Besondere Situationen · Köln

Wenn mehr dahintersteckt als ein Verkauf.

Erbe, Trennung, ein Umzug im Alter oder ein vermietetes Haus: In diesen Lagen entscheidet nicht der Preis allein, sondern die richtige Reihenfolge. Wir helfen Ihnen, sie zu finden – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Vertraulich

Erst klären, dann entscheiden

Zum Erstgespräch können Sie auch allein kommen. Es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Erbe
Erbengemeinschaft
Trennung
Neutraler Wert
Vermietet
Mieter bleibt

0221 77 71 38 66 anrufen →

Mo bis Sa, 8 bis 20 Uhr
Google★★★★★ 5,0 · 96 Bewertungen
PersönlichEin Ansprechpartner bis zur Übergabe
Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt

Die Situationen

Was jeweils anders ist.

Jeder Anlass hat eigene Beteiligte, eigene Fristen und eine eigene erste Frage. Die Übersicht zeigt die Unterschiede; zu Erbe, Scheidung, Umzug und Verkauf im Alter finden Sie ausführliche Seiten, Hintergründe im Ratgeber Lebenslagen.
Situation Was anders ist Die erste Frage Darauf sollten Sie achten
Geerbte Immobilie Oft mehrere Eigentümer (Erbengemeinschaft), Erbnachweis, Grundbuchberichtigung, Erbschaftsteuer Verkaufen, vermieten oder übernimmt einer? Anzeige des Erwerbs beim Finanzamt innerhalb von drei Monaten (§ 30 ErbStG); Grundbuchberichtigung innerhalb von zwei Jahren gebührenfrei
Trennung und Scheidung Zwei Parteien, gemeinsamer Kredit, Zugewinnausgleich Wer bleibt, wer geht – oder verkaufen beide? Spekulationssteuer kann anfallen, wenn ein Partner auszieht und seinen Anteil später überträgt (§ 23 EStG)
Vermietete Immobilie Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB); Käufer sind meist Kapitalanleger Mit Mieter verkaufen oder an den Mieter? Bei umgewandelten Wohnungen können Sperrfristen für Eigenbedarfskündigungen gelten (§ 577a BGB)
Umzug Neuer Wohnort, oft Kauf und Verkauf gleichzeitig, Zwischenfinanzierung Erst verkaufen oder erst kaufen? Steht die Immobilie leer, prüfen Sie Versicherung und Spekulationsfrist (§ 23 EStG)
Verkauf im Alter Emotionale Bindung, Umzug, Fragen der Familie Verkaufen, vermieten oder mit Wohnrecht übertragen? Schenkungen können bei späterer Bedürftigkeit innerhalb von zehn Jahren zurückgefordert werden (§§ 528, 529 BGB)
Stand Oktober 2026. Steuerliche und rechtliche Fragen klären Sie bitte mit Steuerberater, Anwalt oder Notar – wir benennen sie, entscheiden sie aber nicht.

In allen Situationen

Drei Dinge, die immer gelten.

01

Eine neutrale Bewertung

Bei mehreren Beteiligten muss die Zahl von jemandem kommen, der keiner Seite gehört. Sie ist die Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Vermietung.
02

Eine bewusste Entscheidung

Verkaufen, vermieten oder behalten – nicht jede geerbte oder frei gewordene Immobilie sollte verkauft werden. Wir sagen Ihnen auch, wenn ein anderer Weg besser passt.
03

Ein diskreter Weg

Gerade bei Erbe und Trennung wünschen sich viele Eigentümer keine Öffentlichkeit. Auf Wunsch vermitteln wir ohne Inserat an vorgemerkte Käufer.

Verkaufen, vermieten, behalten

Welcher Weg passt wann?

Weg Passt, wenn … Passt eher nicht, wenn …
Verkaufen mehrere Beteiligte ausgezahlt werden sollen, ein Kredit abgelöst werden muss oder niemand die Immobilie bewirtschaften möchte alle Beteiligten Zeit haben und sich über eine gemeinsame Vermietung einig sind
Vermieten die Immobilie vermietbar und in gutem Zustand ist und sich alle über die Verwaltung einig sind ein Sanierungsstau besteht oder die Beteiligten uneins sind
Behalten oder übernehmen ein Beteiligter selbst einziehen möchte und die anderen auszahlen kann die Auszahlung nur über einen Kredit möglich wäre, der ihn überfordert

Checkliste

Erste Schritte in Ruhe.

Klären, wer Eigentümer ist und wer zustimmen mussFristen notieren: Erbschaftsteuer-Anzeige, Grundbuchberichtigung, SpekulationsfristNeutrale Bewertung einholen, bevor über Zahlen gesprochen wirdUnterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Erbnachweis, Mietverträge, EnergieausweisEntscheidung über Verkaufen, Vermieten oder Behalten gemeinsam festhaltenSteuerberater, Anwalt oder Notar einbeziehen, bevor etwas unterschrieben wird

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Wie entwickeln sich die Preise in Ihrer Nachbarschaft?

Ob Erbe, Trennung oder Umzug: Verschaffen Sie sich in Ruhe einen ersten Überblick über den Markt rund um Ihre Immobilie.

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FAQ

Fragen zu besonderen
Situationen.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Muss eine Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen?
Nein, aber sie muss sich einigen. Über die Immobilie kann sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung. Üblich sind der gemeinsame Verkauf, die Übernahme durch einen Erben gegen Auszahlung oder die gemeinsame Vermietung.
Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?
Das Eigentum bleibt, wie es im Grundbuch steht. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide einem Verkauf zustimmen. Gelöst wird die Vermögensfrage über Verkauf, Übernahme gegen Auszahlung oder den Zugewinnausgleich.
Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Käufer sind dann meist Kapitalanleger; alternativ kommt ein Verkauf an den Mieter in Betracht.
Fällt bei einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?
Nur wenn der Erblasser die Immobilie vor nicht mehr als zehn Jahren gekauft und nicht selbst bewohnt hat – Erben treten in seine Frist ein (§ 23 EStG). Ein lange gehaltenes oder selbst bewohntes Elternhaus ist in der Regel steuerfrei verkäuflich.
Verkaufen oder vermieten – was ist im Alter besser?
Das hängt von Einkommen, Pflegebedarf und Familie ab. Ein Verkauf bringt Liquidität und entlastet von der Verwaltung, eine Vermietung erhält die Immobilie für die Erben. Lösungen mit Wohnrecht sollten Sie mit Notar oder Anwalt gestalten.
Kann ich allein zum Erstgespräch kommen?
Ja. Das Gespräch ist vertraulich, kostenlos und verpflichtet zu nichts – auch wenn die anderen Beteiligten noch nicht entschieden haben.

Ihr nächster Schritt

Ein Gespräch, das zu nichts verpflichtet.

Vertrauliches Gespräch

Ihr Berater hört zu, ordnet die Situation und zeigt Ihnen die möglichen Wege – auch wenn Sie allein kommen.0221 77 71 38 66 · Mo bis Sa, 8 bis 20 Uhr

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