aus Köln.
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124 Begriffe von A bis Z

Das Immobilien-Lexikon von A bis Z.

Jeder Begriff mit Kurzdefinition, Rechtsgrundlage und Beispiel. Ausführliche Anleitungen finden Sie in unseren Ratgebern.

A

Abnahme – Die Abnahme ist die Erklärung des Bestellers, dass er die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt; wegen unwesentlicher Mängel darf er sie nicht verweigern (§ 640 BGB).AfA – Die AfA, Absetzung für Abnutzung, ist die steuerliche Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer; bei vermieteten Immobilien mindert sie als Werbungskosten die steuerpflichtigen Mieteinkünfte (§ 7 Abs. 4 EStG).Altlasten – Altlasten sind stillgelegte Abfallanlagen und Grundstücke früherer Betriebe, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde und die schädliche Bodenveränderungen verursachen (§ 2 Abs. 5 BBodSchG).Angebotspreis vs. Kaufpreis – Der Angebotspreis ist der Preis, zu dem ein Verkäufer eine Immobilie im Inserat oder Exposé anbietet; der Kaufpreis ist der Betrag, den Käufer und Verkäufer im notariellen Kaufvertrag tatsächlich vereinbaren.Annuität – Die Annuität ist die gleichbleibende Zahlung, mit der ein Annuitätendarlehen zurückgezahlt wird, und besteht aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil.Arglist – Arglist bedeutet beim Immobilienkauf, dass der Verkäufer einen Mangel kennt oder zumindest für möglich hält und ihn verschweigt oder falsche Angaben macht, obwohl er damit rechnet, dass der Käufer sonst nicht oder nicht so kaufen würde.Asset Deal – Ein Asset Deal ist der direkte Kauf einer Immobilie, bei dem das Eigentum am Grundstück durch notariellen Kaufvertrag und Eintragung im Grundbuch auf den Käufer übergeht.Auflassung – Die Auflassung ist die Einigung von Verkäufer und Käufer darüber, dass das Eigentum an einem Grundstück oder einer Wohnung auf den Käufer übergeht (§ 925 BGB).Auflassungsvormerkung – Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der den Anspruch des Käufers auf Übertragung des Eigentums sichert, bis er selbst als Eigentümer eingetragen ist (§ 883 BGB).

B

Barrierefreiheit (DIN 18040) – Barrierefreiheit bedeutet bei Gebäuden, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können.Baugenehmigung – Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, eine bauliche Anlage zu errichten, zu ändern, anders zu nutzen oder abzureißen.Baulast – Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt, etwas auf seinem Grundstück zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.Baulückenkataster – Ein Baulückenkataster ist ein Verzeichnis einer Gemeinde, in dem sofort oder bald bebaubare Flächen wie Baulücken in Karten oder Listen erfasst werden; das Baugesetzbuch nennt es Baulandkataster (§ 200 Abs. 3 BauGB).Bauträgervertrag – Ein Bauträgervertrag ist ein notarieller Vertrag, in dem sich ein Unternehmer verpflichtet, ein Haus oder eine Wohnung zu errichten und dem Käufer zugleich das Grundstück oder Wohnungseigentum zu übertragen (§ 650u BGB).Bauvoranfrage – Eine Bauvoranfrage ist ein Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde, mit dem einzelne Fragen zu einem Bauvorhaben verbindlich geklärt werden, bevor ein vollständiger Bauantrag gestellt wird, etwa ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf.Bebauungsplan – Der Bebauungsplan ist eine von der Gemeinde als Satzung beschlossene Planung, die rechtsverbindlich festlegt, wie Grundstücke in einem Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen (§§ 8, 10 BauGB).Beleihungswert – Der Beleihungswert ist der Wert einer Immobilie, den eine Bank bei einem Kredit als langfristig erzielbar ansieht, unabhängig von kurzfristigen Preisschwankungen.Bereitstellungszinsen – Bereitstellungszinsen sind ein Entgelt, das die Bank für den Teil eines zugesagten Darlehens verlangt, den der Kreditnehmer noch nicht abgerufen hat.Besitzübergang – Der Besitzübergang ist der Zeitpunkt, an dem der Käufer die tatsächliche Herrschaft über die Immobilie erhält, in der Regel mit der Schlüsselübergabe nach vollständiger Kaufpreiszahlung.Bestellerprinzip – Das Bestellerprinzip ist die Regel, dass bei der Vermittlung einer Mietwohnung derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat, in der Regel der Vermieter (§ 2 Abs. 1a WoVermRG).Bewirtschaftungskosten – Bewirtschaftungskosten sind die Kosten, die für eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung einer Immobilie regelmäßig anfallen und nicht durch Umlagen gedeckt sind, also Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten, Mietausfallwagnis und nicht umlegbare Betriebskosten (§ 32 ImmoWertV).Bodengutachten – Ein Bodengutachten, auch Baugrundgutachten, ist ein Bericht eines Geotechnikers über die Eigenschaften des Bodens auf einem Grundstück, etwa Schichtenfolge, Tragfähigkeit und Grundwasserstand.Bodenrichtwert – Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens in Euro je Quadratmeter für ein Gebiet mit weitgehend gleichen Grundstücksmerkmalen, die Bodenrichtwertzone.BORIS NRW – BORIS NRW ist das gemeinsame Informationssystem der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen unter boris.nrw.de.Bruttomietrendite – Die Bruttomietrendite ist das Verhältnis der jährlichen Nettokaltmiete zum Kaufpreis einer Immobilie in Prozent.

