Lexikon · Erbschaftsteuer-Freibetrag

Erbschaftsteuer-Freibetrag – Höhe, Tabelle und Beispiele

Der Erbschaftsteuer-Freibetrag ist der steuerfreie Teil eines Erbes: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder. Tabelle, Steuersätze, Beispiele.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Der Erbschaftsteuer-Freibetrag ist der Teil eines Erbes oder einer Schenkung, der steuerfrei bleibt; er richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis (§ 16 ErbStG). Ehegatten haben 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro, Geschwister nur 20.000 Euro. Derselbe Freibetrag steht nach zehn Jahren erneut zur Verfügung.
Auch: Freibetrag Erbschaftsteuer, Freibetrag Schenkungsteuer, persönlicher Freibetrag, Erbschaftsteuer-Freibeträge

Freibetrag Erbschaftsteuer: Wer erhält wie viel?

Erbschaftsteuer zahlt nur, wer mehr erhält, als sein Freibetrag erlaubt. Steuerpflichtig ist die Bereicherung oberhalb des Freibetrags (§ 10 ErbStG). Die Höhe hängt allein vom Verwandtschaftsverhältnis ab, also von der Steuerklasse. Die persönlichen Freibeträge gelten grundsätzlich auch für Schenkungen. Ausnahmen: Eltern gehören bei Schenkungen zur Steuerklasse II und haben dann nur 20.000 Euro, und den Versorgungsfreibetrag gibt es nur im Erbfall (§ 15 Abs. 1 ErbStG).
Erwerber Steuerklasse Freibetrag
Ehegatte, eingetragener Lebenspartner I 500.000 €
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder I 400.000 €
Enkel I 200.000 €
Eltern und Großeltern bei Erwerb von Todes wegen I 100.000 €
Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegerkinder u. a. II 20.000 €
alle übrigen Personen III 20.000 €
Quelle: §§ 15, 16 ErbStG, Stand Oktober 2026.Zusätzlich erhalten überlebende Ehegatten einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro, Kinder je nach Alter bis 52.000 Euro (§ 17 ErbStG). Erwerbe von derselben Person werden über zehn Jahre zusammengerechnet; danach steht der Freibetrag erneut zur Verfügung (§ 14 ErbStG).

Erbschaftsteuer nach dem Freibetrag: die Steuersätze

Was nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt, wird auf volle 100 Euro abgerundet (§ 10 Abs. 1 ErbStG) und mit einem Prozentsatz besteuert. Der Satz gilt für den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur für den Teil oberhalb einer Stufe.
Steuerpflichtiger Erwerb bis einschließlich Klasse I Klasse II Klasse III
75.000 € 7 % 15 % 30 %
300.000 € 11 % 20 % 30 %
600.000 € 15 % 25 % 30 %
6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
über 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %
Quelle: § 19 Abs. 1 ErbStG, Stand Oktober 2026. Knapp oberhalb einer Stufengrenze mildert ein Härteausgleich den Sprung (§ 19 Abs. 3 ErbStG).

So wird die Erbschaftsteuer Schritt für Schritt berechnet

1. Wert ermitteln: Maßgeblich ist der Todestag. Immobilien bewertet das Finanzamt nach dem Bewertungsgesetz. Liegt der tatsächliche Verkehrswert niedriger, können Sie ihn nachweisen, etwa mit einem Gutachten oder einem zeitnahen Kaufpreis (§ 198 BewG).2. Schulden abziehen: Abzugsfähig sind Schulden des Erblassers und Kosten rund um Beerdigung und Nachlassregelung; für Letztere gibt es ohne Nachweis pauschal 15.000 Euro (§ 10 Abs. 5 ErbStG).3. Befreiungen anwenden: etwa für das Familienheim oder Hausrat (§ 13 ErbStG) und den 10-Prozent-Abschlag für vermietete Wohnungen (§ 13d ErbStG).4. Freibeträge abziehen: persönlicher Freibetrag (§ 16 ErbStG), bei Ehegatten und Kindern gegebenenfalls zusätzlich der Versorgungsfreibetrag (§ 17 ErbStG).5. Steuersatz anwenden: auf den abgerundeten Betrag nach der Tabelle oben.

