Verkaufsprozess · Köln & Rheinland
Immobilie verkaufen: der Ablauf vom ersten Gespräch bis zur Übergabe.
Wer eine Immobilie verkaufen möchte, will den Ablauf vorher kennen: was wann passiert, wer was entscheidet und wann das Geld kommt. Wir gehen neun Schritte mit Ihnen – mit einem festen Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Übergabe. Unser Erfolgshonorar wird erst mit der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar fällig.
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Was ist Ihre Immobilie wert?
Erste Einordnung auf Basis der amtlichen Richtwerte – adressgenau.
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Bewertung
Mitte
Vermarktung
Ziel
Notar & Übergabe
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Google★★★★★ 5,0 · 96 Bewertungen
PersönlichEin Ansprechpartner bis zur Übergabe
Vor OrtSpiesergasse 20, Köln-Altstadt
Der Ablauf
Immobilie verkaufen: der Ablauf in neun Schritten.
Jeder Verkauf ist anders, die Reihenfolge ist es selten. Beim Immobilienverkauf folgt der Ablauf fast immer denselben neun Schritten – ob Eigentumswohnung, Reihenhaus oder freistehendes Haus. Rechtlich verbindlich wird er erst beim Notar.
01
Erstgespräch und Bewertung
Wir klären Ihre Ziele und Ihren Zeitrahmen und ermitteln den Marktwert aus amtlichen Daten (BORIS-NRW, Gutachterausschuss Köln), aktuellen Vergleichsangeboten und dem Termin vor Ort. Wie wir dabei vorgehen, erklärt die Seite Immobilienbewertung Köln.
02
Vorprüfung und Unterlagen
Grundbuch, Darlehen, Fristen, Eigentümerverhältnisse – dazu Energieausweis, Grundrisse und bei Wohnungen die Unterlagen der Gemeinschaft. Was fehlt, fordern wir auf Wunsch mit Ihrer Vollmacht an.
Welche Unterlagen Sie brauchen →
Welche Unterlagen Sie brauchen →
03
Preisstrategie und Vermarktungsweg
Angebotspreis auf Basis der Bewertung, dazu die Entscheidung: öffentlich auf den großen Portalen oder diskret an vorgemerkte Kaufinteressenten.
Diskret verkaufen →
Diskret verkaufen →
04
Exposé, Fotos, Grundrisse
Professionelle Fotos, saubere Grundrisse und ein Exposé, das Lage, Zustand und Unterlagen offen darstellt – inklusive der Pflichtangaben aus dem Energieausweis. Steht die Immobilie leer, richten wir sie auf Wunsch mit unserem Partner ein. Home Staging →
Unsere Vermarktungsleistungen →
Unsere Vermarktungsleistungen →
05
Interessenten und Besichtigungen
Wir sprechen Anfragen vorab durch, führen die Besichtigungen nach Absprache und legen den Energieausweis vor. Nach den Terminen erfahren Sie, wie die Resonanz war.
06
Angebote und Verhandlung
Angebote prüfen wir zusammen mit der Finanzierungsbestätigung der Käufer. Wir verhandeln Preis und Bedingungen in Ihrem Auftrag – die Entscheidung treffen Sie.
07
Kaufvertrag und Notartermin
Der Notar entwirft den Vertrag, wir gehen den Entwurf vor dem Termin mit Ihnen durch. Beim Termin wird der Vertrag beurkundet und die Auflassung erklärt.
08
Vollzug und Kaufpreiszahlung
Der Notar sichert den Käufer per Auflassungsvormerkung, holt Löschungsunterlagen und Bescheinigungen ein und teilt mit, wann der Kaufpreis fällig ist.
09
Übergabe
Nach Zahlungseingang übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen. Zählerstände und Zustand halten wir gemeinsam in einem Übergabeprotokoll fest.
Dauer
Wie lange der Verkauf dauert, hängt von wenigen Faktoren ab.
Eine seriöse Pauschale für die Dauer eines Verkaufs gibt es nicht. Ob es zügig geht oder sich zieht, entscheiden vor allem die folgenden Faktoren – und die meisten davon haben Sie in der Hand.
