Lexikon · Provisionsteilung (§ 656c BGB)

Provisionsteilung (§ 656c BGB) – Definition und Bedeutung

Provisionsteilung bezeichnet die Regel, dass Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Maklerprovision gleich hoch zahlen.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Provisionsteilung bezeichnet die Regel, dass Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses die Maklerprovision in gleicher Höhe zahlen, wenn der Makler für beide tätig ist (§ 656c BGB). Sie gilt seit dem 23.12.2020, wenn der Käufer Verbraucher ist (§ 656b BGB).
Auch: § 656c BGB, Halbteilungsprinzip, geteilte Maklerprovision, Provisionsteilungsgesetz

Was bedeutet Provisionsteilung genau?

Ausführlich, mit allen Varianten: Ratgeber Maklerprovision: Wer zahlt was beim Immobilienverkauf?.Ziel der Regel ist, dass private Käufer nicht mehr die gesamte Maklerprovision allein tragen. Das Gesetz kennt zwei Konstellationen:
Doppeltätigkeit (§ 656c BGB): Lässt sich der Makler von beiden Seiten bezahlen, müssen sich beide in gleicher Höhe verpflichten. Arbeitet er für eine Seite unentgeltlich, darf er auch von der anderen nichts verlangen; ein Erlass wirkt für beide. Ein abweichender Maklervertrag ist unwirksam.Einseitiger Auftrag (§ 656d BGB): Hat nur der Verkäufer beauftragt, darf er dem Käufer höchstens die Hälfte weitergeben und bleibt selbst mindestens in gleicher Höhe verpflichtet. Der Käufer zahlt erst, wenn der Verkäufer seinen Teil nachweislich bezahlt hat.
Nicht erfasst sind Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, unbebaute Grundstücke und Käufe durch Unternehmer.

Beispiel aus Köln

Ein Einfamilienhaus in Köln-Rodenkirchen wird an ein Paar verkauft, das privat einzieht; der Makler ist für beide Seiten tätig (Beispielfall). Vereinbart ist eine Gesamtprovision von 40.000 Euro (Annahme). Mit Provisionsteilung zahlen Verkäufer und Käufer je 20.000 Euro. Eine Vereinbarung, nach der der Käufer 30.000 Euro und der Verkäufer 10.000 Euro zahlt, wäre unwirksam. Wird statt eines Einfamilienhauses ein Dreifamilienhaus verkauft, gilt die Regel nicht.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Verkäufer von Wohnungen und Einfamilienhäusern gehört die Provision seit 2020 in jedem Fall mindestens zur Hälfte zu den eigenen Verkaufskosten. Bei Mehrfamilienhäusern ist die Verteilung frei verhandelbar, siehe Mehrfamilienhaus verkaufen in Köln. homéa arbeitet ausschließlich mit Erfolgshonorar, das bei Beurkundung des Kaufvertrags fällig wird; die Höhe besprechen wir im Erstgespräch. Den Ablauf finden Sie unter Immobilie verkaufen.

Abgrenzung: Provisionsteilung vs. Bestellerprinzip

Provisionsteilung Bestellerprinzip
Gilt für Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch Verbraucher Vermietung von Wohnraum
Regel Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer wer bestellt, bezahlt
Rechtsgrundlage §§ 656a–656d BGB § 2 Abs. 1a WoVermRG
Mehr dazu unter Bestellerprinzip.
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Provisionsteilung (§ 656c BGB).

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Was regelt § 656c BGB?
Er regelt, dass ein Makler, der für Käufer und Verkäufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses tätig ist, von beiden nur gleich hohe Provisionen verlangen darf. Abweichende Maklerverträge sind unwirksam.
Gilt die Provisionsteilung auch für Mehrfamilienhäuser?
Nein, sie gilt nur für Wohnungen und Einfamilienhäuser und nur, wenn der Käufer Verbraucher ist. Bei Mehrfamilienhäusern, Grundstücken und Gewerbeimmobilien ist die Verteilung der Provision frei vereinbar.
Muss der Käufer zahlen, bevor der Verkäufer gezahlt hat?
Nein, wenn nur der Verkäufer den Makler beauftragt hat. Der Anspruch gegen den Käufer wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.

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