Ratgeber · Lebenslagen

Immobilie verrenten: Leibrente, Teilverkauf oder Verkauf mit Wohnrecht.

Viele Eigentümer im Ruhestand haben ihr Vermögen im Haus gebunden, möchten aber mehr Geld zur Verfügung haben und trotzdem zu Hause wohnen bleiben. Dafür gibt es mehrere Modelle, die sich in Sicherheit, Kosten und Erbfolge stark unterscheiden. Dieser Ratgeber vergleicht sie neutral.
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Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt

Von Erten DörterRedaktion: Mehtap SeleserpeStand: Oktober 2026Lesezeit: rund 8 Minuten
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

✓Wer sein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben möchte, hat drei Grundmodelle: Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch, Verkauf gegen Leibrente und Teilverkauf.
✓Beim Verkauf mit Wohnrecht erhalten Sie sofort einen Kaufpreis, der um den Wert des Wohnrechts niedriger ist als der Marktwert ohne Belastung.
✓Bei der Leibrente erhalten Sie statt eines Einmalbetrags eine lebenslange monatliche Zahlung, die im Grundbuch abgesichert werden sollte.
✓Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil, behalten den Rest und zahlen für die Nutzung des verkauften Anteils ein laufendes Entgelt.
✓Jedes Modell hat Folgen für Erben, Steuer und Ihre Flexibilität, deshalb lohnt sich ein Vergleich mit einem klassischen Verkauf und Umzug.

01Kurzantwort

Haus verkaufen und wohnen bleiben: Welche Modelle gibt es?

Sie können Ihr Haus verkaufen und wohnen bleiben, indem Sie es mit lebenslangem Wohnrecht verkaufen, gegen eine Leibrente veräußern oder nur einen Teil verkaufen. Das Wohnrecht senkt den Kaufpreis, die Leibrente zahlt monatlich statt einmalig, beim Teilverkauf zahlen Sie ein Nutzungsentgelt. Entscheidend sind Absicherung im Grundbuch, Kosten und Ihre Pläne.Unter dem Begriff „Immobilienverrentung“ werden verschiedene Verträge zusammengefasst. Gemeinsam ist ihnen, dass Sie Geld aus dem Haus erhalten und weiter darin wohnen. Rechtlich funktionieren sie sehr unterschiedlich.
Modell Was Sie verkaufen Was Sie erhalten Wie Sie wohnen bleiben Wem das Haus später gehört
Verkauf mit Wohnrecht oder Nießbrauch das ganze Haus Einmalzahlung, gemindert um den Wert des Rechts lebenslanges Recht im Grundbuch Käufer
Verkauf gegen Leibrente das ganze Haus monatliche Rente auf Lebenszeit, oft zusätzlich eine Einmalzahlung meist Wohnrecht oder Nießbrauch im Grundbuch Käufer
Teilverkauf einen Miteigentumsanteil, etwa 30 oder 50 Prozent Einmalzahlung für den Anteil Nießbrauch am verkauften Anteil gegen Nutzungsentgelt Käufer und Sie bzw. Ihre Erben gemeinsam
Klassischer Verkauf und Umzug das ganze Haus voller Kaufpreis Umzug in eine kleinere Wohnung oder ins betreute Wohnen Käufer
Gut zu wissenKreditlösungen sind kein Verkauf

Daneben gibt es Kreditlösungen, bei denen Sie Eigentümer bleiben und ein Darlehen auf das Haus aufnehmen. Sie sind kein Verkauf und deshalb nicht Thema dieses Ratgebers.

02Modell 1

Wie funktioniert der Verkauf mit Wohnrecht?