Beispiele aus Köln: So wirkt der Freibetrag

Beispiel 1 (angenommener Fall): Ein Vater aus Köln-Porz hinterlässt seinem einzigen Sohn ein Einfamilienhaus und 100.000 Euro Erspartes. Für das Haus nehmen wir vereinfacht den Kölner Durchschnittspreis von rund 655.000 Euro an (eigene Rechnung: 921,59 Mio. Euro Umsatz geteilt durch 1.406 verkaufte Ein- und Zweifamilienhäuser in 2025; Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 17). Das Finanzamt setzt tatsächlich den Grundbesitzwert nach dem Bewertungsgesetz an.Erwerb 755.000 Euro minus Erbfallkostenpauschale 15.000 Euro, sofern dem Sohn Kosten wie für die Beerdigung entstehen (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG), minus Freibetrag 400.000 Euro ergibt 340.000 Euro steuerpflichtigen Erwerb. In Steuerklasse I gilt bis 600.000 Euro ein Satz von 15 Prozent (§ 19 ErbStG): 51.000 Euro Erbschaftsteuer. Hat der Vater das Haus selbst bewohnt, zieht der Sohn unverzüglich selbst ein und bewohnt es zehn Jahre, kann das Haus bis 200 Quadratmeter Wohnfläche steuerfrei bleiben (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG); übrig bliebe dann nur das Ersparte, das unter dem Freibetrag liegt.Beispiel 2 (angenommener Fall): Eine Nichte erbt als Alleinerbin von ihrer Tante eine vermietete Eigentumswohnung in Köln-Ehrenfeld mit einem steuerlichen Wert von 300.000 Euro. Für vermietete Wohnungen werden nur 90 Prozent angesetzt (§ 13d ErbStG), also 270.000 Euro. Abzüglich 15.000 Euro Pauschale und 20.000 Euro Freibetrag (Steuerklasse II) bleiben 235.000 Euro. Der Satz beträgt 20 Prozent: 47.000 Euro Erbschaftsteuer (eigene Rechnung).

Fristen und Pflichten gegenüber dem Finanzamt

Anzeige binnen drei Monaten: Jeder Erwerb ist dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen (§ 30 Abs. 1 ErbStG). Die Ausnahme für gerichtlich oder notariell eröffnete Testamente gilt nicht, wenn Grundbesitz zum Erwerb gehört (§ 30 Abs. 3 ErbStG). Wer eine Immobilie erbt, sollte die Anzeige also immer erstatten.Steuererklärung auf Anforderung: Das Finanzamt setzt dafür eine Frist von mindestens einem Monat (§ 31 Abs. 1 ErbStG).Zehn-Jahres-Regel: Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer per Schenkung früh überträgt, kann Freibeträge mehrfach nutzen.Stundung: Kann die Steuer auf eine Wohnimmobilie nur durch deren Verkauf aufgebracht werden, ist sie auf Antrag bis zu zehn Jahre zu stunden, bei Erbschaften zinslos (§ 28 Abs. 3 ErbStG).

Sonderfälle beim Freibetrag

Versorgungsfreibetrag: Überlebende Ehegatten erhalten zusätzlich bis zu 256.000 Euro, Kinder je nach Alter zwischen 52.000 Euro (bis 5 Jahre) und 10.300 Euro (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres); steuerfreie Versorgungsbezüge werden angerechnet (§ 17 ErbStG).Enkel: Sie haben 200.000 Euro. Ist ihr Elternteil bereits verstorben, gilt der Kinderfreibetrag von 400.000 Euro (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG).Hausrat: In Steuerklasse I bleiben Hausrat bis 41.000 Euro und andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro zusätzlich steuerfrei (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG).Familienheim: Für Ehegatten ohne Größengrenze, für Kinder bis 200 Quadratmeter Wohnfläche. Die Befreiung entfällt rückwirkend, wenn die Selbstnutzung innerhalb von zehn Jahren ohne zwingenden Grund endet (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG).Wohnsitz im Ausland: Bei beschränkter Steuerpflicht wird der Freibetrag anteilig gekürzt (§ 16 Abs. 2 ErbStG).

