Lexikon · Umzugskostenpauschale

Umzugskostenpauschale – Definition und Beträge

Die Umzugskostenpauschale deckt bei beruflichem Umzug sonstige Umzugsauslagen steuerlich ab: 964 Euro plus 643 Euro je weitere Person. Was gilt privat?
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Die Umzugskostenpauschale ist ein steuerlicher Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen bei einem beruflich veranlassten Umzug, den Arbeitnehmer ohne Einzelnachweis als Werbungskosten ansetzen können. Seit dem 1. März 2024 beträgt sie 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt (BMF-Schreiben vom 28.12.2023).
Auch: Umzugspauschale, Umzugskosten absetzen, Pauschale sonstige Umzugsauslagen

Was bedeutet Umzugskostenpauschale genau?

Bei einem beruflich veranlassten Umzug, etwa wegen eines Jobwechsels oder einer deutlich kürzeren Fahrzeit zur Arbeit, sind die Umzugskosten Werbungskosten. Dazu gehören zwei Gruppen:
Einzeln nachweisbare Kosten: Transport, Umzugsunternehmen, Fahrtkosten, doppelte Miete in bestimmten Grenzen.Sonstige Umzugsauslagen: viele kleine Ausgaben wie Gardinen, Anschlüsse oder Ummeldungen. Hierfür gilt die Pauschale, ohne Belege.
Seit 1. März 2024 gelten laut BMF-Schreiben vom 28.12.2023 964 Euro für die berechtigte Person, 643 Euro für jede weitere Person, also Ehegatten, Lebenspartner und Kinder im Haushalt, sowie bis zu 1.286 Euro je Kind für umzugsbedingte Nachhilfe. Maßgeblich ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.Bei einem privat veranlassten Umzug, etwa nach einem Hausverkauf im Alter, gibt es keine Pauschale. Arbeitskosten von Umzugsunternehmen können aber als haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, die Steuer mindern (§ 35a Abs. 2 EStG).

Beispiel aus Köln

Eine Familie zieht wegen eines neuen Arbeitsplatzes des Vaters von Hamburg nach Köln-Junkersdorf; Mutter und zwei Kinder ziehen mit (Sachverhalt angenommen). Neben den Kosten für das Umzugsunternehmen kann der Vater die Pauschale für sonstige Umzugsauslagen ansetzen: 964 Euro plus 3 × 643 Euro = 2.893 Euro.Ein Ehepaar, das sein Haus in Köln-Rath verkauft und aus privaten Gründen in eine kleinere Wohnung zieht, kann diese Pauschale dagegen nicht nutzen; die Arbeitskosten der Umzugsfirma, zum Beispiel 2.000 Euro, mindern aber die Einkommensteuer um 20 Prozent, also um 400 Euro.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Ein Verkauf ist oft mit einem Umzug verbunden. Planen Sie die Kosten mit ein und heben Sie Rechnungen auf; bei Umzugsfirmen sollten Arbeits- und Materialkosten getrennt ausgewiesen sein. Ob Ihr Umzug beruflich veranlasst ist, klärt im Zweifel Ihr Steuerberater. Wie Sie den Verkauf zeitlich mit dem Umzug abstimmen, etwa über den Besitzübergang, lesen Sie im Lexikon. Wie Verkauf und Umzug zusammenpassen, lesen Sie unter Immobilie verkaufen bei Umzug; weitere Lebenslagen unter Besondere Verkaufssituationen. Einen ersten Wert Ihrer Immobilie gibt die Online-Bewertung.

Abgrenzung: beruflicher vs. privater Umzug

Beruflich veranlasst Privat veranlasst
Steuerliche Einordnung Werbungskosten haushaltsnahe Dienstleistung
Pauschale sonstige Auslagen 964 € + 643 € je weitere Person keine
Umzugsfirma voll als Werbungskosten 20 % der Arbeitskosten, max. 4.000 € Steuerermäßigung
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Umzugskostenpauschale.

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Wie hoch ist die Umzugskostenpauschale?
Für Umzüge ab dem 1. März 2024 gelten laut BMF-Schreiben vom 28.12.2023 964 Euro für die berechtigte Person und 643 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Ob das BMF für spätere Umzüge neue Beträge festsetzt, sollten Sie vor der Steuererklärung prüfen.
Gibt es die Umzugspauschale auch bei privatem Umzug?
Nein, die Pauschale gibt es nur bei einem beruflich veranlassten Umzug. Bei einem privaten Umzug lassen sich aber die Arbeitskosten eines Umzugsunternehmens als haushaltsnahe Dienstleistung mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuer abziehen.
Brauche ich für die Pauschale Belege?
Nein, für die sonstigen Umzugsauslagen nicht. Wer höhere tatsächliche Kosten hat, kann sie stattdessen einzeln mit Belegen nachweisen. Transport- und Fahrtkosten werden ohnehin gesondert und mit Nachweis angesetzt.

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