D

Datenraum – Ein Datenraum ist eine meist digitale, zugangsgeschützte Plattform, in der der Verkäufer alle wesentlichen Unterlagen zu einer Immobilie für die Prüfung durch Kaufinteressenten bereitstellt.Drei-Objekt-Grenze – Die Drei-Objekt-Grenze ist eine von Rechtsprechung und Finanzverwaltung entwickelte Faustregel, nach der in der Regel kein gewerblicher Grundstückshandel vorliegt, wenn weniger als vier Objekte veräußert werden.Due Diligence – Due Diligence ist die sorgfältige Prüfung einer Immobilie durch den Kaufinteressenten vor Abschluss des Kaufvertrags, um Chancen, Risiken und den angemessenen Preis zu ermitteln.

E

Eigenbedarf – Eigenbedarf ist ein gesetzlicher Grund, aus dem ein Vermieter ein Wohnraummietverhältnis ordentlich kündigen darf: wenn er die Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt (§ 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB).Eigenkapital – Eigenkapital ist bei einer Immobilienfinanzierung der Teil der Gesamtkosten, den Käufer aus eigenen Mitteln bezahlen, also ohne Darlehen, etwa aus Ersparnissen, Wertpapieren oder einer Schenkung.Eigenkapitalrendite – Die Eigenkapitalrendite ist der jährliche Ertrag einer Immobilie nach Abzug der Finanzierungszinsen im Verhältnis zum eingesetzten Eigenkapital, angegeben in Prozent.Energieausweis (Bedarf/Verbrauch) – Der Energieausweis ist ein Dokument über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und wird entweder als Energiebedarfsausweis oder als Energieverbrauchsausweis ausgestellt (§ 79 GModG, das seit 29.Erbausschlagung – Die Erbausschlagung ist die Erklärung eines Erben gegenüber dem Nachlassgericht, das Erbe nicht anzunehmen (§ 1942 BGB).Erbbaurecht – Das Erbbaurecht ist das veräußerliche und vererbliche Recht, auf oder unter einem fremden Grundstück ein Bauwerk zu haben (§ 1 ErbbauRG).Erbbauzins – Der Erbbauzins ist das wiederkehrende Entgelt, das der Erbbauberechtigte dem Grundstückseigentümer für das Erbbaurecht zahlt.Erbengemeinschaft – Eine Erbengemeinschaft ist die Gemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass bis zu seiner Aufteilung gemeinsam gehört (§ 2032 BGB).Erbschaftsteuer-Freibetrag – Der Erbschaftsteuer-Freibetrag ist der Teil eines Erbes oder einer Schenkung, der steuerfrei bleibt; er richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis (§ 16 ErbStG).Erbschein – Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts, das bescheinigt, wer Erbe ist und zu welchem Anteil (§ 2353 BGB).Ertragswertverfahren – Das Ertragswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, bei dem der Wert aus den marktüblich erzielbaren Erträgen einer Immobilie abgeleitet wird (§ 27 ImmoWertV).Exposé – Ein Exposé ist die schriftliche Beschreibung einer Immobilie für Kaufinteressenten, mit Fotos, Grundrissen, Lage, Ausstattung, Zustand und Preis.

