Besondere Situationen · Köln
Wenn mehr dahintersteckt als ein Verkauf.
Erbe, Trennung, ein Umzug im Alter oder ein vermietetes Haus: In diesen Lagen entscheidet nicht der Preis allein, sondern die richtige Reihenfolge. Wir helfen Ihnen, sie zu finden – vertraulich und ohne Verpflichtung.
Vertraulich
Erst klären, dann entscheiden
Zum Erstgespräch können Sie auch allein kommen. Es kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
Erbe
Erbengemeinschaft
Trennung
Neutraler Wert
Vermietet
Mieter bleibt
Mo bis Sa, 8 bis 20 Uhr
Google★★★★★ 5,0 · 96 Bewertungen
PersönlichEin Ansprechpartner bis zur Übergabe
Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt
In allen Situationen
Drei Dinge, die immer gelten.
01
Eine neutrale Bewertung
Bei mehreren Beteiligten muss die Zahl von jemandem kommen, der keiner Seite gehört. Sie ist die Grundlage für Auszahlung, Verkauf oder Vermietung.
02
Eine bewusste Entscheidung
Verkaufen, vermieten oder behalten – nicht jede geerbte oder frei gewordene Immobilie sollte verkauft werden. Wir sagen Ihnen auch, wenn ein anderer Weg besser passt.
03
Ein diskreter Weg
Gerade bei Erbe und Trennung wünschen sich viele Eigentümer keine Öffentlichkeit. Auf Wunsch vermitteln wir ohne Inserat an vorgemerkte Käufer.
Verkaufen, vermieten, behalten
Welcher Weg passt wann?
| Weg | Passt, wenn … | Passt eher nicht, wenn … |
|---|---|---|
| Verkaufen | mehrere Beteiligte ausgezahlt werden sollen, ein Kredit abgelöst werden muss oder niemand die Immobilie bewirtschaften möchte | alle Beteiligten Zeit haben und sich über eine gemeinsame Vermietung einig sind |
| Vermieten | die Immobilie vermietbar und in gutem Zustand ist und sich alle über die Verwaltung einig sind | ein Sanierungsstau besteht oder die Beteiligten uneins sind |
| Behalten oder übernehmen | ein Beteiligter selbst einziehen möchte und die anderen auszahlen kann | die Auszahlung nur über einen Kredit möglich wäre, der ihn überfordert |
Checkliste
Erste Schritte in Ruhe.
Klären, wer Eigentümer ist und wer zustimmen mussFristen notieren: Erbschaftsteuer-Anzeige, Grundbuchberichtigung, SpekulationsfristNeutrale Bewertung einholen, bevor über Zahlen gesprochen wirdUnterlagen sammeln: Grundbuchauszug, Erbnachweis, Mietverträge, EnergieausweisEntscheidung über Verkaufen, Vermieten oder Behalten gemeinsam festhaltenSteuerberater, Anwalt oder Notar einbeziehen, bevor etwas unterschrieben wird
FAQ
Fragen zu besonderen
Situationen.
Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Muss eine Erbengemeinschaft die Immobilie verkaufen?
Nein, aber sie muss sich einigen. Über die Immobilie kann sie nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 BGB). Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB); ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung. Üblich sind der gemeinsame Verkauf, die Übernahme durch einen Erben gegen Auszahlung oder die gemeinsame Vermietung.
Wer bekommt bei einer Scheidung das Haus?
Das Eigentum bleibt, wie es im Grundbuch steht. Gehört die Immobilie beiden, müssen beide einem Verkauf zustimmen. Gelöst wird die Vermögensfrage über Verkauf, Übernahme gegen Auszahlung oder den Zugewinnausgleich.
Kann ich eine vermietete Wohnung verkaufen?
Ja. Der Mietvertrag geht auf den Käufer über (§ 566 BGB). Käufer sind dann meist Kapitalanleger; alternativ kommt ein Verkauf an den Mieter in Betracht.
Fällt bei einer geerbten Immobilie Spekulationssteuer an?
Nur wenn der Erblasser die Immobilie vor nicht mehr als zehn Jahren gekauft und nicht selbst bewohnt hat – Erben treten in seine Frist ein (§ 23 EStG). Ein lange gehaltenes oder selbst bewohntes Elternhaus ist in der Regel steuerfrei verkäuflich.
Verkaufen oder vermieten – was ist im Alter besser?
Das hängt von Einkommen, Pflegebedarf und Familie ab. Ein Verkauf bringt Liquidität und entlastet von der Verwaltung, eine Vermietung erhält die Immobilie für die Erben. Lösungen mit Wohnrecht sollten Sie mit Notar oder Anwalt gestalten.
Kann ich allein zum Erstgespräch kommen?
Ja. Das Gespräch ist vertraulich, kostenlos und verpflichtet zu nichts – auch wenn die anderen Beteiligten noch nicht entschieden haben.
Ihr nächster Schritt
Ein Gespräch, das zu nichts verpflichtet.
Vertrauliches Gespräch
Ihr Berater hört zu, ordnet die Situation und zeigt Ihnen die möglichen Wege – auch wenn Sie allein kommen.0221 77 71 38 66 · Mo bis Sa, 8 bis 20 Uhr
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