Lexikon · Pflichtteil

Pflichtteil – Höhe, Berechnung und Fristen

Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Nachlass für enterbte Angehörige, ein Geldanspruch. Wer ihn bekommt, Quoten, Berechnung, Fristen.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Der Pflichtteil ist der gesetzliche Mindestanteil am Nachlass, den enterbte Kinder, Ehegatten und unter Umständen Eltern vom Erben verlangen können (§ 2303 BGB). Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Anspruch auf Geld, nicht auf einen Anteil an der Immobilie.
Auch: Pflichtteilsanspruch, Pflichtteilsrecht, Was ist der Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung

Was ist der Pflichtteil?

Mit einem Testament kann jeder frei bestimmen, wer erbt. Ganz leer ausgehen sollen die engsten Angehörigen aber nicht: Wer durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen wird, erhält einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben. Der Anspruch entsteht mit dem Erbfall und ist vererblich (§ 2317 BGB).
Bewertung: Maßgeblich sind Bestand und Wert des Nachlasses am Todestag; der Wert wird, soweit nötig, geschätzt (§ 2311 BGB).Auskunft: Der Pflichtteilsberechtigte kann ein Nachlassverzeichnis und die Ermittlung des Werts verlangen, etwa durch ein Gutachten; die Kosten trägt der Nachlass (§ 2314 BGB).Verjährung: drei Jahre, in der Regel beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat (§§ 195, 199 BGB).Schenkungen: Hat der Verstorbene in den letzten zehn Jahren etwas verschenkt, kann ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen. Die Schenkung zählt im ersten Jahr voll, danach für jedes weitere Jahr um ein Zehntel weniger (§ 2325 BGB).

Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Ehegatten und Eltern, jeweils wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden (§ 2303 BGB); eingetragene Lebenspartner stehen Ehegatten gleich (§ 10 Abs. 6 LPartG). Eltern und Enkel gehen leer aus, soweit ein näherer Abkömmling den Pflichtteil verlangen kann oder das ihm Hinterlassene annimmt (§ 2309 BGB). Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten ohne Trauschein haben keinen Pflichtteil.
Familiensituation (Beispiele) Gesetzlicher Erbteil Pflichtteil
Verwitwet, zwei Kinder; ein Kind wird enterbt 1/2 je Kind (§ 1924 BGB) 1/4
Ehe im gesetzlichen Güterstand, zwei Kinder; Ehegatte ist Alleinerbe (Berliner Testament) 1/4 je Kind (§ 1931 BGB, § 1371 Abs. 1 BGB) 1/8 je Kind
Ehe mit Gütertrennung, zwei Kinder; ein Kind wird enterbt 1/3 je Kind (§ 1931 Abs. 4 BGB) 1/6
Unverheiratet, kinderlos, beide Eltern leben; ein Elternteil wird enterbt 1/2 je Elternteil (§ 1925 BGB) 1/4
Wird der Ehegatte im gesetzlichen Güterstand weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, erhält er den Pflichtteil aus dem nicht erhöhten Erbteil und daneben den rechnerischen Zugewinnausgleich (§ 1371 Abs. 2 BGB); mehr dazu unter Zugewinnausgleich.

Pflichtteil berechnen: Schritt für Schritt

1. Bestand feststellen: alle Vermögenswerte am Todestag (§ 2311 BGB).2. Werte ermitteln: Immobilien mit dem Verkehrswert, notfalls geschätzt. Eine Wertbestimmung des Erblassers ist nicht maßgebend (§ 2311 Abs. 2 BGB).3. Schulden abziehen: etwa Darlehen des Erblassers und die Beerdigungskosten, die der Erbe trägt (§ 1968 BGB).4. Quote anwenden: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.5. Ergänzen und anrechnen: Schenkungen der letzten zehn Jahre erhöhen den Anspruch (§ 2325 BGB); Zuwendungen, die der Erblasser ausdrücklich auf den Pflichtteil anrechnen ließ, mindern ihn (§ 2315 BGB).

Beispiele aus Köln

Ein verwitweter Vater aus Köln-Rodenkirchen hat zwei Kinder und setzt im Testament die Tochter als Alleinerbin ein; einziger Nachlass ist sein Einfamilienhaus (Beispiel 1, angenommener Fall). Als Wert nehmen wir den Kölner Durchschnitt von rund 655.000 Euro (eigene Rechnung: 921,59 Mio. Euro Geldumsatz geteilt durch 1.406 Kauffälle mit Ein- und Zweifamilienhäusern im Jahr 2025, Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 17) an.Ohne Testament hätte der Sohn die Hälfte geerbt (§ 1924 Abs. 4 BGB). Sein Pflichtteil beträgt die Hälfte davon, also ein Viertel: rund 164.000 Euro. Diesen Betrag muss die Tochter in Geld zahlen, auch wenn sie das Haus behalten möchte.Beispiel 2, Pflichtteilsergänzung (angenommener Fall): Derselbe Vater hat zweieinhalb Jahre vor seinem Tod einer Bekannten 200.000 Euro geschenkt. Die Schenkung liegt im dritten Jahr vor dem Erbfall und zählt deshalb nur zu acht Zehnteln, also mit 160.000 Euro. Der Sohn kann zusätzlich ein Viertel davon verlangen: 40.000 Euro (eigene Rechnung).Beispiel 3, Berliner Testament (angenommener Fall): Ein Ehepaar aus Köln-Sülz im gesetzlichen Güterstand setzt sich gegenseitig als Alleinerben ein. Stirbt der Mann mit demselben Hauswert von rund 655.000 Euro als einzigem Nachlass, hat jedes der beiden Kinder einen Pflichtteil von einem Achtel, rund 82.000 Euro (eigene Rechnung).