G

Geschossflächenzahl (GFZ) – Die Geschossflächenzahl (GFZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind (§ 20 Abs. 2 BauNVO).Gewährleistung (VOB/BGB) – Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche oder vertragliche Haftung eines Unternehmers oder Verkäufers für Mängel, das Gesetz spricht von Mängelansprüchen.Gewährleistungsausschluss – Der Gewährleistungsausschluss ist eine Vereinbarung im Kaufvertrag, mit der die Rechte des Käufers wegen Sachmängeln ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.Gewerblicher Grundstückshandel – Gewerblicher Grundstückshandel liegt vor, wenn jemand Immobilien nicht nur verwaltet und vermietet, sondern nachhaltig mit Gewinnabsicht an- und verkauft, sodass die Tätigkeit steuerlich als Gewerbebetrieb gilt (§ 15 Abs. 2 EStG).Grundbuch – Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem für jedes Grundstück die Eigentümer sowie Rechte und Belastungen wie Grundschulden, Wohnrechte oder Vormerkungen eingetragen sind.Grunderwerbsteuer – Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines inländischen Grundstücks anfällt, vor allem beim Kaufvertrag über ein Haus, eine Wohnung oder Bauland (§ 1 GrEStG).Grundflächenzahl (GRZ) – Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt an, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche von baulichen Anlagen überdeckt werden dürfen (§ 19 BauNVO).Grundschuld – Die Grundschuld ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht, nach dem aus einem Grundstück eine bestimmte Geldsumme an den Berechtigten zu zahlen ist (§ 1191 BGB).Grundstücksmarktbericht – Der Grundstücksmarktbericht ist der jährliche Bericht eines Gutachterausschusses über den Immobilienmarkt in seinem Gebiet.Gutachterausschuss – Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist ein selbstständiges, unabhängiges Gremium aus sachkundigen, überwiegend ehrenamtlichen Gutachtern (§ 192 BauGB).

H

Hausgeld – Hausgeld ist die regelmäßige Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer leistet.

I

ImmoWertV – Die ImmoWertV, die Immobilienwertermittlungsverordnung, regelt bundesweit, wie Verkehrswerte von Grundstücken und Immobilien ermittelt werden und wie Gutachterausschüsse die dafür nötigen Marktdaten ableiten (§ 1 ImmoWertV).Indexmiete – Die Indexmiete ist eine schriftlich vereinbarte Miete, deren Höhe sich nach dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Verbraucherpreisindex für Deutschland richtet (§ 557b BGB).Instandhaltungsrücklage – Die Instandhaltungsrücklage ist das Geld, das eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer für künftige Reparaturen und Sanierungen am Gemeinschaftseigentum anspart.

K

Kappungsgrenze – Die Kappungsgrenze begrenzt, wie stark ein Vermieter die Miete im laufenden Mietverhältnis bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf: um höchstens 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in Gebieten mit gefährdeter Wohnungsversorgung um höchstens 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB).Kauf bricht nicht Miete (§ 566 BGB) – Kauf bricht nicht Miete ist der Grundsatz, dass ein Mietverhältnis bestehen bleibt, wenn der Vermieter die vermietete Immobilie verkauft.Kaufnebenkosten – Kaufnebenkosten sind alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen, vor allem Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls eine Maklerprovision.Kaufpreisfaktor – Der Kaufpreisfaktor ist das Verhältnis von Kaufpreis zu Jahresnettokaltmiete einer vermieteten Immobilie und zeigt, wie viele Jahresmieten ein Käufer bezahlt.Kaufpreisfälligkeit – Die Kaufpreisfälligkeit ist der Zeitpunkt, ab dem der Käufer einer Immobilie den Kaufpreis zahlen muss.Kündigungssperrfrist – Die Kündigungssperrfrist ist der Zeitraum, in dem der Käufer einer vermieteten Wohnung nicht wegen Eigenbedarfs oder wirtschaftlicher Verwertung kündigen darf, wenn die Wohnung erst nach dem Einzug des Mieters in Wohnungseigentum umgewandelt wurde (§ 577a BGB).

L

Lastenfreistellung – Die Lastenfreistellung sorgt beim Immobilienverkauf dafür, dass der Käufer das Eigentum ohne die Belastungen des Verkäufers erhält, vor allem ohne dessen Grundschulden.Leibrente – Eine Leibrente ist eine regelmäßige Zahlung, die im Zweifel für die gesamte Lebensdauer des Berechtigten zu leisten ist (§ 759 BGB).Liegenschaftszins – Der Liegenschaftszins oder Liegenschaftszinssatz ist der Kapitalisierungszinssatz, mit dem Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden (§ 21 Abs. 2 ImmoWertV).Löschungsbewilligung – Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung des Berechtigten, meist einer Bank, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht wie eine Grundschuld gelöscht werden darf (§ 19 GBO).

