Ratgeber · Verkauf, Steuern & Recht

Energieausweis beim Verkauf – was Eigentümer vorlegen müssen.

Welche Pflichten Sie als Verkäufer haben, welcher Ausweis für Ihr Gebäude vorgeschrieben ist und was sich zum 1. Januar 2027 ändert. Alle Angaben geprüft am Gesetzestext des Gebäudemodernisierungsgesetzes.
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PersönlichEin Ansprechpartner bis zur Übergabe
Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt

Von Erten DörterStand: Oktober 2026Lesezeit: rund 11 Minuten
Auf einen Blick

Das Wichtigste in Kürze.

✓Wer ein Haus, eine Wohnung oder ein bebautes Grundstück verkaufen will, braucht in der Regel einen gültigen Energieausweis; Ausnahmen gelten für kleine Gebäude und bis Ende 2026 für Baudenkmäler.
✓Verkäufer oder Makler legen ihn spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag unverzüglich an den Käufer.
✓Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist bis Ende 2026 grundsätzlich der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
✓Ein Energieausweis gilt zehn Jahre; Verstöße gegen Vorlage-, Übergabe- und Anzeigepflichten können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden.
✓Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG); zum 1. Januar 2027 ändern sich die Regeln zum Energieausweis erneut.

01Kurz beantwortet

Brauchen Sie beim Verkauf einen Energieausweis?

In der Regel ja. Den Energieausweis beim Verkauf schreibt das Gesetz für Häuser, Eigentumswohnungen und bebaute Grundstücke vor. Fehlt ein gültiger Ausweis, ist er auszustellen. Verkäufer oder Makler legen ihn Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach Abschluss des Kaufvertrags unverzüglich an den Käufer. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).Das GModG hat am 29. Juli 2026 das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die Vorschriften zum Energieausweis stehen dort in den §§ 79 bis 88, die Bußgelder in § 108. Zum 1. Januar 2027 tritt eine weitere Änderung in Kraft, die Ausweisarten und Inseratsangaben neu regelt; sie ist unten in einem eigenen Abschnitt beschrieben.Der Energieausweis ist eine von mehreren Unterlagen, die Sie für den Immobilienverkauf brauchen. Welche Dokumente sonst noch dazugehören, zeigt die Übersicht Unterlagen für den Verkauf.

02Ihre Pflichten

Energieausweis beim Verkauf: Inserat, Besichtigung, Übergabe.

Die Pflichten setzen in drei Momenten an: wenn Sie inserieren, wenn Interessenten das Objekt besichtigen und wenn der Kaufvertrag geschlossen ist.
Die Pflichten treffen den Verkäufer oder den Immobilienmakler. Für die Angaben im Inserat ist verantwortlich, wer die Veröffentlichung verantwortet. Wichtig für die Praxis: Die Pflicht zum Ausweis entsteht bereits, wenn der Verkauf geplant ist. Es ist deshalb sinnvoll, den Ausweis zu haben, bevor das erste Inserat erscheint.Bei einer Eigentumswohnung wird der Ausweis für das ganze Gebäude ausgestellt (§ 79 Abs. 2 GModG). Sie erhalten ihn in der Regel über die Hausverwaltung. Ist er abgelaufen, muss die Gemeinschaft einen neuen beauftragen; klären Sie das früh, denn Beschlüsse brauchen Zeit.Für Käufer eines Wohngebäudes mit nicht mehr als zwei Wohnungen sieht das Gesetz derzeit außerdem ein informatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis vor, wenn ein solches Gespräch unentgeltlich angeboten wird (§ 80 Abs. 4 Satz 6 GModG). In der ab 2027 geltenden Fassung ist dieser Satz nicht mehr enthalten.
Zeitpunkt Was Sie tun müssen Rechtsgrundlage
Verkauf ist geplant Energieausweis ausstellen lassen, wenn für das Gebäude noch kein gültiger vorliegt § 80 Abs. 3 GModG
Inserat in kommerziellen Medien (Portal, Zeitung), sofern ein Ausweis vorliegt Pflichtangaben: Ausweisart, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse (Wohngebäude) § 87 Abs. 1 GModG
Besichtigung Ausweis oder Kopie spätestens bei der Besichtigung vorlegen; ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein Auslegen genügt § 80 Abs. 4 Satz 1 und 2 GModG
Keine Besichtigung Ausweis unverzüglich vorlegen, spätestens sobald der Interessent ihn verlangt § 80 Abs. 4 Satz 3 und 4 GModG
Nach dem Kaufvertrag Ausweis oder Kopie unverzüglich an den Käufer übergeben § 80 Abs. 4 Satz 5 GModG
Quelle: §§ 79, 80, 87 Gebäudemodernisierungsgesetz in der Fassung des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226), gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026.

