Lexikon · Grundbuch
Grundbuch – Definition, Aufbau und Bedeutung
Das Grundbuch ist das amtliche Register für Grundstücke und Rechte daran. Wer einsehen darf, was in welcher Abteilung steht und was ein Auszug kostet.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Das Grundbuch ist das amtliche Register, in dem für jedes Grundstück die Eigentümer sowie Rechte und Belastungen wie Grundschulden, Wohnrechte oder Vormerkungen eingetragen sind. Es wird vom Grundbuchamt beim Amtsgericht geführt; was dort steht, gilt im Rechtsverkehr als richtig (§§ 891, 892 BGB).
Auch: Grundbuchauszug, Grundbuchamt, Grundbucheintrag
Was bedeutet Grundbuch genau?
Wer Eigentum an einer Immobilie erwerben oder sie belasten will, kommt am Grundbuch nicht vorbei: Rechtsänderungen werden erst mit der Eintragung wirksam (§ 873 BGB). Wer eingetragen ist, gilt als Berechtigter (§ 891 BGB), und ein Käufer darf auf den Inhalt vertrauen (§ 892 BGB).Ein Grundbuchblatt ist üblicherweise so gegliedert:
Bestandsverzeichnis: Lage, Flur, Flurstück und Größe des GrundstücksAbteilung I: Eigentümer und Grundlage des Erwerbs, etwa Auflassung oder ErbfolgeAbteilung II: Lasten und Beschränkungen, zum Beispiel Nießbrauch, Wohnrecht oder AuflassungsvormerkungAbteilung III: Grundpfandrechte wie die Grundschuld
Beispiel aus Köln
Eine Eigentümerin aus Köln-Nippes möchte ihre Wohnung verkaufen. Für die Vorbereitung fordert sie beim Grundbuchamt des Amtsgerichts Köln einen amtlichen Ausdruck an. Er kostet 20 Euro, ein einfacher Ausdruck 10 Euro (KV Nr. 17000, 17001 GNotKG).Im Auszug sieht sie in Abteilung III noch eine Grundschuld der Bank, obwohl das Darlehen längst bezahlt ist. Für den Verkauf braucht sie deshalb eine Löschungsbewilligung der Bank. Nach dem Verkauf wird der Käufer in Abteilung I eingetragen; die Eintragung kostet eine 1,0-Gebühr nach Tabelle B (KV Nr. 14110 GNotKG).
Was bedeutet das für Eigentümer?
Ein aktueller Grundbuchauszug gehört zu den ersten Unterlagen jedes Verkaufs. Er zeigt, welche Rechte vor dem Notartermin gelöscht oder geklärt werden müssen. Erben müssen sich zunächst selbst eintragen lassen; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei, siehe Erbschein. Den Verkaufsablauf finden Sie unter Immobilie verkaufen in Köln.
Abgrenzung: Grundbuch vs. Kataster vs. Baulastenverzeichnis
| Grundbuch | Liegenschaftskataster | Baulastenverzeichnis | |
|---|---|---|---|
| Inhalt | Eigentum, Rechte, Belastungen | Lage, Grenzen, Flächen | öffentlich-rechtliche Verpflichtungen des Grundstückseigentümers |
| Geführt von | Grundbuchamt (Amtsgericht) | Katasteramt | Bauaufsichtsbehörde |
| Typische Frage | Wem gehört es, was lastet darauf? | Wo verläuft die Grenze? | Muss das Grundstück z. B. eine Zufahrt dulden? |
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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FAQ
Häufige Fragen zu
Grundbuch.
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Wer darf ins Grundbuch schauen?
Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, etwa der Eigentümer, Erben oder ein Kaufinteressent mit Vollmacht des Eigentümers (§ 12 GBO). Notare und bestimmte Behörden haben erleichterten Zugang; reine Neugier genügt dagegen nicht.
Was kostet ein Grundbuchauszug?
Ein einfacher Ausdruck kostet beim Grundbuchamt 10 Euro, ein amtlicher Ausdruck 20 Euro (KV Nr. 17000 und 17001 GNotKG). Für den Verkauf verlangen Notar und Käuferbank meist einen aktuellen Auszug, den der Notar auch selbst abrufen kann.
Was steht in Abteilung II und III des Grundbuchs?
In Abteilung II stehen Lasten und Beschränkungen wie Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerechte oder Vormerkungen. In Abteilung III stehen Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken, mit denen meist Darlehen gesichert sind.
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