Lexikon · Löschungsbewilligung

Löschungsbewilligung – Grundschuld löschen lassen

Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung der Bank, dass eine Grundschuld im Grundbuch gelöscht werden darf. Voraussetzungen, Ablauf und Kosten erklärt.
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Von Erten Dörter · Stand: Oktober 2026 · Lexikon A–Z
Kurzdefinition
Die Löschungsbewilligung ist die Erklärung des Berechtigten, meist einer Bank, dass ein im Grundbuch eingetragenes Recht wie eine Grundschuld gelöscht werden darf (§ 19 GBO). Für die Löschung einer Grundschuld ist zusätzlich die Zustimmung des Eigentümers nötig (§ 27 GBO).
Auch: Löschungsbewilligung Grundschuld, Grundschuld löschen, Löschungsantrag

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Ein Recht im Grundbuch verschwindet nicht von selbst. Zur Aufhebung braucht es die Erklärung des Berechtigten, dass er das Recht aufgibt, und die Löschung im Grundbuch (§ 875 BGB). Bei Grundpfandrechten muss außerdem der Eigentümer zustimmen (§ 1183 BGB in Verbindung mit § 1192 BGB).Grundschuld löschen – Ablauf in der Praxis:
Das Darlehen ist zurückgezahlt oder wird aus dem Kaufpreis abgelöst.Die Bank erteilt die Löschungsbewilligung in öffentlich beglaubigter Form (§ 29 GBO).Der Eigentümer stimmt zu und stellt den Löschungsantrag; seine Unterschrift wird notariell beglaubigt.Das Grundbuchamt löscht die Grundschuld; die Gebühr beträgt 0,5 nach Tabelle B (KV Nr. 14140 GNotKG).
Beim Verkauf schickt die Bank die Löschungsbewilligung meist direkt an den Notar, mit der Auflage, sie erst zu verwenden, wenn der Ablösebetrag bezahlt ist. Den gesamten Vorgang beschreibt der Eintrag Lastenfreistellung.

Voraussetzungen: Was das Grundbuchamt verlangt

Bewilligung des Berechtigten: Die Bank oder ein anderer eingetragener Gläubiger bewilligt die Löschung (§ 19 GBO).Form: Bewilligung und Zustimmung müssen öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO); die Beglaubigung nimmt ein Notar vor (§ 129 BGB). Öffentlich-rechtliche Kreditinstitute, die nach Landesrecht ein Siegel führen, etwa viele Sparkassen, können ihre Bewilligung stattdessen unterschrieben und gesiegelt erteilen (§ 29 Abs. 3 GBO).Zustimmung des Eigentümers: Bei Grundpfandrechten zwingend (§ 27 GBO).Antrag: Gestellt vom Eigentümer, Gläubiger oder vom Notar für sie (§ 13 GBO).Richtiger Aussteller: Bewilligen muss, wer als Gläubiger eingetragen ist oder seine Rechtsnachfolge nachweist (§ 39 GBO). Nach Fusionen oder Abtretungen ist das nicht immer die Bank, die das Darlehen vergeben hat.Grundschuldbrief: Bei einer Briefgrundschuld muss der Brief mit vorgelegt werden (§§ 41, 42 GBO).
Hat die Bank die Löschungsbewilligung ausgehändigt, ist sie an ihre Erklärung gebunden (§ 875 Abs. 2 BGB). Ein gesetzliches Verfallsdatum hat die Bewilligung nicht; prüfen Sie aber, ob Bezeichnung und Gläubiger noch zum Grundbuch passen.

Löschungsbewilligung beim Verkauf: die Treuhandauflage

Der Notar fragt bei der Bank des Verkäufers den Ablösebetrag an und bittet um die Löschungsunterlagen.Die Bank schickt die Löschungsbewilligung an den Notar mit der Auflage, sie erst zu verwenden, wenn der Ablösebetrag bei ihr eingegangen ist.Sobald auch die übrigen Voraussetzungen vorliegen, teilt der Notar dem Käufer die Fälligkeit mit, getrennt nach Ablösebetrag und Restkaufpreis.Nach Zahlung bestätigt die Bank den Eingang; der Notar beantragt die Löschung, meist zusammen mit der Eigentumsumschreibung.
So bekommt der Käufer eine lastenfreie Immobilie, ohne dass der Verkäufer das Darlehen vorab aus eigenen Mitteln zurückzahlen muss. Wie die Kaufpreisfälligkeit daran hängt, zeigt der Ablauf des Verkaufs; was eine vorzeitige Ablösung kosten kann, erklärt der Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung.