Lage und Objektart wirken über den Käuferkreis: Eine Altbauwohnung in Nippes, Ehrenfeld oder der Neustadt-Süd spricht andere Interessenten an als ein freistehendes Haus in Hahnwald, Junkersdorf oder Rodenkirchen – und wieder andere als ein Reihenhaus in Porz oder Longerich. Was das für Ihre Immobilie bedeutet, besprechen wir beim ersten Termin. Preise nach Stadtteil zeigt die Seite Immobilienpreise Köln.Zur Einordnung: Der Kölner Markt ist wieder in Bewegung. Der Gutachterausschuss hat für 2025 insgesamt 7.831 Kaufverträge registriert, 8 % mehr als 2024 – darunter 5.132 Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum und 2.215 bebaute Grundstücke.
| Faktor | Warum er die Dauer bestimmt | Was Sie tun können |
|---|---|---|
| Angebotspreis | Ein Preis über dem Markt bringt wenige Anfragen; die spätere Senkung sehen alle Interessenten. | Preis aus Vergleichsdaten ableiten, nicht aus dem Wunsch. |
| Unterlagen | Fehlende Pläne, ein fehlender Energieausweis oder lückenhafte WEG-Unterlagen bremsen Besichtigungen, Finanzierung und Notar. | Unterlagen vor dem Start vollständig beschaffen. |
| Objekt und Lage | Jede Immobilie hat ihren eigenen Käuferkreis: Selbstnutzer, Familien, Kapitalanleger. Je kleiner der Kreis, desto gezielter muss die Ansprache sein. | Zielgruppe festlegen, Exposé und Vermarktungsweg danach ausrichten. |
| Darlehen und Grundschulden | Ablösebetrag und Löschungsbewilligung der Bank sind Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises. | Restschuld und Ablösebetrag früh bei der Bank erfragen. |
| Beteiligte | Bei Erbengemeinschaften, Ehepaaren oder Miteigentum müssen alle zustimmen oder bevollmächtigen. | Einigkeit und Vollmachten vor der Vermarktung klären. |
| Finanzierung der Käufer | Ohne Finanzierungsbestätigung kann ein Käufer kurz vor dem Notartermin abspringen. | Nur mit geprüfter Finanzierung in die Verhandlung gehen. |
| Vollzug beim Notar | Vormerkung, Löschungsunterlagen, Bescheinigung der Stadt zum Vorkaufsrecht und bei Wohnungen gegebenenfalls die Verwalterzustimmung müssen vorliegen. | Unterlagen zur Verwalterzustimmung und Grundschuld vorbereitet halten. |
7.831
Kaufverträge in Köln 2025, + 8 % gegenüber 2024
5.132
Verkäufe von Wohnungs- und Teileigentum 2025
2.215
Verkäufe bebauter Grundstücke 2025
Kaufverträge 2025: Grundstücksmarktbericht 2026 des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Köln, S. 13, Lizenz dl-de/zero-2-0. Faktoren: eigene Einordnung, Stand Oktober 2026.
Preisstrategie
Der richtige Preis ist eine Strategie.
Der Angebotspreis ist mehr als der Marktwert mit einem Aufschlag. Er entscheidet, wer sich meldet, wie schnell Angebote kommen und wie viel Spielraum in der Verhandlung bleibt.Wir legen Ihnen die Daten offen: Bodenrichtwert, Immobilienrichtwerte des Gutachterausschusses, Vergleichsangebote im Viertel. Daraus leiten wir einen Angebotspreis ab und besprechen vorab, wie wir reagieren, wenn die Resonanz anders ausfällt als erwartet.Ein zu hoch angesetzter Preis lässt sich später senken – der Eindruck eines lange angebotenen Objekts bleibt. Deshalb sagen wir Ihnen offen, wenn Ihre Vorstellung über dem liegt, was der Markt hergibt. Was beim Haus verkaufen und beim Wohnung verkaufen jeweils anders ist, lesen Sie auf den eigenen Seiten.
Besichtigungen
Weniger Termine, bessere Gespräche.
Was beim Energieausweis gilt – welcher Ausweis, wann er vorliegen muss und was im Inserat steht –, erklärt der Ratgeber Energieausweis beim Verkauf.
01
Vorqualifizierung
Wir sprechen Interessenten vor der Besichtigung vorab: Bedarf, Zeitplan, Finanzierung.
02
Vorbereitet zeigen
Unterlagen liegen bereit, Fragen zu Hausgeld, Modernisierungen oder Mietverträgen beantworten wir direkt. Der Energieausweis wird spätestens bei der Besichtigung vorgelegt.
03
Rückmeldung
Nach den Terminen erfahren Sie, wie die Resonanz war und welche Einwände es gab – die Grundlage für die nächsten Schritte.
Notartermin und Kaufvertrag
Ablauf beim Hausverkauf und Wohnungsverkauf: was beim Notar passiert.