03Bedarf oder Verbrauch

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welcher ist Pflicht?

Der Verbrauchsausweis wertet die tatsächlichen Abrechnungen aus, der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus der Bausubstanz. Welcher erlaubt ist, hängt bis Ende 2026 von Gebäudegröße und Bauantrag ab.
Für den Verbrauchsausweis sind die Abrechnungen aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten zu verwenden. Der Zeitraum muss die jüngste Abrechnungsperiode einschließen, deren Ende nicht mehr als 18 Monate zurückliegen darf, längere Leerstände sind rechnerisch angemessen zu berücksichtigen (§ 82 Abs. 4 GModG). Stand ein Haus lange leer, ist ein Verbrauchsausweis deshalb oft nicht sinnvoll.Der Bedarfsausweis beruht auf Dämmung, Fenstern, Dach und Anlagentechnik. Ob ein älteres Haus das Niveau von 1977 erreicht, beurteilt der Aussteller; dafür darf er die vereinfachte Datenerhebung nutzen (§ 80 Abs. 3 Satz 4 GModG). Ohne Unterlagen über frühere Modernisierungen bleibt bei Altbauten meist nur der Bedarfsausweis.Entscheidend ist das Datum des Bauantrags, nicht das Baujahr. Steht es nicht in Ihren Unterlagen, finden Sie es in der Bauakte bei der Bauaufsicht Ihrer Stadt.
Gebäude Vorgeschriebene Ausweisart bis 31.12.2026
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 Bedarfsausweis
wie oben, aber schon bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen mindestens auf dem Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 Wahl zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, Bauantrag ab dem 1. November 1977 Wahl
Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, auch für eine einzelne Eigentumswohnung darin Wahl
Neu errichtetes Gebäude Bedarfsausweis
Quelle: § 80 Abs. 1 und 3, § 82 Abs. 4 GModG in der Fassung vom 23.07.2026, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026.

04Laufzeit und Aussteller

Wie lange gilt ein Energieausweis, und wer stellt ihn aus?

Ein Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt (§ 79 Abs. 3 GModG). Er verliert seine Gültigkeit früher, wenn nach Änderungen am Gebäude ein neuer Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Eine Verlängerung gibt es nicht. Läuft der Ausweis während der Vermarktung ab, brauchen Sie für weitere Besichtigungen einen neuen.Ausstellen dürfen nur Personen mit Berechtigung nach § 88 GModG, unter anderem:

Personen, die nach Landesbaurecht bautechnische Nachweise des Wärmeschutzes oder der Energieeinsparung unterzeichnen dürfenHochschulabsolventen etwa der Architektur, des Bauingenieurwesens, der Technischen Gebäudeausrüstung oder Bauphysik, die zusätzlich eine Voraussetzung nach § 88 Abs. 2 erfüllen (Ausbildungsschwerpunkt oder Berufserfahrung, Schulung oder öffentliche Bestellung als Sachverständige)Meister und gleichgestellte Fachleute aus Bau-, Ausbau- und anlagentechnischen Gewerken sowie des Schornsteinfegerhandwerks, ebenfalls mit einer Voraussetzung nach § 88 Abs. 2staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker mit passendem Ausbildungsschwerpunkt und einer Voraussetzung nach § 88 Abs. 2Personen, die die Qualifikationsprüfung Energieberatung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bestanden haben (§ 88 Abs. 5)
Der Aussteller muss das Gebäude begehen oder sich geeignete Fotos geben lassen (§ 84 Abs. 1). Stellen Sie selbst Daten bereit, sind Sie für deren Richtigkeit verantwortlich (§ 83 Abs. 3). Eine amtliche Gebühr legt das Gesetz nicht fest; holen Sie Angebote ein. Quelle: §§ 79, 83, 84, 88 GModG, Stand 23.07.2026.

05Die Skala

Effizienzklassen A+ bis H: was die Buchstaben bedeuten.

