Lexikon · Zugewinnausgleich

Zugewinnausgleich – Berechnung und Immobilie

Der Zugewinnausgleich teilt bei Scheidung den in der Ehe erzielten Vermögenszuwachs hälftig auf. Berechnung, Immobilie, Stichtag, Fristen und Steuern.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Der Zugewinnausgleich ist der Ausgleich des Vermögenszuwachses, den Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft während der Ehe erzielt haben (§ 1363 BGB). Bei einer Scheidung erhält der Ehegatte mit dem geringeren Zugewinn die Hälfte des Überschusses als Geldforderung (§ 1378 BGB); im Todesfall wird der Ausgleich meist pauschal über einen höheren Erbteil verwirklicht (§ 1371 BGB).
Auch: Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich Immobilie, Zugewinnausgleich Scheidung

Was ist Zugewinnausgleich? Einfach erklärt

In der Zugewinngemeinschaft bleibt jedes Vermögen getrennt; auch eine Immobilie gehört dem, der im Grundbuch steht. Ausgeglichen wird erst am Ende der Ehe, und zwar nur der Zuwachs:
Zugewinn = Endvermögen minus Anfangsvermögen (§ 1373 BGB).Anfangsvermögen: Vermögen bei Heirat; Erbschaften und Schenkungen während der Ehe werden ihm zugerechnet und sind damit grundsätzlich ausgleichsfrei (§ 1374 BGB).Stichtag bei Scheidung: maßgeblich ist die Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags, also die Zustellung an den anderen Ehegatten (§ 1384 BGB).Bewertung: Immobilien gehen mit ihrem Wert zum jeweiligen Stichtag ein (§ 1376 BGB), in der Praxis mit dem Verkehrswert.
Wer den Ausgleich nicht will, kann durch Ehevertrag Gütertrennung vereinbaren (§ 1414 BGB).

Wann findet ein Zugewinnausgleich statt?

Scheidung: der häufigste Fall. Gerechnet wird auf den Tag, an dem der Scheidungsantrag zugestellt wird.Tod eines Ehegatten: Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten erhöht sich pauschal um ein Viertel, unabhängig vom tatsächlichen Zugewinn. Wird er weder Erbe noch Vermächtnisnehmer, kann er den rechnerischen Ausgleich verlangen (§ 1371 BGB).Vorzeitiger Ausgleich: etwa nach mindestens drei Jahren Getrenntleben oder wenn der andere Vermögen beiseiteschafft (§ 1385 BGB).Kein Ausgleich: bei Gütertrennung oder wenn ein Ehevertrag den Ausgleich ausschließt. Der Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider vor einem Notar geschlossen werden (§ 1410 BGB).

Zugewinnausgleich berechnen: Schritt für Schritt

1. Anfangsvermögen je Ehegatte am Tag der Heirat, nach Abzug der Schulden; es kann auch negativ sein (§ 1374 Abs. 1 und 3 BGB).2. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zum Anfangsvermögen hinzurechnen, mit dem Wert beim Erwerb (§§ 1374 Abs. 2, 1376 Abs. 1 BGB).3. Endvermögen am Stichtag ermitteln, nach Abzug der Schulden (§ 1375 BGB). Unentgeltliche Zuwendungen ohne sittliche Pflicht, Verschwendung oder gezielte Benachteiligung werden wieder hinzugerechnet, es sei denn, sie liegen mindestens zehn Jahre zurück oder der andere Ehegatte war mit der Zuwendung oder Verschwendung einverstanden.4. Zugewinn je Ehegatte: Endvermögen minus Anfangsvermögen.5. Differenz halbieren: Wer den höheren Zugewinn hat, zahlt die Hälfte des Unterschieds.6. Obergrenze beachten: Die Forderung ist auf das Vermögen begrenzt, das am Stichtag nach Abzug der Schulden vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB).
In der Praxis wird das Anfangsvermögen zusätzlich um den Kaufkraftverlust bereinigt, also mit dem Verbraucherpreisindex hochgerechnet. Das Beispiel unten verzichtet darauf.