M

MaBV – Die MaBV, die Makler- und Bauträgerverordnung, regelt die Pflichten von Maklern, Bauträgern und Baubetreuern und schützt deren Auftraggeber vor Vermögensverlusten.Maklerprovision – Die Maklerprovision, auch Courtage, ist das Honorar, das ein Immobilienmakler für den Nachweis oder die Vermittlung eines Kauf- oder Mietvertrags erhält (§ 652 BGB).Marktwert – Der Marktwert einer Immobilie ist der Preis, der an einem Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zwischen einem verkaufsbereiten Verkäufer und einem kaufbereiten Käufer zu erzielen wäre.Mehrfamilienhaus – Ein Mehrfamilienhaus ist ein Wohngebäude mit mehreren abgeschlossenen Wohnungen, je nach Abgrenzung ab drei Einheiten, die meist vermietet sind.Mietausfallwagnis – Das Mietausfallwagnis ist der Teil der Bewirtschaftungskosten, der das Risiko von Ertragsminderungen durch Leerstand, uneinbringliche Mietrückstände und Kosten der Rechtsverfolgung abdeckt (§ 32 Abs. 4 ImmoWertV).Mieterliste – Eine Mieterliste ist eine tabellarische Übersicht aller Mietverhältnisse einer Immobilie mit Angaben wie Lage der Einheit, Fläche, Miete, Nebenkostenvorauszahlung, Mietbeginn und Kaution.Mietpreisbremse – Die Mietpreisbremse begrenzt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrags auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 556d BGB).Mietspiegel – Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, die von der zuständigen Behörde oder von Vermieter- und Mietervertretern gemeinsam erstellt oder anerkannt wurde (§ 558c BGB).

N

Nachlassgericht – Das Nachlassgericht ist die Abteilung des Amtsgerichts, die für Nachlasssachen zuständig ist (§ 23a GVG, § 342 FamFG).Nachlassverzeichnis – Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die ein Verstorbener am Todestag hinterlassen hat.Nettomietrendite – Die Nettomietrendite ist der jährliche Mietertrag nach Abzug der nicht auf Mieter umlegbaren Kosten im Verhältnis zum Gesamtinvestment aus Kaufpreis und Kaufnebenkosten, angegeben in Prozent.Nießbrauch – Der Nießbrauch ist das Recht, eine fremde Sache, meist eine Immobilie, vollständig zu nutzen: selbst darin zu wohnen oder sie zu vermieten und die Miete zu behalten (§ 1030 BGB).Notaranderkonto – Ein Notaranderkonto ist ein Sonderkonto des Notars für fremdes Geld, auf dem zum Beispiel der Kaufpreis einer Immobilie treuhänderisch verwahrt wird, bis die vereinbarten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind (§ 58 BeurkG).Nutzfläche – Die Nutzfläche ist der Teil der Grundfläche eines Gebäudes, der seinem eigentlichen Zweck dient, etwa als Büro, Laden, Lager oder Werkstatt, bei Wohnhäusern auch Keller und Abstellräume.

O

Off-Market – Off-Market bezeichnet den Verkauf einer Immobilie ohne öffentliche Vermarktung, also ohne Anzeigen auf Portalen, an einen ausgewählten Kreis von Kaufinteressenten.

P

§ 34 BauGB (Innenbereich) – § 34 BauGB regelt, ob ein Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich zulässig ist, also in einem bebauten Ortsteil ohne qualifizierten Bebauungsplan (§ 34 BauGB).Pflegeimmobilie – Eine Pflegeimmobilie ist ein einzelnes Apartment in einer Pflegeeinrichtung, das Anleger als Teileigentum kaufen und über einen Pachtvertrag an den Betreiber des Heims vermieten.Pflichtteil – Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Nachlass, den enterbte Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern vom Erben verlangen können (§ 2303 BGB).Portfolio – Ein Immobilienportfolio ist die Gesamtheit mehrerer Immobilien im Eigentum einer Person, Familie oder Gesellschaft, etwa mehrere Mehrfamilienhäuser oder eine Mischung aus Wohn- und Gewerbeobjekten.Provisionsteilung (§ 656c BGB) – Provisionsteilung bezeichnet die Regel, dass Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Maklerprovision in gleicher Höhe zahlen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB).