Bei Wohngebäuden ergibt sich die Effizienzklasse unmittelbar aus dem Endenergiebedarf oder -verbrauch je Quadratmeter Gebäudenutzfläche und Jahr (§ 86 GModG).
Die Klasse muss bei Wohngebäuden im Inserat stehen. Sie ist ein Faktor neben Lage, Zustand, Grundriss und Grundstück. Wie sie sich im Einzelfall auf den Preis auswirkt, lässt sich nur mit Blick auf das konkrete Objekt sagen; eine Einordnung auf Basis der amtlichen Kölner Daten bietet unsere Seite Immobilienbewertung in Köln.Ein Verbrauchsausweis hängt vom Verhalten der bisherigen Bewohner ab, ein Bedarfsausweis von der Berechnung. Zwei Ausweise desselben Hauses können deshalb unterschiedliche Klassen zeigen. Käufer fragen danach; ein kurzer Hinweis auf die Ausweisart im Exposé vermeidet Missverständnisse.
Effizienzklasse Endenergie in kWh je m² und Jahr
A+ bis 30
A bis 50
B bis 75
C bis 100
D bis 130
E bis 160
F bis 200
G bis 250
H über 250
Quelle: § 86 und Anlage 10 GModG in der Fassung vom 23.07.2026, gesetze-im-internet.de, abgerufen am 12.10.2026.

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06Ausnahmen

Kleine Gebäude und Baudenkmäler: wann kein Ausweis nötig ist.

Für kleine Gebäude mit nicht mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche gelten die Vorschriften zum Energieausweis nicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 17, § 79 Abs. 4 Satz 1 GModG).Für ein Baudenkmal sind die Vorlage- und Übergabepflichten bei Verkauf und Vermietung derzeit nicht anzuwenden (§ 79 Abs. 4 Satz 2 GModG). Ob Ihr Haus als Baudenkmal eingetragen ist, erfahren Sie bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Stadt.Achtung bei Verkäufen um den Jahreswechsel: In der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung ist die Ausnahme für Baudenkmäler nicht mehr enthalten. Ausgenommen bleiben dann kleine Gebäude und Gebäude, die der Landes- und Bündnisverteidigung dienen.
Quellen: § 3 Abs. 1 Nr. 17, § 79 Abs. 4 GModG, Stand 23.07.2026; Art. 2 Nr. 31 und Art. 9 Abs. 2 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226).

07Ordnungswidrigkeiten

Bußgeld: was bei Verstößen droht.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig gegen die Pflichten verstößt. Die Geldbuße kann jeweils bis zu 10.000 Euro betragen (§ 108 Abs. 2 Nr. 2 GModG).
Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach Schwere und Umständen; 10.000 Euro sind die Obergrenze. Der Bußgeldrahmen bleibt auch in der ab 2027 geltenden Fassung bestehen. Wer den Ausweis rechtzeitig beschafft und bei jeder Besichtigung auslegt, vermeidet das Thema vollständig.
Verstoß Tatbestand
Energieausweis bei der Besichtigung oder auf Verlangen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt § 108 Abs. 1 Nr. 18 GModG
Ausweis nach dem Kaufvertrag nicht oder nicht rechtzeitig übergeben § 108 Abs. 1 Nr. 19 GModG
Pflichtangaben im Inserat fehlen § 108 Abs. 1 Nr. 21 GModG
Eigentümer sorgt nicht für richtige Daten, die er dem Aussteller bereitstellt § 108 Abs. 1 Nr. 20 GModG
Ausstellung ohne Berechtigung § 108 Abs. 1 Nr. 22 GModG
Quelle: § 108 GModG in der Fassung vom 23.07.2026, gesetze-im-internet.de; Art. 2 Nr. 44 des Gesetzes vom 23.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 226). Ab dem 01.01.2027 verschieben sich die genannten Nummern in § 108 Abs. 1 jeweils um eins; der Rahmen von 10.000 Euro bleibt.

08Neue Rechtslage

Was sich zum 1. Januar 2027 ändert.

Das Gesetz vom 23. Juli 2026 ändert das GModG in mehreren Stufen. Die Regeln zum Energieausweis (Artikel 2) treten am 1. Januar 2027 in Kraft.
Für die Planung heißt das: Wer bis Ende 2026 inseriert und besichtigen lässt, braucht einen Ausweis nach heutigem Recht. Ein jetzt ausgestellter Ausweis bleibt über den Jahreswechsel hinaus nutzbar, solange seine Laufzeit nicht abgelaufen ist.
Ausweisart: Die Bedarfsausweis-Pflicht für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor November 1977 ist in der Neufassung von § 80 Abs. 3 nicht mehr enthalten. Für Nichtwohngebäude ist dann ein Ausweis auf Grundlage einer energetischen Bilanzierung vorgeschrieben.Verbrauchsausweis: Er ist nur noch für Gebäude vorgesehen, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Der Endenergieverbrauch wird nach Energieträgern getrennt jährlich über zwei Jahre erfasst (§ 82 Abs. 1 neu).Form: Der Ausweis wird digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt, auf Verlangen auch auf Papier (§ 79 Abs. 2 neu).Inserat: Zu den Pflichtangaben gehören dann die Ausweisart, das Ausstellungsdatum, der Jahres-Primärenergiebedarf, die Effizienzklasse, das Baujahr und die wesentlichen Energieträger (§ 87 neu).Vorhandene Ausweise: Liegt bereits ein gültiger Ausweis vor, ist kein neuer auszustellen (§ 80 Abs. 3 neu). Für Inserate mit Ausweisen, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, gelten die bisherigen Pflichtangaben weiter (§ 112 Abs. 3 neu).Baudenkmäler: Die bisherige Ausnahme entfällt (§ 79 Abs. 4 neu).
Quelle: Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes … vom 23.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 226, Art. 2 Nr. 31, 32, 34, 45 und Art. 9 Abs. 2 (recht.bund.de, abgerufen am 12.10.2026).