Beispiel aus Köln

Ein Ehemann besaß bei der Heirat 2012 eine Wohnung in Köln-Sülz im Wert von 220.000 Euro. Bei Zustellung des Scheidungsantrags ist sie 430.000 Euro wert; Schulden hatte und hat er keine. Seine Frau besaß bei der Heirat nichts und hat in der Ehe 60.000 Euro angespart (Zahlen angenommen, vereinfacht ohne Indexierung).Sein Zugewinn: 430.000 minus 220.000 = 210.000 Euro. Ihr Zugewinn: 60.000 Euro. Der Überschuss beträgt 150.000 Euro; die Hälfte, 75.000 Euro, steht ihr als Ausgleichsforderung zu. Die Wohnung bleibt seine, er muss aber zahlen. Kann er das nicht aus Ersparnissen, kommt oft ein Verkauf in Betracht, siehe Scheidungsimmobilie.Abwandlung: Hätte er die Wohnung nicht vor der Ehe gekauft, sondern 2015 geerbt, als sie 250.000 Euro wert war, wird dieser Wert seinem Anfangsvermögen hinzugerechnet. Sein Zugewinn: 430.000 minus 250.000 = 180.000 Euro. Überschuss gegenüber ihren 60.000 Euro: 120.000 Euro; die Ausgleichsforderung beträgt 60.000 Euro. Ausgleichspflichtig ist also nur die Wertsteigerung seit dem Erbfall.

Rechte und Pflichten: Auskunft, Stundung, Übertragung

Auskunft: Jeder Ehegatte kann Auskunft über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung sowie zu Anfangs- und Endvermögen verlangen, mit Belegen und auf Wunsch mit Wertermittlung (§ 1379 BGB).Stundung: Würde die sofortige Zahlung zur Unzeit kommen, etwa weil gemeinsame Kinder sonst ihr Zuhause verlieren, kann das Familiengericht die Forderung gegen Verzinsung stunden (§ 1382 BGB).Übertragung statt Zahlung: Auf Antrag des Berechtigten kann das Gericht anordnen, dass bestimmte Gegenstände, auch eine Immobilie, unter Anrechnung übertragen werden, wenn sonst eine grobe Unbilligkeit droht (§ 1383 BGB).Verkauf während der Ehe: Ist das Haus nahezu das ganze Vermögen eines Ehegatten, braucht er für den Verkauf in der Regel die Einwilligung des anderen (§ 1365 BGB).

Stichtage, Fristen und Form

Punkt Regel Rechtsgrundlage
Stichtag Endvermögen Zustellung des Scheidungsantrags § 1384 BGB
Entstehung der Forderung mit Beendigung des Güterstands, bei Scheidung mit Rechtskraft § 1378 Abs. 3 BGB
Verjährung drei Jahre, ab Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Berechtigte davon weiß §§ 195, 199 BGB
Vereinbarung während des Scheidungsverfahrens notarielle Beurkundung oder gerichtliches Protokoll § 1378 Abs. 3 BGB
Hinzurechnung von Schenkungen an Dritte entfällt nach zehn Jahren oder bei Einverständnis des anderen Ehegatten § 1375 Abs. 3 BGB

Immobilie im Zugewinnausgleich: Steuern

Schenkungsteuer: Die Ausgleichsforderung bei Scheidung ist kein steuerpflichtiger Erwerb (§ 5 Abs. 2 ErbStG).Grunderwerbsteuer: Überträgt ein Ehegatte dem anderen ein Grundstück, ist das befreit; nach der Scheidung gilt das für den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung (§ 3 Nr. 4 und 5 GrEStG).Spekulationsfrist: Wird eine Immobilie zur Erfüllung der Ausgleichsforderung übertragen, kann das steuerlich als Veräußerung gelten. Liegt die Anschaffung weniger als zehn Jahre zurück und wurde nicht selbst bewohnt, kann Einkommensteuer anfallen (§ 23 EStG). Lassen Sie das vor der Einigung steuerlich prüfen, siehe Spekulationssteuer bei Immobilien.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Bei einer Scheidung hängt viel am Wert der Immobilie zu zwei Stichtagen. Ein realistischer, belegbarer Wert verhindert Streit; bei Uneinigkeit hilft ein Gutachten, etwa vom Gutachterausschuss. Prüfen Sie früh mit Ihrem Anwalt, ob Erbschaften oder Schenkungen das Anfangsvermögen erhöhen. Wie Sie eine Immobilie bei Trennung verkaufen oder übernehmen, erklärt unsere Seite Scheidungsimmobilie verkaufen in Köln; weitere Lebenslagen unter Besondere Verkaufssituationen. Wie ein belastbarer Wert entsteht, erklärt Immobilienbewertung in Köln.