Sie verkaufen das Haus an einen Käufer und lassen sich im Kaufvertrag ein lebenslanges Wohnrecht oder einen Nießbrauch einräumen. Das Recht wird im Grundbuch eingetragen und gilt auch gegenüber späteren Eigentümern.
Wohnrecht: Sie dürfen die Räume selbst bewohnen, mit Familie und Pflegepersonen (§ 1093 BGB). Vermieten dürfen Sie nur, wenn das gestattet ist (§ 1092 Abs. 1 BGB).Nießbrauch: Sie dürfen das Haus nutzen oder vermieten und die Miete behalten (§ 1030 BGB). Für die gewöhnliche Unterhaltung sind Sie dann zuständig (§ 1041 BGB).
Beide Rechte erlöschen mit Ihrem Tod. Der Käufer zahlt deshalb weniger als für ein freies Haus. Wie stark der Preis sinkt, hängt vor allem von Ihrem Alter und der ortsüblichen Miete ab. Was beim Verkauf einer so belasteten Immobilie wichtig ist, beschreibt der Ratgeber Haus mit Wohnrecht oder Nießbrauch verkaufen.Vorteil: Sie erhalten sofort einen Betrag, über den Sie frei verfügen, und Ihr Wohnrecht ist dinglich gesichert. Nachteil: Der Kaufpreis ist deutlich niedriger als bei einem Verkauf ohne Belastung, und der Kreis der Käufer ist klein.

03Modell 2

Wie funktioniert der Verkauf gegen Leibrente?

Bei einer Leibrente verpflichtet sich der Käufer, Ihnen bis zu Ihrem Tod regelmäßig einen Betrag zu zahlen (§ 759 Abs. 1 BGB). Eine Geldrente ist im Zweifel für drei Monate im Voraus zu zahlen (§ 760 Abs. 2 BGB). Weil es um ein Grundstück geht, muss der gesamte Vertrag notariell beurkundet werden (§ 311b Abs. 1 BGB).Zusätzlich wird meist ein Wohnrecht oder Nießbrauch vereinbart. Entscheidend ist die Absicherung der Rente:
Reallast im Grundbuch: Die Rentenzahlung kann als Reallast eingetragen werden, also als Recht auf wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück (§ 1105 Abs. 1 BGB). Der jeweilige Eigentümer haftet für die fälligen Leistungen auch persönlich (§ 1108 Abs. 1 BGB). Eine Anpassung an veränderte Verhältnisse, etwa an die Inflation, kann als Inhalt der Reallast vereinbart werden.Rang im Grundbuch: Wohnrecht und Reallast sollten vor Grundschulden der Bank des Käufers stehen. Sonst könnten sie bei einer Zwangsversteigerung erlöschen. Darauf achtet der Notar.Rücktrittsrecht: Für den Fall, dass der Käufer nicht zahlt, sollte der Vertrag regeln, was dann gilt.
Vorteil: Sie erhalten ein lebenslanges Zusatzeinkommen und wohnen weiter im Haus. Nachteil: Die Höhe der Rente hängt von der Kalkulation des Käufers ab. Sterben Sie früh, erhalten Sie insgesamt weniger als den Wert des Hauses. Ihre Erben bekommen das Haus nicht.

04Modell 3

Wie funktioniert ein Teilverkauf?

Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Miteigentumsanteil, zum Beispiel 50 Prozent. Am verkauften Anteil erhalten Sie meist einen Nießbrauch und zahlen dafür ein monatliches Nutzungsentgelt. Sie und der Käufer bilden eine Eigentümergemeinschaft. Darauf sollten Sie achten:
Laufende Kosten: Das Nutzungsentgelt fällt so lange an, wie Sie wohnen bleiben. Zusätzlich tragen Sie meist die Kosten für Instandhaltung und Reparaturen am ganzen Haus. Lassen Sie sich die Gesamtkosten über 10 und 20 Jahre ausrechnen.Späterer Verkauf: Viele Verträge sehen vor, dass das ganze Haus später verkauft wird, etwa nach Ihrem Tod. Prüfen Sie, wer den Verkauf organisiert, welche Gebühren anfallen und ob Ihre Erben den Anteil zurückkaufen können.Gemeinschaft: Jeder Miteigentümer kann grundsätzlich die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. Wird dieses Recht vertraglich ausgeschlossen, kann es bei einem wichtigen Grund trotzdem geltend gemacht werden (§ 749 BGB). Wie der Vertrag das regelt, sollte Ihnen der Notar erklären.Wertermittlung: Der Preis für den Anteil beruht auf einem Gutachten. Klären Sie, wer den Gutachter auswählt und ob Sie ein eigenes Gutachten einholen dürfen.
Vorteil: Sie bleiben Miteigentümer, und ein Teil des Hauses bleibt für die Erben. Nachteil: Laufende Entgelte, Abhängigkeit vom Vertragspartner und Kosten beim späteren Gesamtverkauf.

