Lexikon · Notaranderkonto
Notaranderkonto – Definition und Bedeutung beim Immobilienkauf
Ein Notaranderkonto ist ein Sonderkonto des Notars, auf dem der Kaufpreis bis zur Auszahlung verwahrt wird. Wann es nötig ist und was es kostet.
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PersönlichEin Ansprechpartner bis zur Übergabe
Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt
Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Ein Notaranderkonto ist ein Sonderkonto des Notars für fremdes Geld, auf dem zum Beispiel der Kaufpreis einer Immobilie treuhänderisch verwahrt wird, bis die vereinbarten Auszahlungsbedingungen erfüllt sind (§ 58 BeurkG). Der Notar darf Geld nur verwahren, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht (§ 57 BeurkG).
Auch: Anderkonto, Treuhandkonto Notar, notarielle Verwahrung
Was bedeutet Notaranderkonto genau?
Beim Immobilienkauf stehen sich zwei Risiken gegenüber: Der Verkäufer will sein Eigentum erst abgeben, wenn das Geld sicher ist; der Käufer will erst zahlen, wenn er das Eigentum sicher erhält. Meist wird das ohne Anderkonto gelöst: Der Käufer zahlt direkt an den Verkäufer, sobald der Notar mitteilt, dass alle Voraussetzungen vorliegen, etwa die eingetragene Auflassungsvormerkung.
Voraussetzungen: berechtigtes Sicherungsinteresse, schriftliche Verwahrungsanweisung und deren Annahme durch den Notar (§ 57 Abs. 2 BeurkG).Trennung: ein gesondertes Konto je Vorgang; Sammelanderkonten sind unzulässig, verfügen darf nur der Notar (§ 58 BeurkG).Kein Bargeld: Bargeld darf der Notar nicht entgegennehmen.Kosten: eine 1,0-Gebühr je Auszahlung (Nr. 25300 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG); bei mehreren Auszahlungen fällt sie mehrfach an.
Beispiel aus Köln
Eine Erbengemeinschaft aus drei Geschwistern verkauft ein Einfamilienhaus in Köln-Porz für rund 655.000 Euro (eigene Rechnung: 921,59 Mio. Euro Geldumsatz geteilt durch 1.406 Kauffälle mit Ein- und Zweifamilienhäusern im Jahr 2025, Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 17); der Preis ist eine Beispielannahme. Auf dem Haus lastet noch eine Grundschuld, und der Erlös soll an drei Personen gehen.Die Beteiligten vereinbaren, dass der Käufer auf ein Notaranderkonto zahlt. Der Notar löst daraus zuerst die Grundschuld ab und zahlt den Rest in drei Teilbeträgen aus. Weil es vier Auszahlungen gibt, fällt die Verwahrungsgebühr viermal an. Ob ein Anderkonto im Einzelfall nötig ist, entscheidet der Notar anhand des Sicherungsinteresses.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Für Verkäufer ist ein Anderkonto vor allem dann ein Thema, wenn mehrere Empfänger beteiligt sind oder die Übergabe vor der vollständigen Zahlung erfolgen soll. Oft genügt die Direktzahlung nach Fälligkeitsmitteilung des Notars, die keine Verwahrungsgebühr auslöst. Wie ein Verkauf in der Erbengemeinschaft abläuft, beschreibt der Ratgeber Erbengemeinschaft: Haus verkaufen, auszahlen, versteigern. Den allgemeinen Ablauf finden Sie unter Immobilie verkaufen.
Abgrenzung: Notaranderkonto vs. Direktzahlung
| Notaranderkonto | Direktzahlung | |
|---|---|---|
| Zahlung an | Konto des Notars (treuhänderisch) | Verkäufer bzw. abzulösende Bank |
| Voraussetzung | berechtigtes Sicherungsinteresse, Verwahrungsanweisung | Fälligkeitsmitteilung des Notars |
| Kosten | Verwahrungsgebühr je Auszahlung | keine Verwahrungsgebühr |
| Typischer Einsatz | mehrere Empfänger, besondere Absicherung | Standardfall |
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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FAQ
Häufige Fragen zu
Notaranderkonto.
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Ist ein Notaranderkonto beim Hauskauf Pflicht?
Nein, der Notar darf Geld nur verwahren, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht. Meist zahlt der Käufer direkt an den Verkäufer, sobald der Notar mitteilt, dass alle vereinbarten Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen.
Was kostet ein Notaranderkonto?
Der Notar erhält für die Verwahrung eine 1,0-Gebühr je Auszahlung nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Die Höhe richtet sich nach dem ausgezahlten Betrag; bei mehreren Auszahlungen fällt die Gebühr mehrfach an.
Wie sicher ist das Geld auf einem Notaranderkonto?
Das Geld liegt auf einem gesonderten Konto je Vorgang, über das nur der Notar verfügen darf. Er zahlt erst aus, wenn die schriftlich vereinbarten Bedingungen erfüllt sind.
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