09In Köln

Energieausweis beim Verkauf in Köln.

In den folgenden Kölner Stadtteilen lag das durchschnittliche Baujahr der 2025 weiterverkauften Häuser vor 1977. Für solche Häuser ist die Frage nach Bedarfs- oder Verbrauchsausweis bis Ende 2026 besonders relevant.
Das Baujahr ersetzt nicht das Datum des Bauantrags. Es zeigt aber, wie oft Kölner Verkäufer mit der Bedarfsausweis-Regel zu tun haben. Das Datum des Bauantrags steht in der Bauakte. Eigentümer und schriftlich Bevollmächtigte können archivierte Bauakten beim Bauaufsichtsamt der Stadt Köln einsehen; die Bereitstellung eines Aktenordners kostet 33 Euro, Kopien 1 Euro je DIN-A4-Seite.Ist Ihr Haus ein eingetragenes Baudenkmal, klären Sie das bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln – bis Ende 2026 entfallen dann die Vorlagepflichten, ab 2027 nicht mehr. Ausstellungsberechtigte finden Sie unter anderem über die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes oder über Ihren Schornsteinfeger.Liegt Ihre Eigentumswohnung in einem Gebäude mit fünf oder mehr Wohnungen, haben Sie bis Ende 2026 die Wahl der Ausweisart; entscheidend ist dann vor allem, ob die Verwaltung bereits einen gültigen Ausweis hat. Mehr zum Wohnungsverkauf finden Sie unter Wohnung verkaufen in Köln.
Stadtteil Haustyp Kauffälle 2025 Baujahr (Mittel) Baujahre von – bis
Rodenkirchen freistehend 19 1963 1930–2013
Weiden freistehend 9 1967 1955–1983
Porz freistehend 4 1963 1959–1971
Longerich Reihenmittelhaus 11 1959 1957–1965
Klettenberg Doppelhaushälfte / Reihenendhaus 3 1959 1933–1985
Sülz Reihenmittelhaus 5 1944 1912–1960
Quelle: Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 69, 71, 73, 75 (Weiterverkauf Ein- und Zweifamilienhäuser 2025, arithmetisches Mittel und Spanne), Lizenz dl-de/zero-2-0. Gebühren: Stadt Köln, „Archivierte Bauakten einsehen“, abgerufen am 12.10.2026.

10Unsere Rolle

Wie homéa beim Energieausweis unterstützt.

Den Energieausweis stellen wir nicht selbst aus; das dürfen nur Berechtigte nach § 88 GModG. Als Makler tragen wir aber die Vorlage- und Anzeigepflichten mit. Deshalb prüfen wir zu Beginn, ob ein vorhandener Ausweis gültig ist und die richtige Art hat, und nennen Ihnen bei Bedarf ausstellungsberechtigte Fachleute.Die Pflichtangaben stehen im Inserat, der Ausweis liegt bei jeder Besichtigung aus, und nach dem Notartermin erhält der Käufer seine Kopie. Bei einem Verkauf über den Jahreswechsel 2027 planen wir den Ausweis so, dass er zu Inserat, Besichtigungen und Übergabe passt. Den gesamten Ablauf beschreibt der Verkaufsprozess.Weitere rechtliche Punkte rund um den Verkauf behandeln die Ratgeber Bauen ohne Genehmigung in NRW, Spekulationssteuer und Maklerprovision. Sie verkaufen ein Haus? Dann lesen Sie auch Haus verkaufen in Köln.

Über die Autoren

Wer diesen Beitrag verfasst hat.

Erten Dörter

Autor · Gesellschafter homéaErten Dörter

Seit über 20 Jahren am Immobilienmarkt des Rheinlands. Als langjähriger Lizenzpartner von Engel & Völkers hat er zahlreiche Standorte in der Kölner Region aufgebaut und über 1.000 Transaktionen mit rund 500 Mio. € Volumen verantwortet.