Ein Kaufvertrag über ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung bedarf der notariellen Beurkundung (§ 311b Abs. 1 BGB). Bis dahin sind beide Seiten grundsätzlich nicht gebunden; mit der Beurkundung ist der Vertrag geschlossen.
Eigentümer wird der Käufer aber erst mit der Eintragung im Grundbuch. Dazwischen sorgt der Notar dafür, dass keine Seite ins Risiko geht: Der Käufer zahlt erst, wenn sein Anspruch gesichert ist, und Sie geben die Schlüssel erst heraus, wenn das Geld da ist.Vertragsentwurf. Der Notar versendet den Entwurf vorab. Ist eine Seite Verbraucher und die andere Unternehmer, soll der Verbraucher den Text im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung erhalten (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Wir gehen den Entwurf mit Ihnen durch: Kaufpreis, Fälligkeit, Übergabetermin, mitverkauftes Inventar, Haftung für Mängel.Fälligkeit. Der Kaufpreis wird nicht am Notartermin gezahlt, sondern wenn der Notar schriftlich mitteilt, dass die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Üblich sind: die eingetragene Auflassungsvormerkung, die Löschungsunterlagen Ihrer Bank und die Bescheinigung der Stadt, dass sie ein Vorkaufsrecht nicht ausübt. Bestehende Grundschulden werden aus dem Kaufpreis abgelöst; den Rest erhalten Sie.Auflassungsvormerkung. Sie wird im Grundbuch eingetragen und schützt den Käufer: Spätere Verfügungen über das Grundstück sind ihm gegenüber insoweit unwirksam, als sie seinen Anspruch beeinträchtigen würden (§ 883 BGB). Erst diese Sicherheit macht es für den Käufer vertretbar, den Kaufpreis zu zahlen, bevor er Eigentümer ist.
| Schritt | Was passiert | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Beurkundung und Auflassung | Kaufvertrag und Einigung über den Eigentumsübergang werden vor dem Notar erklärt. | § 311b Abs. 1, § 925 BGB |
| Auflassungsvormerkung | Sichert den Anspruch des Käufers im Grundbuch, bevor er zahlt. | § 883 BGB |
| Vorkaufsrecht der Gemeinde | Der Vertrag wird der Stadt mitgeteilt, in der Praxis durch den Notar; ohne Nachweis, dass ein Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird, trägt das Grundbuchamt den Käufer nicht ein. | § 28 BauGB |
| Verwalterzustimmung | Bei Eigentumswohnungen nur, wenn die Teilungserklärung sie vorsieht. | § 12 WEG |
| Kaufpreisfälligkeit | Der Notar teilt mit, dass alle vereinbarten Voraussetzungen vorliegen; der Käufer zahlt innerhalb der vereinbarten Frist. | Kaufvertrag |
| Unbedenklichkeitsbescheinigung | Das Finanzamt bescheinigt, in der Regel nach Zahlung der Grunderwerbsteuer, dass der Eintragung keine steuerlichen Bedenken entgegenstehen. | § 22 GrEStG |
| Eigentumsumschreibung | Das Grundbuchamt trägt den Käufer als Eigentümer ein. | § 873 BGB |
Stand Oktober 2026, Gesetzestexte: gesetze-im-internet.de. Die Kosten der Beurkundung und der Grundbucheintragung trägt nach § 448 Abs. 2 BGB der Käufer, soweit der Vertrag nichts anderes regelt. Diese Übersicht ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung; Fragen zum Vertrag beantwortet der Notar.
Übergabe
Die Übergabe: erst das Geld, dann der Schlüssel.
Mit der Übergabe gehen Nutzen und Lasten auf den Käufer über, ebenso das Risiko, dass die Immobilie zufällig beschädigt wird (§ 446 BGB). Ab diesem Tag trägt der Käufer die laufenden Lasten wie Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld und Verbrauch; wie sie für das laufende Jahr aufgeteilt werden, regelt der Kaufvertrag. Der Übergabetermin steht deshalb im Kaufvertrag – üblich ist: nach vollständigem Zahlungseingang.Wir bereiten den Termin vor und halten alles in einem Übergabeprotokoll fest, das beide Seiten unterschreiben:
Zählerstände für Strom, Gas, Wasser und gegebenenfalls Wärmemengenzähler – mit ZählernummernAnzahl und Art der Schlüssel, Sender und TransponderZustand der Räume, vereinbarte Räumung und mitverkauftes InventarÜbergabe von Unterlagen: Bedienungsanleitungen, Wartungsnachweise, PläneBei vermieteten Objekten: Mietverträge, Kautionen und die Information der MieterBei Eigentumswohnungen: Mitteilung an die Hausverwaltung
Versorger, Versicherer und gegebenenfalls Hausverwaltung informieren Sie mit dem Protokoll. Die Eintragung des Käufers im Grundbuch kann auch erst nach der Übergabe erfolgen; das berührt Sie als Verkäufer in der Regel nicht mehr.
