Lexikon · Nachlassverzeichnis

Nachlassverzeichnis – Inhalt, Kosten und Fristen

Ein Nachlassverzeichnis listet alle Vermögenswerte und Schulden eines Verstorbenen auf. Wer es verlangen kann, was hineingehört, Kosten und Fristen.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Ein Nachlassverzeichnis ist eine vollständige Aufstellung aller Vermögenswerte und Schulden, die ein Verstorbener am Todestag hinterlassen hat. Verlangen können es unter anderem Pflichtteilsberechtigte vom Erben (§ 2314 BGB) und Erben vom Testamentsvollstrecker (§ 2215 BGB). Beim Pflichtteil trägt der Nachlass die Kosten.
Auch: Inventar, Nachlassinventar, notarielles Nachlassverzeichnis, Nachlassverzeichnis Pflichtteil

Was ist ein Nachlassverzeichnis?

Das Nachlassverzeichnis ist die Grundlage, um Pflichtteile zu berechnen, Schulden zu überblicken und den Nachlass zu verteilen. Ein Inventar enthält die bei Eintritt des Erbfalls vorhandenen Gegenstände und die Nachlassverbindlichkeiten, soweit nötig mit Beschreibung und Wert (§ 2001 BGB).Es gibt mehrere Anlässe und Formen:
Für Pflichtteilsberechtigte: Der Erbe muss Auskunft über den Nachlass geben. Der Berechtigte kann verlangen, bei der Aufnahme hinzugezogen zu werden, den Wert ermitteln zu lassen und das Verzeichnis durch einen Notar aufnehmen zu lassen. Die Kosten fallen dem Nachlass zur Last (§ 2314 BGB).Durch den Testamentsvollstrecker: Er muss den Erben unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis mitteilen (§ 2215 BGB).Inventar beim Nachlassgericht: Erben können ein Inventar einreichen (§ 1993 BGB). Auf Antrag eines Gläubigers setzt das Gericht eine Frist; wer sie versäumt, haftet unbeschränkt für die Nachlassschulden (§ 1994 BGB).
Besteht Grund zur Annahme, dass das Verzeichnis nicht sorgfältig erstellt wurde, kann eine eidesstattliche Versicherung verlangt werden (§ 260 BGB).

Checkliste: Was gehört in ein Nachlassverzeichnis?

Maßgeblich ist der Bestand am Todestag (§ 2001 BGB, § 2311 BGB). Bewährt hat sich eine Gliederung in drei Teile:
Aktiva: Immobilien mit Grundbuchdaten und Wert, Bankkonten und Depots mit Stand zum Todestag, Bargeld, Fahrzeuge, Schmuck und Wertgegenstände, Hausrat, Forderungen des Verstorbenen, Beteiligungen an Unternehmen.Passiva: Darlehen und Kreditkartenschulden, offene Rechnungen und Steuern des Verstorbenen sowie die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB).Fiktiver Nachlass beim Pflichtteil: Schenkungen der letzten zehn Jahre, weil sie den Pflichtteilsergänzungsanspruch begründen können (§ 2325 BGB), bei Schenkungen an den Ehegatten auch ältere.
Zu jeder Position gehören eine Beschreibung, soweit sie für die Bewertung nötig ist, und der Wert. Belege wie Kontoauszüge, Grundbuchauszug und Gutachten sollten Sie bereithalten.

Notarielles Nachlassverzeichnis: Ablauf Schritt für Schritt

1. Verlangen: Der enterbte Pflichtteilsberechtigte fordert den Erben auf, Auskunft zu geben und das Verzeichnis durch einen Notar aufnehmen zu lassen (§ 2314 Abs. 1 BGB).2. Auftrag an den Notar: Den Notar beauftragt der Erbe; er muss ihm alle Informationen und Unterlagen geben.3. Aufnahme: Der Notar nimmt den Bestand auf und prüft die Angaben. Der Berechtigte kann verlangen, dabei hinzugezogen zu werden.4. Wertermittlung: Auf Verlangen wird der Wert festgestellt, bei einer Immobilie meist durch ein Gutachten.5. Übergabe und Prüfung: Bestehen Zweifel an der Sorgfalt, kann der Berechtigte eine eidesstattliche Versicherung des Erben verlangen (§ 260 Abs. 2 BGB).

Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?

Der Notar erhebt für die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B (KV Nr. 23500 GNotKG). Geschäftswert ist der Wert der verzeichneten Gegenstände (§ 115 GNotKG); Schulden werden dabei nicht abgezogen (§ 38 GNotKG).
Wert der verzeichneten Gegenstände 2,0-Gebühr
300.000 € 1.270 €
600.000 € 2.190 €
1.000.000 € 3.470 €
Quelle: GNotKG Anlage 2, Tabelle B, eigene Rechnung, Stand Oktober 2026; zzgl. Auslagen und Umsatzsteuer. Beim Pflichtteil fallen die Kosten dem Nachlass zur Last, ebenso beim Verzeichnis des Testamentsvollstreckers (§ 2215 Abs. 5 BGB). Reicht ein Erbe ein Inventar beim Nachlassgericht ein, kostet die Entgegennahme 16 Euro (KV Nr. 12410 GNotKG).