Was kostet es, eine Grundschuld zu löschen?

Zwei Posten fallen an: die Gebühr des Grundbuchamts, eine 0,5-Gebühr nach Tabelle B aus dem Nennbetrag (KV Nr. 14140, § 53 Abs. 1 GNotKG), und die Notargebühr für die Beglaubigung der Eigentümerzustimmung mit Löschungsantrag, festgelegt auf 20 Euro (KV Nr. 25101 Nr. 2 GNotKG) zuzüglich Umsatzsteuer und Auslagen. Fertigt der Notar zusätzlich einen Entwurf, kann eine weitere Gebühr anfallen.
Grundschuld (Nennbetrag) Grundbuchamt (0,5) Notar: Beglaubigung
100.000 Euro 136,50 Euro 20 Euro zzgl. USt.
200.000 Euro 217,50 Euro 20 Euro zzgl. USt.
300.000 Euro 317,50 Euro 20 Euro zzgl. USt.
Eigene Rechnung nach GNotKG, Anlage 2, Tabelle B (Wertstufen bis 110.000, 200.000 und 320.000 Euro: 273, 435 und 635 Euro).

Beispiel aus Köln

Ein Ehepaar aus Köln-Sülz hat sein Darlehen vollständig zurückgezahlt. Im Grundbuch steht aber noch eine Grundschuld über 300.000 Euro (angenommenes Beispiel). Die Bank schickt die Löschungsbewilligung; das Ehepaar lässt beim Notar seine Zustimmung und den Löschungsantrag beglaubigen.Die Grundbuchgebühr für die Löschung beträgt 0,5 aus der Wertstufe bis 320.000 Euro: 0,5 × 635 Euro = 317,50 Euro (GNotKG, Anlage 2, Tabelle B; eigene Rechnung), zuzüglich Notarkosten für die Beglaubigung. Alternativ kann das Ehepaar die Grundschuld stehen lassen, um sie für eine spätere Finanzierung zu nutzen.

Sonderfälle

Bank fusioniert oder umbenannt: Die Bewilligung erteilt der Rechtsnachfolger, der seine Nachfolge nachweisen muss.Privater Gläubiger verstorben: Die Erben bewilligen die Löschung und weisen ihr Erbrecht nach, etwa mit einem Erbschein.Gläubiger unbekannt: Nach zehn Jahren ohne Eintragung zu dem Recht und ohne Anerkennung durch den Eigentümer ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren möglich (§ 1170 i. V. m. § 1192 BGB).Brief verloren: Der Grundschuldbrief muss im Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt werden (§ 1162 i. V. m. § 1192 BGB).Nur ein Teil wird verkauft: Statt einer Löschung genügt eine Pfandfreigabe für die verkaufte Fläche oder Wohnung; das Grundbuchamt berechnet dafür eine 0,3-Gebühr (KV Nr. 14142 GNotKG).

Checkliste: Grundschuld löschen lassen

Grundbuchausdruck besorgen und alle Rechte in Abteilung III notieren.Bei jedem Gläubiger nachfragen, ob das Darlehen getilgt ist, und die Löschungsbewilligung anfordern.Grundschuldbriefe heraussuchen.Mit Bewilligung, Brief und Ausweis zum Notar: Zustimmung und Antrag beglaubigen lassen.Vor einem Verkauf alles dem beurkundenden Notar übergeben und die Treuhandauflagen abwarten.