Typische Fehler
Sieben Fehler, die Zeit und Geld kosten.
Die teuersten Fehler passieren vor der Vermarktung: ein Preis ohne Datengrundlage, eine übersehene Frist, unvollständige Unterlagen.
Auch die Provisionsfrage gehört an den Anfang: Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten für den Verkauf an Verbraucher besondere Regeln zur Teilung (§§ 656a bis 656d BGB). Einen Überblick gibt der Ratgeber Maklerprovision; weitere Themen finden Sie unter Verkauf, Steuern & Recht.
01
Einstiegspreis nach Wunsch
Überteuerte Angebote stehen lange; die spätere Preissenkung sieht jeder Interessent.
02
Spekulationsfrist übersehen
Liegt der eigene Kauf weniger als zehn Jahre zurück und haben Sie die Immobilie weder durchgehend noch im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt, kann der Gewinn einkommensteuerpflichtig sein (§ 23 EStG).
Ratgeber Spekulationssteuer →
Ratgeber Spekulationssteuer →
03
Kredit zu spät geklärt
Wer ein Festzinsdarlehen vorzeitig ablöst, schuldet der Bank in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Ablösebetrag erst beim Notar zu erfragen, verzögert die Fälligkeit.
Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung →
Ratgeber Vorfälligkeitsentschädigung →
04
Energieausweis fehlt
Er muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden. Wer ohne Ausweis startet, muss ihn nachträglich beschaffen und verliert Zeit.
Ratgeber Energieausweis →
Ratgeber Energieausweis →
05
Mängel verschwiegen
Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss hilft nicht, wenn ein Mangel arglistig verschwiegen wurde (§ 444 BGB). Bekannte Mängel gehören ins Gespräch und in den Vertrag.
06
Käufer ohne Finanzierungsbestätigung
Springt ein Käufer kurz vor dem Notartermin ab, beginnt die Suche von vorn.
07
Schlüssel vor Geldeingang
Wer vor der Zahlung übergibt, trägt ein unnötiges Risiko. Übergabe erst nach Zahlungseingang, mit Protokoll.
Checkliste
Was Sie vorbereiten können.
Mit dieser Reihenfolge vermeiden Sie die häufigsten Verzögerungen. Vieles davon erledigen wir mit Ihrer Vollmacht für Sie.
Datum des eigenen Kaufvertrags prüfen (Spekulationsfrist)Restschuld, Zinsbindung und Ablösebetrag bei der Bank erfragenGrundbuchauszug anfordern, Belastungen in Abteilung II und III prüfenEinigkeit aller Eigentümer klären, Vollmachten vorbereitenWert als Spanne ermitteln lassenEnergieausweis, Grundrisse und Wohnflächenberechnung beschaffenListe der Modernisierungen mit Jahr und RechnungenBei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Protokolle, Wirtschaftsplan, JahresabrechnungBei vermieteten Objekten: Mietverträge, Nebenkostenabrechnungen, KautionsnachweiseEigenen Zeitplan festlegen: Wann möchten oder müssen Sie ausziehen?Notarentwurf rechtzeitig vor dem Termin lesenÜbergabe erst nach Zahlungseingang, mit Protokoll
Alle Dokumente, wo es sie in Köln gibt und was sie kosten: Unterlagen für den Verkauf.
FAQ
Fragen zum
Ablauf des Verkaufs.
Etwas nicht dabei? Rufen Sie an — 0221 77 71 38 66 — oder schreiben Sie uns.
Wie läuft ein Immobilienverkauf ab?
In der Regel in neun Schritten: Erstgespräch und Bewertung, Vorprüfung und Unterlagen, Preisstrategie, Exposé, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin, Vollzug mit Kaufpreiszahlung und schließlich die Übergabe. Rechtlich verbindlich wird der Verkauf erst mit dem notariell beurkundeten Kaufvertrag. Bis dahin können Verkäufer und Käufer grundsätzlich ohne rechtliche Bindung von ihren Absichten Abstand nehmen.
Wie lange dauert ein Hausverkauf?
