Lexikon · Testamentsvollstrecker
Testamentsvollstrecker – Aufgaben, Rechte und Kosten
Ein Testamentsvollstrecker setzt das Testament um und verwaltet den Nachlass. Aufgaben, Befugnisse bei Immobilien, Vergütung, Zeugnis und Rechte der Erben.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Ein Testamentsvollstrecker ist eine vom Erblasser im Testament ernannte Person, die dessen letzten Willen umsetzt und den Nachlass verwaltet (§§ 2197, 2203 BGB). Solange die Testamentsvollstreckung läuft, entscheidet er über Nachlassgegenstände wie eine Immobilie, nicht die Erben. Seine Befugnis weist er mit einem Zeugnis des Nachlassgerichts nach.
Auch: Testamentsvollstreckung, Testamentsvollstreckerzeugnis, Dauertestamentsvollstreckung
Was macht ein Testamentsvollstrecker?
Wer eine Testamentsvollstreckung anordnet, will meist Streit unter Erben vermeiden oder minderjährige oder unerfahrene Erben schützen. Der Testamentsvollstrecker kann ein Familienmitglied, ein Anwalt oder eine andere Vertrauensperson sein. Seine Grundaufgabe ist, die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen (§ 2203 BGB).Seine wichtigsten Rechte und Pflichten:
Verwalten und verfügen: Er nimmt den Nachlass in Besitz und darf über Nachlassgegenstände verfügen, also auch eine Immobilie verkaufen. Verschenken darf er grundsätzlich nicht (§ 2205 BGB).Erben sind gebunden: Über Gegenstände, die er verwaltet, können die Erben nicht verfügen (§ 2211 BGB).Auseinandersetzung: Bei mehreren Erben verteilt er den Nachlass und muss die Erben vorher zum Teilungsplan anhören (§ 2204 BGB).Nachlassverzeichnis: Unverzüglich nach Amtsannahme muss er den Erben ein Nachlassverzeichnis übergeben (§ 2215 BGB).Vergütung: Er kann eine angemessene Vergütung verlangen, wenn das Testament nichts anderes bestimmt (§ 2221 BGB).
Seine Befugnis weist er mit einem Testamentsvollstreckerzeugnis des Nachlassgerichts nach (§ 2368 BGB).
Wie wird man Testamentsvollstrecker?
Ernennung im Testament: Der Erblasser benennt eine oder mehrere Personen (§ 2197 BGB).Bestimmung durch Dritte oder das Gericht: Der Erblasser kann die Auswahl einem Dritten überlassen (§ 2198 BGB) oder das Nachlassgericht um die Ernennung ersuchen (§ 2200 BGB).Annahme: Das Amt beginnt erst, wenn der Ernannte es gegenüber dem Nachlassgericht annimmt. Auf Antrag eines Beteiligten kann das Gericht ihm dafür eine Frist setzen; danach gilt das Amt als abgelehnt (§ 2202 BGB).Nachweis: Auf Antrag erteilt das Nachlassgericht das Testamentsvollstreckerzeugnis (§ 2368 BGB). Das Grundbuchamt erkennt die Verfügungsbefugnis in der Regel nur mit diesem Zeugnis oder mit notariellem Testament und Eröffnungsprotokoll an (§ 35 Abs. 2 GBO).
Testamentsvollstreckung: Arten und Dauer
| Art | Aufgabe | Dauer |
|---|---|---|
| Abwicklungsvollstreckung | Testament ausführen, Nachlass unter Miterben verteilen (§ 2204 BGB) | bis die Aufgaben erledigt sind |
| Verwaltungs- oder Dauervollstreckung | Nachlass über längere Zeit verwalten, etwa für minderjährige Erben (§ 2209 BGB) | grundsätzlich höchstens 30 Jahre ab Erbfall, mit Ausnahmen (§ 2210 BGB) |
| Beschränkte Vollstreckung | nur einzelne Gegenstände oder Aufgaben, z. B. eine Immobilie (§ 2208 BGB) | je nach Anordnung |
Was im Einzelfall gilt, ergibt sich aus dem Testament. Beschränkungen oder erweiterte Befugnisse stehen auch im Zeugnis (§ 354 Abs. 2 FamFG).