Zugewinnausgleich in Köln: zuständige Stellen

Über Scheidung und Zugewinnausgleich entscheidet das Amtsgericht Köln als Familiengericht (Abteilungen 301 bis 334, Luxemburger Straße 101). Der Zugewinn kann als Folgesache mit der Scheidung oder in einem eigenen Verfahren geklärt werden; in Güterrechtsverfahren besteht Anwaltspflicht. Ein Verkehrswertgutachten erstellt auf Antrag auch der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Köln. Werden Werte zu mehreren Stichtagen benötigt, etwa bei Heirat und bei Zustellung des Scheidungsantrags, sieht die Gebührenordnung einen Zuschlag vor.
Quellen: Amtsgericht Köln, ag-koeln.nrw.de (Familiensachen), Stand Oktober 2026; Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 165 (Gebühren), Lizenz dl-de/zero-2-0.

Abgrenzung: Zugewinnausgleich vs. Gütertrennung vs. Gütergemeinschaft

Zugewinngemeinschaft Gütertrennung Gütergemeinschaft
Vermögen in der Ehe getrennt getrennt weitgehend gemeinsam
Ausgleich bei Scheidung Hälfte des Überschusses kein Ausgleich Auseinandersetzung des Gesamtguts
Entstehung gesetzlicher Regelfall Ehevertrag Ehevertrag
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Zugewinnausgleich.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?
Für jeden Ehegatten wird das Anfangsvermögen bei Heirat, erhöht um Erbschaften und Schenkungen, vom Endvermögen am Stichtag abgezogen. Das ist sein Zugewinn. Wer den höheren Zugewinn hat, muss dem anderen die Hälfte der Differenz zahlen, höchstens bis zur Höhe seines am Stichtag vorhandenen Vermögens.
Gehört die Immobilie bei der Scheidung beiden Ehegatten?
Nein, Eigentümer bleibt, wer im Grundbuch steht. Ihr Wertzuwachs während der Ehe fließt aber in den Zugewinnausgleich ein. Gehört die Immobilie beiden je zur Hälfte, ist zusätzlich zu klären, wer sie übernimmt oder ob sie verkauft wird.
Welcher Stichtag gilt für den Zugewinn bei einer Scheidung?
Der Tag, an dem der Scheidungsantrag dem anderen Ehegatten zugestellt wird. Spätere Wertänderungen der Immobilie spielen für die Berechnung keine Rolle, deshalb sollte der Wert zu diesem Stichtag belegbar ermittelt werden.
Fällt eine geerbte Immobilie in den Zugewinnausgleich?
Der Wert bei der Erbschaft wird dem Anfangsvermögen zugerechnet und ist damit grundsätzlich ausgleichsfrei. Eine spätere Wertsteigerung während der Ehe kann aber in den Zugewinn fallen und damit ausgleichspflichtig werden.
Wann verjährt der Anspruch auf Zugewinnausgleich?
Es gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, bei einer Scheidung also mit Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses, und der Berechtigte davon Kenntnis hat. Nach Ablauf der Frist kann der Ausgleichspflichtige die Zahlung verweigern.
Muss ich das Haus für den Zugewinnausgleich verkaufen?
Nicht zwingend. Der Ausgleich ist eine Geldforderung; wer zahlen kann, behält die Immobilie. Möglich sind auch eine Stundung durch das Familiengericht, eine Übertragung von Vermögenswerten oder eine Einigung mit Ratenzahlung. Reicht das nicht, ist ein Verkauf oft der sauberste Weg, um die Forderung zu erfüllen.

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