Q

Quadratmeterpreis – Der Quadratmeterpreis ist der Preis einer Immobilie geteilt durch ihre Fläche, bei Häusern und Wohnungen meist durch die Wohnfläche, bei Grundstücken durch die Grundstücksfläche.

R

Realteilung – Realteilung bezeichnet bei Immobilien die Aufteilung eines gemeinsamen Eigentums in Natur: Jeder Miteigentümer erhält einen eigenen, real abgegrenzten Teil, etwa ein eigenes Grundstück oder eine eigene Eigentumswohnung, statt dass die Immobilie verkauft und der Erlös geteilt wird (§ 752 BGB).Renditeobjekt – Ein Renditeobjekt ist eine Immobilie, die nicht selbst genutzt, sondern als Kapitalanlage gehalten wird, um laufende Mieterträge und gegebenenfalls Wertsteigerungen zu erzielen.Reservierungsvereinbarung – Eine Reservierungsvereinbarung ist eine Absprache, mit der eine Immobilie für einen bestimmten Kaufinteressenten für eine begrenzte Zeit nicht anderweitig angeboten wird.Restnutzungsdauer – Die Restnutzungsdauer ist die Zahl der Jahre, in denen ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 Abs. 3 ImmoWertV).Rohertrag – Der Rohertrag ist in der Immobilienbewertung die Summe der bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung marktüblich erzielbaren jährlichen Erträge eines Grundstücks, vereinfacht die Jahresnettokaltmiete ohne umlagefähige Betriebskosten (§ 31 ImmoWertV).Rückmietverkauf (Sale-and-lease-back) – Ein Rückmietverkauf, englisch Sale-and-lease-back, ist der Verkauf einer Immobilie, bei dem der bisherige Eigentümer sie gleichzeitig vom Käufer zurückmietet und weiter darin wohnt oder sie weiter nutzt.Rücktritt vom Kaufvertrag – Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist die Erklärung einer Vertragspartei, den Vertrag rückgängig zu machen.

S

Sachmangel – Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Immobilie bei Übergabe nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet (§ 434 BGB).Sachwertverfahren – Das Sachwertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, bei dem der Wert aus dem Bodenwert und dem Wert der Gebäude und Außenanlagen ermittelt wird (§ 35 ImmoWertV).Scheidungsimmobilie – Eine Scheidungsimmobilie ist ein Haus oder eine Wohnung, die Ehegatten bei Trennung und Scheidung gemeinsam gehört oder gemeinsam genutzt wurde und über deren Zukunft sie entscheiden müssen.Schenkung – Eine Schenkung ist eine Zuwendung aus dem eigenen Vermögen, bei der sich beide Seiten einig sind, dass sie unentgeltlich erfolgt (§ 516 BGB).Share Deal – Ein Share Deal ist der Kauf von Anteilen an einer Gesellschaft, der eine Immobilie gehört, statt des direkten Kaufs der Immobilie selbst.Sollzinsbindung – Die Sollzinsbindung ist der Zeitraum, für den Bank und Kreditnehmer bei einem Darlehen einen festen Sollzins vereinbaren, bei Immobilienkrediten meist fünf bis 20 Jahre.Sondernutzungsrecht – Ein Sondernutzungsrecht ist das Recht eines Wohnungseigentümers, einen Teil des gemeinschaftlichen Eigentums allein zu nutzen, etwa einen Garten, eine Terrasse oder einen Stellplatz.Sozialklausel – Die Sozialklausel ist das Recht des Mieters, einer ordentlichen Kündigung des Vermieters zu widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses zu verlangen, wenn der Auszug für ihn oder seine Familie eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 574 BGB).Spekulationsfrist – Die Spekulationsfrist ist der Zeitraum von zehn Jahren zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie, innerhalb dessen ein Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft einkommensteuerpflichtig ist (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG).Spekulationssteuer – Spekulationssteuer ist der umgangssprachliche Name für die Einkommensteuer auf den Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die weniger als zehn Jahre nach dem Kauf veräußert wird (§ 23 EStG).Staffelmiete – Die Staffelmiete ist eine schriftliche Vereinbarung, nach der sich die Miete zu festgelegten Zeitpunkten um vorab bestimmte Geldbeträge ändert (§ 557a BGB).