Weitere Pflichten und Rechte der Erben
Ordnungsmäßige Verwaltung: Der Testamentsvollstrecker muss den Nachlass ordnungsgemäß verwalten und Anordnungen des Erblassers befolgen (§ 2216 BGB).Rechenschaft: Er muss die Erben informieren und Rechenschaft ablegen; bei länger dauernder Verwaltung können sie jährlich Rechnungslegung verlangen (§ 2218 BGB).Haftung: Verletzt er schuldhaft seine Pflichten, haftet er den Erben auf Schadensersatz (§ 2219 BGB).Prozesse: Nachlassrechte, die er verwaltet, kann nur er einklagen (§ 2212 BGB). Ein Pflichtteil ist dagegen immer gegen die Erben geltend zu machen (§ 2213 Abs. 1 BGB).
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Das Gesetz sieht eine angemessene Vergütung vor, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat (§ 2221 BGB). Feste Sätze nennt es nicht; in der Praxis orientiert man sich an Vergütungsempfehlungen, die sich nach dem Nachlasswert und dem Aufwand richten. Am sichersten ist eine klare Regelung im Testament. Hinzu kommen die Gerichtsgebühren für das Zeugnis (siehe Beispiel) sowie 16 Euro für die Entgegennahme der Annahmeerklärung beim Nachlassgericht (KV Nr. 12410 GNotKG).
Beispiel aus Köln
Angenommener Fall: Ein Vater aus Köln-Lindenthal setzt seine zwei Kinder zu Erben ein und ernennt eine befreundete Anwältin zur Testamentsvollstreckerin. Zum Nachlass gehört ein Einfamilienhaus; als Wert nehmen wir rund 655.000 Euro an. Das ist der rechnerische Durchschnitt der 1.406 Kölner Ein- und Zweifamilienhaus-Verkäufe 2025 mit 921,59 Mio. Euro Geldumsatz (eigene Rechnung nach Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 17).Für das Testamentsvollstreckerzeugnis beträgt der Geschäftswert 20 Prozent des Nachlasswerts ohne Abzug von Schulden (§ 40 Abs. 5 GNotKG), hier also 131.000 Euro. Die volle Gebühr nach Tabelle B liegt in dieser Wertstufe bei 327 Euro (GNotKG, Anlage 2, eigene Rechnung), zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden Gebühr für eine eidesstattliche Versicherung und Auslagen. Verkauft die Testamentsvollstreckerin das Haus, unterschreibt sie den Kaufvertrag; die Kinder müssen nicht mitwirken, werden aber vor der Verteilung des Erlöses angehört. Eine vorherige Eintragung der Kinder im Grundbuch ist dafür nicht nötig (§ 40 Abs. 2 GBO).
Wann endet die Testamentsvollstreckung?
Das Amt endet, wenn alle Aufgaben erledigt sind, mit dem Tod des Testamentsvollstreckers (§ 2225 BGB) oder wenn er es gegenüber dem Nachlassgericht kündigt, was jederzeit möglich ist (§ 2226 BGB). Erben können beim Nachlassgericht die Entlassung beantragen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere eine grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung (§ 2227 BGB). Mit dem Ende des Amts wird das Zeugnis kraftlos (§ 2368 BGB).
Checkliste für Erben bei Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckerzeugnis vorlegen lassen und Umfang der Befugnisse prüfen.Das Nachlassverzeichnis anfordern und auf Vollständigkeit prüfen.Bei Verkauf der Immobilie: Wertermittlung und Vermarktungsweg erläutern lassen.Den Auseinandersetzungsplan vor der Ausführung prüfen; Sie sind anzuhören.Als pflichtteilsberechtigter Erbe innerhalb der Frist klären, ob Ausschlagen und Pflichtteil günstiger sind.