Löschungsbewilligung in Köln

Für Grundstücke in Köln löscht das Grundbuchamt beim Amtsgericht Köln (Grundbuchsachen, Abteilungen 10 bis 28, nach Gemarkungen aufgeteilt, Justizgebäude Reichenspergerplatz). Nach Angaben des Gerichts ist für Löschungen in der Regel eine öffentlich beglaubigte Erklärung nötig, sodass Eigentümer zunächst einen Notar aufsuchen. Einen Grundbuchausdruck zur Kontrolle gibt es dort für 10 Euro, amtlich für 20 Euro (Quelle: ag-koeln.nrw.de, Stand Oktober 2026).

Was bedeutet das für Eigentümer?

Vor einem Verkauf sollten Sie prüfen, welche Grundschulden noch eingetragen sind und ob die zugehörigen Darlehen bezahlt sind. Fordern Sie fehlende Löschungsbewilligungen früh an, weil Banken dafür Zeit brauchen. Bei laufenden Darlehen klärt der Notar mit der Bank den Ablösebetrag; dazu gehört gegebenenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung. Für Erben gilt: Die Bank verlangt meist einen Erbnachweis wie den Erbschein. Welche Unterlagen Sie für den Verkauf brauchen, zeigt die Seite Unterlagen für den Verkauf; alle Schritte im Überblick finden Sie unter Immobilie verkaufen.

Abgrenzung: Löschungsbewilligung vs. Löschungsantrag

Löschungsbewilligung Löschungsantrag
Von wem Berechtigter, z. B. die Bank Eigentümer oder Notar
Inhalt Erlaubnis, das Recht zu löschen Aufforderung an das Grundbuchamt, tätig zu werden
Form öffentlich beglaubigt beim Grundpfandrecht mit beglaubigter Zustimmung des Eigentümers
Rechtsgrundlage § 19 GBO §§ 13, 27 GBO
Stand Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Häufige Fragen zu
Löschungsbewilligung.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wer stellt die Löschungsbewilligung aus?
Der im Grundbuch eingetragene Berechtigte, bei einer Grundschuld in der Regel die Bank. Die Erklärung muss öffentlich beglaubigt sein, damit das Grundbuchamt sie verwenden kann. Zusätzlich braucht es die beglaubigte Zustimmung des Eigentümers.
Was kostet die Löschung einer Grundschuld?
Beim Grundbuchamt fällt eine 0,5-Gebühr nach Tabelle B des GNotKG an; bei einer Grundschuld über 300.000 Euro sind das 317,50 Euro. Hinzu kommen die Notarkosten für die Beglaubigung der Zustimmung und des Antrags.
Muss ich die Grundschuld nach der Tilgung löschen lassen?
Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Manche Eigentümer lassen sie stehen, um sie für eine spätere Finanzierung zu nutzen. Beim Verkauf verlangt der Käufer aber in der Regel eine lastenfreie Übertragung und damit die Löschung.
Wie lange ist eine Löschungsbewilligung gültig?
Ein gesetzliches Ablaufdatum gibt es nicht. Hat die Bank die Bewilligung ausgehändigt, ist sie daran gebunden (§ 875 Abs. 2 BGB). Probleme entstehen eher praktisch: Die Bank wurde umbenannt, die Grundschuld abgetreten oder der Brief fehlt. Dann verlangt das Grundbuchamt zusätzliche Nachweise.
Kann ich eine Grundschuld ohne Notar löschen lassen?
Nicht vollständig. Die Zustimmung des Eigentümers muss öffentlich beglaubigt sein (§ 29 GBO), und die Beglaubigung nimmt ein Notar vor. Für die Beglaubigung von Zustimmung und Löschungsantrag fällt eine feste Notargebühr von 20 Euro zuzüglich Umsatzsteuer an, wenn der Notar nur beglaubigt (KV Nr. 25101 GNotKG); fertigt er den Entwurf, kann mehr anfallen.
Wer bezahlt die Löschung der Grundschuld beim Verkauf?
Die Lastenfreistellung ist Sache des Verkäufers; Kaufverträge sehen deshalb üblicherweise vor, dass er die Kosten für die Löschung seiner Grundschulden trägt. Der Ablösebetrag wird aus dem Kaufpreis an die Bank gezahlt.

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