Typische Fehler

Die Anzeigefrist verstreichen lassen, weil man sich unter dem Freibetrag wähnt.Den Wert aus dem Steuerbescheid ungeprüft übernehmen, obwohl die Immobilie am Markt weniger wert ist; wie ein Gutachten hilft, erklärt der Ratgeber Haus schätzen lassen im Erbfall.Das geerbte Elternhaus innerhalb von zehn Jahren verkaufen oder vermieten, ohne die Folgen für die Familienheim-Befreiung zu prüfen.Schenkungen der letzten zehn Jahre vergessen, die mit dem Erbe zusammengerechnet werden.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Bei Kölner Immobilienwerten reicht der Freibetrag eines Kindes nicht immer für das Elternhaus, erst recht nicht für Haus und weiteres Vermögen (siehe Beispiel 1). Zwei Stellschrauben helfen bei der Planung: Schenkungen zu Lebzeiten, weil Freibeträge alle zehn Jahre neu entstehen (siehe vorweggenommene Erbfolge), und ein realistischer Immobilienwert. Liegt der Wert des Finanzamts über dem Marktwert, kann ein Gutachten die Steuer senken; wie das funktioniert, zeigt unser Ratgeber Haus schätzen lassen im Erbfall. Den Weg zum Verkauf beschreibt die Seite Erbimmobilie verkaufen in Köln.Eine erste Einordnung des Marktwerts erhalten Sie über unsere Immobilienbewertung in Köln. Weitere Fragen rund um geerbte Immobilien beantwortet der Bereich Ratgeber Erbe.

Abgrenzung: Freibetrag vs. Steuerbefreiung

Der Freibetrag gilt für jeden Erwerb, unabhängig davon, was vererbt wird. Steuerbefreiungen betreffen dagegen bestimmte Gegenstände, etwa das selbst genutzte Familienheim (§ 13 ErbStG) oder den Abschlag von 10 Prozent für vermietete Wohnimmobilien (§ 13d ErbStG). Beides lässt sich kombinieren.
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Erbschaftsteuer-Freibetrag.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wie hoch ist der Erbschaftsteuer-Freibetrag für Kinder?
Kinder haben gegenüber jedem Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro. Er gilt für Erbschaften und Schenkungen gleichermaßen und steht nach Ablauf von zehn Jahren erneut zur Verfügung, weil Erwerbe von derselben Person über zehn Jahre zusammengerechnet werden.
Wie hoch ist der Freibetrag für Ehegatten?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro. Im Erbfall kommt ein besonderer Versorgungsfreibetrag von bis zu 256.000 Euro hinzu, der um steuerfreie Versorgungsbezüge wie Hinterbliebenenrenten gekürzt wird.
Wie hoch ist der Freibetrag für Geschwister?
Geschwister gehören zur Steuerklasse II und haben nur einen Freibetrag von 20.000 Euro. Der Steuersatz beginnt in dieser Klasse bei 15 Prozent und steigt mit dem Wert des Erwerbs; bei größeren Immobilienerbschaften lohnt deshalb eine frühzeitige Planung.
Wie hoch ist der Freibetrag für Enkel?
Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro. Ist der Elternteil, über den sie mit dem Erblasser verwandt sind, bereits verstorben, steht ihnen der Kinderfreibetrag von 400.000 Euro zu. Beide Werte gelten für Erbschaften und Schenkungen und werden über zehn Jahre zusammengerechnet.
Muss ich ein Erbe unter dem Freibetrag beim Finanzamt melden?
Grundsätzlich ist jeder Erwerb innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Die Pflicht entfällt nur, wenn ein Gericht oder Notar ein Testament eröffnet hat, das Verwandtschaftsverhältnis daraus eindeutig hervorgeht und weder Grundbesitz noch Betriebsvermögen, bestimmte Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen dazugehören. Wer eine Immobilie erbt, muss den Erwerb deshalb anzeigen.
Wie oft kann man den Freibetrag nutzen?
Der Freibetrag gilt pro Person, von der Sie etwas erhalten, und jeweils für zehn Jahre. Alle Schenkungen und Erbschaften von derselben Person innerhalb dieses Zeitraums werden zusammengerechnet. Danach steht der volle Freibetrag erneut zur Verfügung. Kinder haben ihn gegenüber jedem Elternteil gesondert.

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