Lexikon · Barrierefreiheit (DIN 18040)

Barrierefreiheit (DIN 18040) – Definition und Regeln in NRW

Barrierefreiheit bedeutet, dass Wohnungen ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Was die DIN 18040-2 verlangt, was in NRW gilt und was das für den Verkauf heißt.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Barrierefreiheit bedeutet bei Gebäuden, dass Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sie ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzen können. Die technischen Anforderungen an barrierefreie Wohnungen beschreibt die Norm DIN 18040-2; in Nordrhein-Westfalen müssen Wohnungen in Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 barrierefrei sein (§ 49 Abs. 1 BauO NRW).
Auch: DIN 18040, barrierefreie Wohnung, barrierefreies Bauen NRW

Was bedeutet Barrierefreiheit genau?

Die DIN 18040 besteht aus mehreren Teilen: Teil 1 gilt für öffentlich zugängliche Gebäude, Teil 2 für Wohnungen. Teil 2 unterscheidet barrierefrei nutzbare Wohnungen und solche, die zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind (Kennzeichnung „R“).Typische Anforderungen nach DIN 18040-2, wie sie die Bauaufsichten in NRW abfragen:
Zugang: stufenlos oder mit Aufzug bzw. Rampe; Rampen höchstens 6 Prozent Längsneigung, mindestens 120 Zentimeter breit.Türen: mindestens 90 Zentimeter lichte Durchgangsbreite.Bewegungsflächen: zum Beispiel 150 × 150 Zentimeter vor Wohnungseingängen und Aufzügen; Flure mindestens 120 Zentimeter breit.Bad: bodengleiche Dusche und ausreichende Bewegungsflächen.
In NRW ist Barrierefreiheit für Wohnungen in mittleren und größeren Wohngebäuden Pflicht (§ 49 BauO NRW, Fassung ab 1. September 2026); bei schwierigen Geländeverhältnissen oder im Bestand sind Ausnahmen möglich, wenn die Anforderungen nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllbar wären.

Beispiel aus Köln

Eine Eigentümerin, 78 Jahre, besitzt ein Reihenhaus von 1972 in Köln-Weiß mit Treppen auf drei Ebenen. Ein Umbau zu einer barrierefreien Erdgeschosswohnung ist nur teilweise möglich (Sachverhalt angenommen). Sie entscheidet sich, das Haus zu verkaufen und eine barrierefreie Neubauwohnung zu kaufen.Für den Verkauf ist der fehlende barrierefreie Zuschnitt kein Ausschlussgrund: Familien als Käufer stört er selten. Für ihren Kauf achtet sie dagegen genau darauf, ob die neue Wohnung nach DIN 18040-2 geplant ist und ob es einen Aufzug gibt.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Barrierefreie Wohnungen sind für eine älter werdende Käuferschaft attraktiv und können sich im Preis positiv bemerkbar machen. Wer verkauft, sollte barrierefreie Merkmale konkret im Exposé beschreiben, etwa schwellenlose Zugänge, Aufzug oder bodengleiche Dusche, statt pauschal „barrierefrei“ zu schreiben, wenn die Norm nicht vollständig erfüllt ist; sonst droht der Vorwurf eines Sachmangels. Wenn ein Umzug im Alter ansteht, hilft die Seite Immobilie verkaufen im Alter; weitere Anlässe finden Sie unter Besondere Verkaufssituationen; den Wert Ihrer Immobilie schätzt die Online-Bewertung ein.

Abgrenzung: barrierefrei vs. rollstuhlgerecht vs. seniorengerecht

barrierefrei (DIN 18040-2) rollstuhlgerecht (DIN 18040-2 „R“) seniorengerecht
Normiert ja ja, erhöhte Anforderungen nein, kein geschützter Begriff
Beispiel 90 cm Türen, 120 cm Bewegungsflächen größere Bewegungsflächen für Rollstuhl Werbebegriff, Umfang offen
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Barrierefreiheit (DIN 18040).

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Was bedeutet DIN 18040-2?
Die DIN 18040-2 ist die technische Norm für barrierefreie Wohnungen. Sie legt unter anderem Türbreiten, Bewegungsflächen, stufenlose Zugänge und Anforderungen an Bäder fest und unterscheidet barrierefrei nutzbare Wohnungen von solchen, die zusätzlich uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sind.
Müssen neue Wohnungen in NRW barrierefrei sein?
In Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 müssen die Wohnungen nach § 49 Abs. 1 BauO NRW barrierefrei sein. Ausnahmen sind möglich, soweit die Anforderungen etwa wegen schwieriger Geländeverhältnisse oder im Bestand nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllbar wären.
Ist „seniorengerecht“ dasselbe wie barrierefrei?
Nein. „Seniorengerecht“ oder „altersgerecht“ sind keine geschützten Begriffe und sagen wenig über den tatsächlichen Standard. Barrierefrei im Sinne der DIN 18040-2 bedeutet dagegen konkrete technische Anforderungen. Beschreiben Sie im Exposé deshalb einzelne Merkmale statt pauschaler Etiketten.

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