Beispiel aus Köln

Eine verwitwete Mutter aus Köln-Ehrenfeld setzt ihre Tochter als Alleinerbin ein, der Sohn ist enterbt (angenommenes Beispiel). Er verlangt ein notarielles Nachlassverzeichnis und die Wertermittlung des Hauses. Das Verzeichnis führt Haus, Konten und Schulden mit Stand Todestag auf.Für das Haus lässt die Tochter ein Gutachten beim Gutachterausschuss erstellen. Bei einem angenommenen Wert von 600.000 Euro beträgt der Grundaufwand 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1.400 Euro, also 2.600 Euro (Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 165; eigene Rechnung, ohne mögliche Zuschläge und gegebenenfalls zuzüglich Umsatzsteuer). Diese Kosten und die des Notars trägt der Nachlass. Der Pflichtteil des Sohnes beträgt hier ein Viertel des Nachlasswerts nach Abzug der Schulden. Haben Haus und Konten zusammen einen Wert von angenommen 700.000 Euro, kostet das notarielle Verzeichnis 2.510 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer (2,0-Gebühr nach Tabelle B, eigene Rechnung).

Inventar beim Nachlassgericht: Fristen und Haftung

Das Inventar ist ein Nachlassverzeichnis, das der Erbe beim Nachlassgericht einreicht. Es betrifft das Verhältnis zu den Gläubigern:
Inventarfrist: Auf Antrag eines Gläubigers setzt das Gericht eine Frist. Läuft sie ohne Inventar ab, haftet der Erbe unbeschränkt, also auch mit seinem eigenen Vermögen (§ 1994 BGB).Form: Der Erbe muss eine Behörde, einen zuständigen Beamten oder einen Notar hinzuziehen (§ 2002 BGB) oder die amtliche Aufnahme durch einen Notar beantragen; schon der Antrag wahrt die Frist (§ 2003 BGB).Richtigkeit: Wer absichtlich erheblich unvollständige Angaben macht, haftet ebenfalls unbeschränkt (§ 2005 BGB). Auf Verlangen eines Gläubigers ist die Vollständigkeit an Eides statt zu versichern (§ 2006 BGB).

Typische Fehler

Werte nicht auf den Todestag beziehen, sondern auf den Zeitpunkt der Erstellung.Die Immobilie mit einem geschätzten Wunschwert ansetzen statt mit einer nachvollziehbaren Bewertung.Schenkungen der letzten zehn Jahre weglassen.Eine gerichtliche Inventarfrist verstreichen lassen.

Was bedeutet das für Eigentümer?

Für Erben einer Immobilie ist das Nachlassverzeichnis oft der Punkt, an dem über den Wert gestritten wird. Eine nachvollziehbare Bewertung mit Stichtag Todestag beugt dem vor. Wann ein Gutachten nötig ist, erklärt der Ratgeber Haus schätzen lassen im Erbfall. Eine erste Orientierung bietet die Immobilienbewertung in Köln. Für den späteren Verkauf siehe Erbimmobilie verkaufen.

Abgrenzung: Privates und notarielles Nachlassverzeichnis

Privates Verzeichnis Notarielles Verzeichnis
Erstellt von Erbe selbst Notar, auf Verlangen des Pflichtteilsberechtigten
Aufnahme durch den Erben durch den Notar (§ 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB)
Kosten gering Notarkosten, zulasten des Nachlasses
Typischer Anlass Überblick, Einigung unter Erben Streit über den Pflichtteil
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Nachlassverzeichnis.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wer kann ein Nachlassverzeichnis verlangen?
Pflichtteilsberechtigte können es vom Erben verlangen, Erben vom Testamentsvollstrecker. Nachlassgläubiger können beim Nachlassgericht beantragen, dass dem Erben eine Frist zur Errichtung eines Inventars gesetzt wird. Wer sie versäumt, haftet unbeschränkt.
Wer zahlt das Nachlassverzeichnis?
Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter ein Verzeichnis oder eine Wertermittlung, fallen die Kosten dem Nachlass zur Last und mindern damit wirtschaftlich das Erbe. Das gilt auch für ein notarielles Verzeichnis und ein Wertgutachten für die Immobilie.
Was gehört in ein Nachlassverzeichnis?
Alle Vermögenswerte und Schulden, die am Todestag vorhanden waren, mit Beschreibung und Wert, soweit das für die Bewertung nötig ist. Dazu zählen Immobilien, Konten, Wertgegenstände, Forderungen und Verbindlichkeiten, beim Pflichtteil gegebenenfalls auch Schenkungen.
Wie lange hat der Erbe Zeit für das Nachlassverzeichnis?
Für die Auskunft gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten nennt das Gesetz keine feste Frist; üblich ist eine angemessene Frist im Aufforderungsschreiben. Der Testamentsvollstrecker muss das Verzeichnis unverzüglich nach Amtsannahme übergeben. Beim Inventar setzt das Nachlassgericht auf Antrag eines Gläubigers eine Frist, deren Versäumen zur unbeschränkten Haftung führt.
Was kostet ein notarielles Nachlassverzeichnis?
Der Notar berechnet eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B des Gerichts- und Notarkostengesetzes aus dem Wert der verzeichneten Gegenstände, ohne Abzug von Schulden. Bei 600.000 Euro sind das 2.190 Euro zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer. Verlangt ein Pflichtteilsberechtigter das Verzeichnis, trägt der Nachlass die Kosten.
Muss ein Nachlassverzeichnis notariell sein?
Nein. Ein privates Verzeichnis des Erben genügt, solange niemand mehr verlangt. Der Pflichtteilsberechtigte kann aber verlangen, dass ein Notar oder eine zuständige Behörde das Verzeichnis aufnimmt, und der Erbe kann das vom Testamentsvollstrecker verlangen. Für ein Inventar beim Nachlassgericht ist die Mitwirkung eines Notars oder einer Behörde vorgeschrieben.

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