T

Teilungserklärung – Die Teilungserklärung ist die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, mit der er sein Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und jedem Anteil Sondereigentum an einer Wohnung oder an anderen Räumen zuordnet (§ 8 WEG).Teilungsgenehmigung – Die Teilungsgenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Grundstück in mehrere selbstständige Grundstücke aufzuteilen (Grundstücksteilung).Teilungsversteigerung – Die Teilungsversteigerung ist eine Zwangsversteigerung, mit der eine Gemeinschaft an einer Immobilie aufgelöst wird, etwa eine Erbengemeinschaft oder Miteigentümer nach einer Trennung (§ 753 BGB, § 180 ZVG).Teilverkauf – Ein Teilverkauf ist der Verkauf eines Anteils an der eigenen Immobilie, meist bis zu 50 Prozent, an einen Anbieter, während der Eigentümer über einen eingetragenen Nießbrauch weiter darin wohnt.Testamentsvollstrecker – Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser im Testament ernannte Person, die dessen letzten Willen umsetzt und den Nachlass verwaltet (§§ 2197, 2203 BGB).Tilgung – Tilgung ist die Rückzahlung eines Darlehens, also der Teil jeder Kreditrate, der die Restschuld verringert, im Unterschied zum Zinsanteil.

U

Umzugskostenpauschale – Die Umzugskostenpauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei einem beruflich veranlassten Umzug, den Arbeitnehmer ohne Einzelnachweis als Werbungskosten ansetzen können.

V

Vergleichsmiete – Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die Miete, die in einer Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung üblicherweise vereinbart oder geändert wurde (§ 558 Abs. 2 BGB).Vergleichswertverfahren – Das Vergleichswertverfahren ist ein Verfahren der Immobilienbewertung, bei dem der Wert aus Kaufpreisen hinreichend vergleichbarer Objekte abgeleitet wird (§§ 24, 25 ImmoWertV).Verkehrswert – Der Verkehrswert, auch Marktwert, ist der Preis, der für eine Immobilie zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre, ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse (§ 194 BauGB).Vervielfältiger – Der Vervielfältiger ist im Ertragswertverfahren der Faktor, mit dem der jährliche Reinertrag eines Gebäudes über seine Restnutzungsdauer in einen Barwert umgerechnet wird; die ImmoWertV nennt ihn heute Barwertfaktor (§ 34 ImmoWertV).Vorfälligkeitsentschädigung – Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Schadensersatz, den eine Bank verlangen kann, wenn ein Darlehen mit festem Zinssatz vor Ende der Zinsbindung zurückgezahlt wird (§ 490 Abs. 2 BGB, § 502 BGB).Vorkaufsrecht – Ein Vorkaufsrecht ist das Recht, in einen Kaufvertrag einzutreten, den der Eigentümer mit einem Dritten geschlossen hat, und die Immobilie zu denselben Bedingungen zu kaufen (§§ 463, 464 BGB).Vorweggenommene Erbfolge – Die vorweggenommene Erbfolge bezeichnet die Übertragung von Vermögen, etwa einer Immobilie, schon zu Lebzeiten an die Personen, die es später erben sollen.

W

Wegerecht – Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zu betreten oder zu befahren, meist um das eigene Grundstück zu erreichen.Widerrufsrecht beim Maklervertrag – Das Widerrufsrecht beim Maklervertrag erlaubt Verbrauchern, einen Maklervertrag binnen 14 Tagen ohne Begründung zu widerrufen, wenn er per Fernkommunikation oder außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wurde (§ 312g BGB, § 355 BGB).Wohn- und Geschäftshaus – Ein Wohn- und Geschäftshaus ist ein Gebäude, das sowohl Wohnungen als auch gewerblich genutzte Flächen wie Läden, Praxen oder Büros enthält, typischerweise mit Gewerbe im Erdgeschoss und Wohnungen darüber.Wohnfläche (WoFlV) – Die Wohnfläche umfasst die Grundflächen der Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören; nach der Wohnflächenverordnung werden Raumteile unter zwei Metern lichter Höhe nur zur Hälfte, unter einem Meter gar nicht und Balkone oder Terrassen in der Regel zu einem Viertel angerechnet (§§ 2, 4 WoFlV).Wohnrecht – Das Wohnrecht, juristisch Wohnungsrecht, ist das im Grundbuch eingetragene Recht, ein Gebäude oder einen Teil davon unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu nutzen (§ 1093 BGB).

Z

Zinshaus – Ein Zinshaus ist ein vermietetes Mehrfamilienhaus, dessen Eigentümer laufende Mieteinnahmen erzielt; der Name kommt vom älteren Wort Mietzins.Zugewinnausgleich – Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des Vermögenszuwachses, den Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe erzielt haben (§ 1363 BGB).

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