Eine seriöse Pauschale gibt es nicht. Die Dauer hängt vor allem vom Angebotspreis, von vollständigen Unterlagen, vom Käuferkreis für Objekt und Lage, von der Ablösung bestehender Darlehen und von der Finanzierung der Käufer ab. Nach dem Notartermin bestimmen Vormerkung, Löschungsunterlagen und die Bescheinigung der Stadt zum Vorkaufsrecht, wann der Kaufpreis fällig wird. Einen realistischen Zeitplan für Ihre Immobilie besprechen wir im Erstgespräch.
Wann zahle ich das Honorar an homéa?
homéa arbeitet ausschließlich mit Erfolgshonorar. Es wird fällig, wenn der Kaufvertrag beim Notar beurkundet ist. Bewertung, Vorbereitung und Vermarktung kosten Sie vorher nichts. Die Höhe des Honorars besprechen wir offen im Erstgespräch, bevor Sie sich für eine Zusammenarbeit entscheiden. Weitere Kosten für die Vermarktung stellen wir Ihnen nicht in Rechnung.
Wer begleitet mich durch den Verkauf?
Ein fester Ansprechpartner vom ersten Gespräch bis zur Übergabe. Er kennt Ihre Immobilie, Ihre Ziele und Ihren Zeitplan, führt die Besichtigungen, verhandelt in Ihrem Auftrag und bereitet mit Ihnen den Notartermin vor. So müssen Sie Ihre Situation nicht mehrfach erklären und haben für Fragen zum Stand Ihres Verkaufs eine feste Ansprechperson.
Wann bekomme ich den Kaufpreis?
Nicht am Notartermin, sondern wenn der Notar mitteilt, dass die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Üblich sind die eingetragene Auflassungsvormerkung, die Löschungsunterlagen Ihrer Bank und die Bescheinigung der Stadt zum Vorkaufsrecht. Danach zahlt der Käufer innerhalb der vereinbarten Frist. Bestehende Grundschulden werden dabei direkt aus dem Kaufpreis abgelöst.
Muss ich beim Notartermin anwesend sein?
In der Regel ja, denn Kaufvertrag und Auflassung werden vor dem Notar erklärt. Sind Sie verhindert, kann eine bevollmächtigte Person für Sie handeln. Welche Form die Vollmacht braucht, klärt der Notar vorab. Bei mehreren Eigentümern, etwa Ehepaaren oder Erbengemeinschaften, müssen alle mitwirken oder wirksam vertreten sein.
Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?
Die Kosten der Beurkundung des Kaufvertrags, der Auflassung und der Eintragung im Grundbuch trägt nach dem Gesetz der Käufer, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Auch die Grunderwerbsteuer zahlt üblicherweise der Käufer. Als Verkäufer tragen Sie in der Regel die Kosten für die Löschung Ihrer eigenen Grundschulden.
Brauche ich für die Besichtigungen schon einen Energieausweis?
Ja. Der Energieausweis muss Kaufinteressenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden, und Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien müssen Pflichtangaben daraus enthalten. Fehlt er, sollten Sie ihn vor dem Start der Vermarktung ausstellen lassen. Auf Wunsch nennen wir Ihnen berechtigte Aussteller, damit der Zeitplan nicht ins Stocken gerät.
Was passiert bei der Übergabe?
Nach Zahlungseingang übergeben Sie Schlüssel und Unterlagen an den Käufer. Zählerstände, Schlüssel, Zustand der Räume und mitverkauftes Inventar werden in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das beide Seiten unterschreiben. Ab der Übergabe trägt der Käufer Nutzen und Lasten, also etwa Grundsteuer, Versicherung und Hausgeld; die Aufteilung im laufenden Jahr regelt der Kaufvertrag. Versorger und Hausverwaltung informieren Sie mit dem Protokoll.
Kann ich diskret verkaufen, ohne Inserat?
Ja. Statt öffentlicher Vermarktung auf den Portalen sprechen wir gezielt vorgemerkte Kaufinteressenten an. Der Ablauf bleibt sonst gleich: Bewertung, Unterlagen, Besichtigungen, Verhandlung und Notar. Ob der diskrete Weg für Ihre Immobilie sinnvoll ist, hängt von Objekt, Lage und Ihrem Zeitplan ab. Das besprechen wir bei der Preisstrategie.
Ihr nächster Schritt
Beginnen Sie mit dem Wert.
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Eine erste Preisspanne für Ihre Adresse auf Basis der amtlichen Daten – kostenlos, ohne Registrierung.
Persönliches Gespräch
Wir besprechen mit Ihnen Wert, Weg und Zeitplan – kostenlos und unverbindlich, gern bei Ihnen vor Ort.Oder direkt: 0221 77 71 38 66 · Mo bis Sa, 8 bis 20 Uhr