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05Rechenbeispiel

Was bringt welches Modell?

Frei gewähltes Beispiel: Eine 75-jährige Eigentümerin besitzt ein Einfamilienhaus in Köln mit einem Marktwert von 650.000 Euro. Das liegt nahe am durchschnittlichen Kaufpreis der 1.406 im Jahr 2025 in Köln verkauften Ein- und Zweifamilienhäuser einschließlich Neubau von rund 656.000 Euro (Gutachterausschuss Köln, Grundstücksmarktbericht 2026: 921,59 Mio. Euro Umsatz). Die ortsübliche Miete für das Haus liegt bei 1.700 Euro im Monat.
Modell Rechnung Ergebnis
Klassischer Verkauf Marktwert ohne Belastung 650.000 € einmalig, Umzug nötig
Verkauf mit Wohnrecht 650.000 € abzüglich Wert des Wohnrechts (rechnerisch 20.400 € Jahresmiete × 9,393) rechnerisch 458.382,80 € einmalig, Wohnrecht auf Lebenszeit
Leibrente mit Wohnrecht Wert nach Abzug des Wohnrechts wird in eine Rente umgerechnet monatliche Rente nach Kalkulation des Käufers
Teilverkauf 50 % 50 % von 650.000 €, Nutzungsentgelt angenommen 4 % des Anteils pro Jahr 325.000 € vor Abzügen, Entgelt rund 1.083 € im Monat
Der Wert des Wohnrechts ist hier mit dem steuerlichen Vervielfältiger für eine 75-jährige Frau aus dem BMF-Schreiben vom 21.10.2025 berechnet. Käufer rechnen mit eigenen Zinsen, Sicherheitsabschlägen und Kosten, ihr Angebot kann deutlich niedriger liegen. Das Nutzungsentgelt von 4 Prozent ist eine Annahme, keine Marktangabe.
WichtigWohnenbleiben hat seinen Preis

Das Beispiel zeigt: Kein Modell bringt den vollen Marktwert, solange Sie im Haus wohnen. Sie bezahlen das Wohnenbleiben entweder mit einem niedrigeren Kaufpreis oder mit laufenden Entgelten.

06Steuern

Welche Steuern fallen an?

Verkauf des selbst genutzten Hauses: Haben Sie das Haus im Verkaufsjahr und in den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist ein Gewinn nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Das gilt für alle drei Modelle.Leibrente: Von einer privaten Leibrente ist nur der Ertragsanteil einkommensteuerpflichtig. Er richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb EStG).
Alter bei Rentenbeginn Steuerpflichtiger Ertragsanteil
65 bis 66 18 %
67 17 %
68 16 %
69 bis 70 15 %
72 bis 73 13 %
75 11 %
78 bis 79 9 %
80 8 %
Frei gewähltes Beispiel: Eine 75-Jährige erhält eine Leibrente von 1.000 Euro im Monat, also 12.000 Euro im Jahr. Steuerpflichtig sind 11 Prozent, also 1.320 Euro im Jahr. Ob darauf tatsächlich Steuer anfällt, hängt von ihren übrigen Einkünften ab.
PraxistippSteuerfragen individuell klären

Die Grunderwerbsteuer zahlt in der Regel der Käufer. Wie sie bei Rente und Wohnrecht bemessen wird, ist Sache des Käufers und des Finanzamts. Für Ihre persönliche Situation fragen Sie Ihre Steuerberatung.

