Lexikon · Bestellerprinzip

Bestellerprinzip – Definition und Bedeutung für Vermieter

Das Bestellerprinzip heißt: Wer den Makler für eine Mietwohnung beauftragt, bezahlt ihn. Es gilt seit 2015 bei der Vermietung, nicht beim Kauf.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Das Bestellerprinzip ist die Regel, dass bei der Vermittlung einer Mietwohnung derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt hat, in der Regel der Vermieter (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Es gilt seit dem 1. Juni 2015 und nur für Mietwohnungen, nicht für den Kauf.
Auch: Bestellerprinzip Miete, Wer bestellt, bezahlt, § 2 Abs. 1a WoVermRG

Was bedeutet Bestellerprinzip genau?

Nach dem Bestellerprinzip darf der Wohnungsvermittler vom Mieter nur dann eine Provision verlangen, wenn er ausschließlich wegen des Auftrags dieses Mieters beim Vermieter den Auftrag einholt, die Wohnung anzubieten.Weitere Regeln aus dem Wohnungsvermittlungsgesetz:
Obergrenze: Vom Mieter dürfen höchstens zwei Monatsmieten plus Umsatzsteuer verlangt werden; gesondert abgerechnete Nebenkosten zählen nicht mit (§ 3 Abs. 2 WoVermRG).Textform: Der Vermittlungsvertrag braucht Textform (§ 2 Abs. 1 WoVermRG).Keine Nebengebühren: Einschreib-, Schreib- oder Auslagenpauschalen sind grundsätzlich unzulässig (§ 3 Abs. 3 WoVermRG).
Beim Kauf gilt kein Bestellerprinzip, sondern die Provisionsteilung.

Beispiel aus Köln

Ein Eigentümer möchte seine Wohnung in Köln-Nippes vermieten und beauftragt dafür einen Makler. Angenommen ist eine Nettokaltmiete von 1.200 Euro (Beispielwert). Die Provision zahlt der Eigentümer, weil er bestellt hat. Vom Mieter darf nichts verlangt werden.Anders, wenn eine Wohnungssuchende einen Makler mit der Suche beauftragt und dieser nur für sie eine passende Wohnung beim Eigentümer akquiriert: Dann darf er von ihr höchstens 2.400 Euro plus Umsatzsteuer verlangen.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Wer vermietet und dafür Unterstützung beauftragt, trägt die Kosten selbst. Steht statt der Vermietung ein Verkauf an, gelten die Regeln zur Maklerprovision. Wer beim Verkauf was zahlt, erklärt der Ratgeber Maklerprovision beim Immobilienverkauf; den Verkauf insgesamt beschreibt Immobilie verkaufen in Köln. Ob Vermieten oder Verkaufen wirtschaftlich sinnvoller ist, behandelt der Ratgeber Haus vermieten oder verkaufen.

Abgrenzung: Bestellerprinzip vs. Provisionsteilung

Das Bestellerprinzip betrifft die Vermietung von Wohnraum und legt die Kosten auf den Auftraggeber. Die Provisionsteilung betrifft den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher und verlangt, dass Käufer und Verkäufer gleich viel zahlen bzw. der Käufer höchstens die Hälfte trägt.
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Bestellerprinzip.

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Gilt das Bestellerprinzip auch beim Hauskauf?
Nein, das Bestellerprinzip gilt nur für die Vermittlung von Mietwohnungen. Beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher gelten seit Ende 2020 die Regeln zur Provisionsteilung nach §§ 656a bis 656d BGB: Der Käufer zahlt höchstens so viel wie der Verkäufer.
Wann muss der Mieter die Maklerprovision zahlen?
Nur wenn der Makler ausschließlich wegen des Suchauftrags dieses Mieters beim Vermieter den Auftrag zum Anbieten der Wohnung eingeholt hat (§ 2 Abs. 1a WoVermRG). Auch dann sind höchstens zwei Monatsmieten ohne gesondert abgerechnete Nebenkosten plus Umsatzsteuer erlaubt.
Seit wann gilt das Bestellerprinzip?
Das Bestellerprinzip gilt seit dem 1. Juni 2015 und steht im Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung. Es betrifft Wohnraum; für die Vermittlung von Gewerbeflächen und für den Verkauf von Immobilien gelten andere Regeln.

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