Zum homéa Team

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

FAQ

Fragen zum
Energieausweis beim Verkauf

Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Brauche ich beim Verkauf eines Hauses einen Energieausweis?
In der Regel ja. Soll ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein bebautes Grundstück verkauft werden, ist ein Energieausweis auszustellen, sofern noch kein gültiger vorliegt. Sie legen ihn Interessenten spätestens bei der Besichtigung vor und übergeben ihn nach dem Kaufvertrag unverzüglich an den Käufer. Ausgenommen sind kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche und bis Ende 2026 Baudenkmäler.
Welches Bußgeld droht ohne Energieausweis?
Wer den Ausweis vorsätzlich oder leichtfertig nicht rechtzeitig vorlegt oder nicht übergibt oder die Pflichtangaben im Inserat weglässt, handelt ordnungswidrig. Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 10.000 Euro vor. Die Pflichten treffen den Verkäufer und den Immobilienmakler, bei den Inseratsangaben denjenigen, der die Veröffentlichung verantwortet.
Wann brauche ich einen Bedarfsausweis statt eines Verbrauchsausweises?
Bis Ende 2026 bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, es sei denn, das Gebäude erreicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977. Neubauten erhalten immer einen Bedarfsausweis. In den übrigen Fällen haben Sie die Wahl. Ab 2027 entfällt diese Sonderregel für kleine Wohngebäude.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis wird für zehn Jahre ausgestellt. Er verliert früher seine Gültigkeit, wenn nach bestimmten Änderungen am Gebäude ein neuer Bedarfsausweis vorgeschrieben ist. Eine Verlängerung gibt es nicht. Läuft der Ausweis während der Vermarktung ab, brauchen Sie für weitere Besichtigungen und die Übergabe an den Käufer einen neuen.
Was muss im Immobilieninserat zum Energieausweis stehen?
Liegt beim Inserieren in kommerziellen Medien ein Ausweis vor, gehören dazu die Ausweisart, der Endenergiebedarf oder -verbrauch, die wesentlichen Energieträger des Gebäudes und bei Wohngebäuden Baujahr und Effizienzklasse. Für ab dem 1. Januar 2027 ausgestellte Ausweise verlangt das Gesetz Ausweisart, Ausstellungsdatum, Jahres-Primärenergiebedarf, Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Energieträger.
Wer stellt den Energieausweis bei einer Eigentumswohnung aus?
Der Energieausweis wird für das ganze Gebäude ausgestellt, nicht für die einzelne Wohnung. Beauftragt wird er in der Regel von der Eigentümergemeinschaft über die Hausverwaltung. Als Verkäufer fordern Sie ihn dort an. Ist er abgelaufen, muss die Gemeinschaft einen neuen ausstellen lassen; planen Sie dafür ausreichend Vorlauf ein.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Nur Personen mit Berechtigung nach § 88 GModG. Dazu zählen etwa Fachleute, die nach Landesbaurecht Wärmeschutznachweise unterzeichnen dürfen, Absolventen technischer Studiengänge wie Architektur oder Bauingenieurwesen sowie Handwerksmeister und staatlich geprüfte Techniker, jeweils mit einer zusätzlichen Voraussetzung wie Ausbildungsschwerpunkt, Berufserfahrung oder Schulung im energiesparenden Bauen. Wer ohne Berechtigung ausstellt, handelt ordnungswidrig.
Brauche ich für ein denkmalgeschütztes Haus einen Energieausweis?
Bis zum 31. Dezember 2026 sind die Vorlage- und Übergabepflichten bei Verkauf und Vermietung auf Baudenkmäler nicht anzuwenden. In der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes ist diese Ausnahme nicht mehr enthalten. Wer ein Baudenkmal ab 2027 verkauft, sollte den Ausweis deshalb rechtzeitig beauftragen.
Bleibt mein Energieausweis nach dem 1. Januar 2027 gültig?
Ja, solange seine zehnjährige Laufzeit nicht abgelaufen ist. Nach der Neufassung ist ein Ausweis nur auszustellen, wenn noch kein gültiger vorliegt. Für Inserate mit Ausweisen, die vor dem 1. Januar 2027 ausgestellt wurden, regelt eine Übergangsvorschrift, dass die bisherigen Pflichtangaben weiter genügen.
Was kostet ein Energieausweis?
Eine amtliche Gebühr gibt es nicht; der Preis wird frei vereinbart. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger, weil er auf vorhandenen Abrechnungen beruht. Ein Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung der Bausubstanz und meist eine Begehung oder Fotos. Holen Sie mehrere Angebote ein und lassen Sie sich die Ausstellungsberechtigung bestätigen.

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