07Entscheidung

Für wen eignet sich welches Modell?

Ihre Situation Eher passend Eher weniger passend
Sie brauchen einen größeren Betrag, etwa für Umbau oder Pflege Verkauf mit Wohnrecht, Teilverkauf Leibrente
Sie möchten ein dauerhaftes monatliches Einkommen Leibrente Teilverkauf mit Nutzungsentgelt
Die Kinder sollen das Haus später übernehmen keines der Modelle ohne Abstimmung; ggf. vorweggenommene Erbfolge Verkauf an Dritte
Sie rechnen mit einem Umzug ins Pflegeheim in den nächsten Jahren klassischer Verkauf, ggf. später Modelle mit langer Bindung
Sie möchten flexibel bleiben klassischer Verkauf Leibrente, Teilverkauf
Eine Alternative ist, das Haus zu verkaufen und in eine kleinere, altersgerechte Wohnung zu ziehen. Mehr dazu auf den Seiten Immobilie verkaufen im Alter und Immobilie verkaufen bei Umzug.

08Checkliste

Checkliste vor der Unterschrift.

Diese Punkte sollten geklärt sein, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben:

Marktwert unabhängig ermitteln lassen, nicht nur durch den VertragspartnerMindestens zwei Modelle durchrechnen, auch den klassischen VerkaufGesamtkosten über 10 und 20 Jahre aufstellen (Nutzungsentgelt, Instandhaltung, Gebühren)Wohnrecht oder Nießbrauch und Rente im Grundbuch absichern, Rang vor GrundschuldenRegelung für den Umzug ins Pflegeheim: Darf vermietet werden, gibt es eine Abfindung?Regelung für den Fall, dass der Käufer nicht zahlt oder insolvent wirdKinder und Erben einbeziehenVertragsentwurf mindestens zwei Wochen vor dem Notartermin lesen und prüfen lassen

09Unsere Rolle

Wie homéa Sie unterstützt.

Grundlage jedes Modells ist ein realistischer Marktwert Ihres Hauses. homéa ermittelt ihn für Kölner Immobilien auf Basis der Daten des Gutachterausschusses, unabhängig davon, für welches Modell Sie sich entscheiden.Wenn Sie sich für einen Verkauf mit Wohnrecht oder einen klassischen Verkauf entscheiden, begleiten wir Sie dabei, siehe Immobilie verkaufen in Köln. Eine erste Einschätzung erhalten Sie über die Online-Bewertung.

Über die Autoren

Wer diesen Beitrag geschrieben hat.

Erten Dörter

Autor · Gesellschafter homéaErten Dörter

Seit über 20 Jahren am Immobilienmarkt des Rheinlands. Als langjähriger Lizenzpartner von Engel & Völkers hat er zahlreiche Standorte in der Kölner Region aufgebaut und über 1.000 Transaktionen mit rund 500 Mio. € Volumen verantwortet.

Zum homéa Team

Mehtap Seleserpe

Redaktion · Gesellschafterin homéaMehtap Seleserpe

Diplom-Volkswirtin und seit 15 Jahren als Unternehmensberaterin tätig – mit einer langjährigen Leidenschaft für Immobilien. Ihre analytische, strukturierte Arbeitsweise bringt sie bei homéa in jeden Verkaufsprozess ein.

Zum homéa Team

Alle Quellen abgerufen am 26.10.2026. Dieser Ratgeber informiert allgemein, Stand Oktober 2026, und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Lassen Sie Ihren Vertrag vor der Unterschrift unabhängig prüfen.

FAQ

Fragen zur
Immobilienverrentung.