Was bedeutet das für Eigentümer?
Für Erben heißt Testamentsvollstreckung: Ansprechpartner für Bewertung, Verkauf oder Vermietung der Immobilie ist der Testamentsvollstrecker. Er ist den Erben gegenüber zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet. Wer pflichtteilsberechtigt ist und durch eine Testamentsvollstreckung beschränkt wird, kann unter Umständen das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil verlangen (§ 2306 BGB). Eine erste Einschätzung des Werts bietet die Immobilienbewertung in Köln. Wie der Verkauf einer geerbten Immobilie abläuft, lesen Sie unter Erbimmobilie verkaufen in Köln; welche Rechte Miterben haben, unter Erbengemeinschaft: Haus verkaufen.
Abgrenzung: Testamentsvollstrecker vs. Nachlasspfleger
| Testamentsvollstrecker | Nachlasspfleger | |
|---|---|---|
| Eingesetzt von | Erblasser im Testament | Nachlassgericht |
| Anlass | Wille des Erblassers | Erben unbekannt oder Erbschaft noch nicht angenommen (§ 1960 BGB) |
| Aufgabe | Testament umsetzen, Nachlass verwalten und verteilen | Nachlass sichern bis zur Klärung der Erben |
| Nachweis | Testamentsvollstreckerzeugnis | Bestallung durch das Gericht |
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.
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FAQ
Häufige Fragen zu
Testamentsvollstrecker.
Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Darf ein Testamentsvollstrecker das Haus ohne Zustimmung der Erben verkaufen?
Grundsätzlich ja, er darf über Nachlassgegenstände verfügen und damit auch eine Immobilie verkaufen, sofern das Testament seine Befugnisse nicht einschränkt. Verschenken darf er sie nicht, und gegenüber den Erben ist er zur ordnungsgemäßen Verwaltung verpflichtet.
Was kostet ein Testamentsvollstrecker?
Er kann eine angemessene Vergütung verlangen, sofern der Erblasser nichts anderes bestimmt hat; feste Sätze nennt das Gesetz nicht, und die Kosten trägt der Nachlass. Für das Testamentsvollstreckerzeugnis fallen zusätzlich Gerichtsgebühren an, deren Geschäftswert 20 Prozent des Nachlasswerts beträgt.
Wie weist sich ein Testamentsvollstrecker aus?
Mit dem Testamentsvollstreckerzeugnis, das das Nachlassgericht auf Antrag erteilt. Grundbuchamt, Banken und Käufer verlangen es in der Regel als Nachweis. Mit dem Ende des Amts wird das Zeugnis kraftlos. Liegt ein notarielles Testament vor, genügt dem Grundbuchamt unter Umständen auch dieses mit dem Eröffnungsprotokoll.
Wer kann Testamentsvollstrecker werden?
Grundsätzlich jede voll geschäftsfähige Person, die der Erblasser im Testament benennt, etwa ein Familienmitglied, ein Freund, ein Anwalt oder ein Steuerberater. Auch einer von mehreren Erben kann das Amt übernehmen. Der Erblasser kann die Auswahl außerdem einem Dritten überlassen oder das Nachlassgericht um die Ernennung bitten.
Kann man einen Testamentsvollstrecker absetzen?
Erben können beim Nachlassgericht die Entlassung beantragen. Das Gericht entlässt ihn, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei grober Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung. Unzufriedenheit mit einzelnen Entscheidungen reicht in der Regel nicht. Der Testamentsvollstrecker selbst kann jederzeit kündigen.
Wie lange dauert eine Testamentsvollstreckung?
Eine Abwicklungsvollstreckung endet, sobald der Nachlass verteilt ist. Ordnet der Erblasser eine Dauervollstreckung an, kann sie grundsätzlich bis zu 30 Jahre ab dem Erbfall laufen, in bestimmten Fällen auch bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers. Maßgeblich ist, was im Testament steht.
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