Lexikon · Erbausschlagung
Erbausschlagung – Definition, Frist und Folgen
Die Erbausschlagung ist die Erklärung, ein Erbe nicht anzunehmen. Sie ist nur sechs Wochen lang möglich. Frist, Form, Kosten und Folgen einfach erklärt.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Die Erbausschlagung ist die Erklärung eines Erben gegenüber dem Nachlassgericht, das Erbe nicht anzunehmen (§ 1942 BGB). Sie ist nur innerhalb von sechs Wochen möglich und muss vor dem Nachlassgericht zu Protokoll oder in notariell beglaubigter Form abgegeben werden (§§ 1944, 1945 BGB).
Auch: Ausschlagung der Erbschaft, Erbe ausschlagen
Was bedeutet Erbausschlagung genau?
Ein Erbe fällt automatisch an. Wer es nicht haben möchte, muss aktiv ausschlagen. Der häufigste Grund: Der Nachlass ist überschuldet, etwa weil auf der Immobilie mehr Kredit lastet, als sie wert ist.Ausführlich: Ratgeber Erbe ausschlagen – Folgen für die Immobilie.Die wichtigsten Regeln:
Frist: sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem der Erbe vom Erbfall und vom Grund seiner Berufung erfährt. Bei einem Testament beginnt die Frist nicht vor dessen Bekanntgabe durch das Nachlassgericht. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder hält sich der Erbe bei Fristbeginn im Ausland auf, gelten sechs Monate (§ 1944 BGB).Fristablauf: Wer die Frist verstreichen lässt, hat das Erbe angenommen (§ 1943 BGB).Wirkung: Der Ausschlagende gilt als nie Erbe geworden. Das Erbe geht an die Person, die ohne ihn berufen wäre, häufig an die eigenen Kinder (§ 1953 BGB). Diese müssen dann selbst über eine Ausschlagung entscheiden.
Beispiel aus Köln
Ein Vater hinterlässt seinem Sohn eine Eigentumswohnung in Köln-Kalk. Angenommene Werte für das Beispiel: Die Wohnung ist rund 280.000 Euro wert, das Darlehen dafür beträgt noch 330.000 Euro. Der Nachlass ist damit um etwa 50.000 Euro überschuldet. Der Sohn schlägt innerhalb der sechs Wochen beim Amtsgericht Köln aus.Die Kosten der Beurkundung betragen eine 0,5-Gebühr nach Tabelle B, mindestens 30 Euro (KV Nr. 21201 Nr. 7 GNotKG). Maßgeblich ist der Wert des Nachlasses nach Abzug der Schulden (§ 103 GNotKG); bei einem überschuldeten Nachlass bleibt es daher meist bei der Mindestgebühr.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Ob sich eine Ausschlagung lohnt, hängt vom Wert der Immobilie im Verhältnis zu den Schulden ab. Sechs Wochen sind dafür knapp. Holen Sie früh Kontoauszüge, Darlehensverträge und eine Werteinschätzung der Immobilie ein.Wie es weitergeht, wenn Sie das Erbe annehmen und die Immobilie verkaufen möchten, lesen Sie unter Erbimmobilie verkaufen in Köln.
Abgrenzung: Erbausschlagung vs. Erbverzicht
| Erbausschlagung | Erbverzicht | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | nach dem Erbfall | zu Lebzeiten des Erblassers |
| Form | Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht | notarieller Vertrag mit dem Erblasser |
| Pflichtteil | entfällt grundsätzlich mit | entfällt mit, kann aber vorbehalten werden (§ 2346 BGB) |
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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FAQ
Häufige Fragen zu
Erbausschlagung.
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Wie lange kann man ein Erbe ausschlagen?
In der Regel sechs Wochen ab dem Zeitpunkt, in dem Sie vom Erbfall und vom Grund Ihrer Berufung erfahren. Hatte der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland oder halten Sie sich bei Fristbeginn im Ausland auf, beträgt die Frist sechs Monate.
Wer erbt, wenn ich ausschlage?
Das Erbe fällt an die Person, die erben würde, wenn Sie beim Erbfall nicht mehr gelebt hätten. Das sind häufig Ihre eigenen Kinder, die dann ebenfalls ausschlagen können.
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