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Kann ich mein Haus verkaufen und trotzdem darin wohnen bleiben?
Ja. Dafür gibt es den Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht oder Nießbrauch, den Verkauf gegen Leibrente und den Teilverkauf. In allen Fällen wird Ihr Recht zu wohnen vertraglich vereinbart und im Idealfall im Grundbuch abgesichert. Die Modelle unterscheiden sich darin, wie und wann Sie Geld erhalten und was mit dem Haus nach Ihrem Tod geschieht.
Wie viel bekomme ich, wenn ich mein Haus mit Wohnrecht verkaufe?
Weniger als den Marktwert eines freien Hauses. Vom Marktwert wird der Wert des Wohnrechts abgezogen. Er hängt von Ihrem Alter, Ihrem Geschlecht und der ortsüblichen Miete ab. Im Beispiel dieses Ratgebers sinkt der rechnerische Preis von 650.000 Euro auf rund 458.000 Euro. Käufer rechnen oft mit weiteren Abschlägen.
Was ist eine Leibrente bei einer Immobilie?
Bei einer Leibrente verkaufen Sie das Haus und erhalten dafür bis zu Ihrem Lebensende eine regelmäßige Zahlung, meist monatlich. Zusätzlich wird in der Regel ein Wohnrecht vereinbart. Die Rente sollte als Reallast im Grundbuch abgesichert werden, damit sie auch bei einem Eigentümerwechsel weiter gezahlt wird.
Wie wird eine private Leibrente versteuert?
Nur der Ertragsanteil ist einkommensteuerpflichtig. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab und beträgt zum Beispiel 11 Prozent, wenn die Rente mit 75 Jahren beginnt. Bei einer Rente von 12.000 Euro im Jahr sind dann 1.320 Euro steuerpflichtig. Ob tatsächlich Steuer anfällt, hängt von Ihren übrigen Einkünften ab.
Was ist der Unterschied zwischen Teilverkauf und Leibrente?
Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil am Haus, bleiben Miteigentümer und zahlen für die Nutzung des verkauften Teils ein Entgelt. Bei der Leibrente verkaufen Sie das ganze Haus und erhalten eine lebenslange Rente. Beim Teilverkauf zahlen Sie laufend, bei der Leibrente erhalten Sie laufend Geld.
Was passiert mit dem Wohnrecht, wenn ich ins Pflegeheim muss?
Das Wohnrecht bleibt bestehen, nützt Ihnen aber nur, wenn Sie die Wohnung selbst bewohnen. Vermieten dürfen Sie sie nur, wenn das vereinbart ist. Regeln Sie deshalb schon im Vertrag, ob eine Vermietung erlaubt ist oder ob das Wohnrecht gegen eine Zahlung aufgehoben werden kann.
Was bekommen meine Erben?
Beim Verkauf mit Wohnrecht und bei der Leibrente gehört das Haus dem Käufer, Ihre Erben erhalten es nicht. Beim Teilverkauf gehört Ihr verbleibender Anteil zum Nachlass. Was Sie aus dem Verkauf erhalten haben und noch nicht verbraucht ist, geht an Ihre Erben. Sprechen Sie mit Ihrer Familie, bevor Sie sich entscheiden.
Muss ich auf den Verkaufserlös Steuern zahlen?
Haben Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Gewinn nicht als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. Das gilt auch für den Verkauf mit Wohnrecht oder gegen Leibrente. Bei der Leibrente ist aber der Ertragsanteil der laufenden Rente einkommensteuerpflichtig.
Woran erkenne ich ein faires Angebot?
Lassen Sie den Marktwert unabhängig ermitteln, nicht nur durch den Vertragspartner. Rechnen Sie mehrere Modelle durch, auch einen klassischen Verkauf. Prüfen Sie die Absicherung im Grundbuch, alle laufenden Kosten und die Regeln für den späteren Verkauf. Lassen Sie den Vertrag vor dem Notartermin von einer unabhängigen Stelle prüfen.

Ihr nächster Schritt

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