Fristen beim Pflichtteil

Verjährung: drei Jahre ab Ende des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und von der Enterbung erfahren haben (§ 195 BGB, § 199 BGB).Anspruch gegen Beschenkte: Muss sich der Berechtigte an den Beschenkten halten, beginnt die Verjährung bereits mit dem Erbfall (§ 2332 BGB).Zehn-Jahres-Grenze: Schenkungen, die länger als zehn Jahre zurückliegen, bleiben unberücksichtigt; bei Schenkungen an den Ehegatten beginnt die Frist erst mit Auflösung der Ehe (§ 2325 Abs. 3 BGB).Ausschlagen statt annehmen: Ist ein pflichtteilsberechtigter Erbe etwa durch Testamentsvollstreckung beschränkt, kann er ausschlagen und den Pflichtteil verlangen; die sechswöchige Frist beginnt erst mit Kenntnis der Beschränkung (§ 2306 BGB).

Sonderfälle: Verzicht, Entziehung, Stundung

Pflichtteilsverzicht: zu Lebzeiten per Vertrag mit dem Erblasser, notariell beurkundet (§ 2346 Abs. 2 BGB, § 2348 BGB). Häufig Teil einer vorweggenommenen Erbfolge.Entziehung: nur aus den gesetzlich genannten schweren Gründen, etwa einem Verbrechen gegen den Erblasser oder nahe Angehörige (§ 2333 BGB).Zu kleiner Erbteil oder Vermächtnis: Wer weniger als die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils erhält, kann die Differenz verlangen (§ 2305 BGB); wer ein Vermächtnis erhält, kann es ausschlagen und den vollen Pflichtteil fordern; nimmt er es an, kann er nur einen etwaigen Fehlbetrag bis zur Höhe des Pflichtteils verlangen (§ 2307 BGB).Stundung: Wäre die sofortige Zahlung für den Erben eine unbillige Härte, etwa weil er das Familienheim aufgeben müsste, kann er Stundung verlangen; die Interessen des Berechtigten werden dabei berücksichtigt (§ 2331a BGB).

Typische Fehler

Die geerbte Immobilie unter Wert ansetzen: Maßgeblich ist der Wert am Todestag, nicht ein Wunschwert.Schenkungen der letzten zehn Jahre nicht offenlegen.Die dreijährige Verjährung übersehen.Die Immobilie überstürzt verkaufen, um zahlen zu können, statt Stundung oder Finanzierung zu prüfen.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Erben ist der Pflichtteil oft eine Liquiditätsfrage: Steckt das Vermögen in einer Immobilie, muss das Geld über einen Kredit oder einen Verkauf beschafft werden. Weil der Pflichtteil vom Wert am Todestag abhängt, ist dieser Wert häufig der Kern des Streits; eine nachvollziehbare Bewertung schafft eine sachliche Grundlage. Eine erste Orientierung gibt die Immobilienbewertung in Köln. Wie Sie eine geerbte Immobilie verkaufen und dabei Ansprüche Dritter berücksichtigen, lesen Sie unter Erbimmobilie verkaufen; zur Wertermittlung im Erbfall hilft der Ratgeber Haus schätzen lassen fürs Erbe.

Abgrenzung: Pflichtteil vs. Erbteil

Erbteil Pflichtteil
Stellung Erbe, Teil der Erbengemeinschaft kein Erbe, nur Gläubiger des Erben
Inhalt Anteil am gesamten Nachlass, auch an der Immobilie Geldanspruch
Höhe laut Testament oder Gesetz Hälfte des gesetzlichen Erbteils
Mitsprache beim Verkauf ja nein
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Pflichtteil.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Berechnet wird er nach Bestand und Wert des Nachlasses am Todestag, nach Abzug der Schulden. Schenkungen der letzten zehn Jahre können ihn über den Ergänzungsanspruch erhöhen; Zuwendungen mit Anrechnungsbestimmung mindern ihn.
Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?
Enterbte Kinder und weitere Abkömmlinge, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern, Letztere aber nur, wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, die den Pflichtteil verlangen oder ihr Erbe annehmen. Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten ohne Trauschein haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Wann verjährt der Pflichtteil?
Der Anspruch verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat. Für Ansprüche gegen einen Beschenkten beginnt die Verjährung dagegen schon mit dem Erbfall.
Wie hoch ist der Pflichtteil beim Berliner Testament?
Setzen sich Ehegatten im gesetzlichen Güterstand gegenseitig als Alleinerben ein, sind die Kinder beim ersten Erbfall enterbt. Bei zwei Kindern beträgt der gesetzliche Erbteil je ein Viertel, der Pflichtteil also je ein Achtel des Nachlasses. Ob die Kinder ihn verlangen, entscheiden sie selbst.
Kann ein Pflichtteilsberechtigter den Verkauf der Immobilie verlangen?
Nein, er hat nur einen Anspruch auf Geld gegen den Erben, aber kein Recht an der Immobilie. Kann der Erbe nicht anders zahlen, kann ein Verkauf allerdings wirtschaftlich notwendig werden. Unter Umständen kann der Erbe beim Nachlassgericht eine Stundung beantragen.
Werden Schenkungen auf den Pflichtteil angerechnet?
Schenkungen an Dritte innerhalb der letzten zehn Jahre erhöhen den Pflichtteil über den Ergänzungsanspruch, im ersten Jahr voll, danach jährlich um ein Zehntel weniger. Eigene Geschenke des Berechtigten mindern den ordentlichen Pflichtteil nur, wenn der Erblasser das bei der Zuwendung bestimmt hat; auf den Ergänzungsanspruch werden sie dagegen angerechnet.

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